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ESG-Reporting: Ein umfassender Leitfaden

CSRD - Lesezeit: 10 Min

ESG-Reporting

ESG-Reporting ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Unternehmensführung, der die ökologischen, sozialen und governancebezogenen Aspekte eines Unternehmens transparent macht. Unternehmen legen immer größeren Wert auf ESG-Reporting, um ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent zu kommunizieren und so das Vertrauen ihrer Stakeholder zu stärken. Aber was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff und warum ist es für Unternehmen so wichtig, sich damit auseinanderzusetzen? Die Einhaltung von ESG-Standards trägt nicht nur zur Risikominimierung bei, sondern kann auch neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen und das langfristige Wachstum fördern. Durch die Verwendung anerkannter Rahmenwerke wie GRI, TCFD und SASB können Unternehmen strukturierte und aussagekräftige ESG-Berichte erstellen, die den Bedürfnissen verschiedener Interessengruppen gerecht werden. Dieser Leitfaden bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die Grundlagen des ESG Reportings, die wichtigsten Rahmenwerke und Standards sowie praktische Tipps zur Erstellung eines ESG-Berichts. Wir beleuchten auch die regulatorischen Anforderungen und bieten Einblicke in die Herausforderungen und Best Practices im ESG-Reporting. Lesen Sie jetzt mehr über ESG-Reportings und erfahren Sie, wie Sie Ihr Unternehmen nachhaltig und zukunftsorientiert aufstellen können.

Die wichtigsten Fakten zum ESG-Reporting

Die strukturierte Offenlegung von unternehmerischen Maßnahmen und Kennzahlen zu Umwelt (E), Sozialem (S) und guter Unternehmensführung (G).

  • Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (z. B. CSRD, EU-Taxonomie)
  • Erwartung von Investoren, Kund:innen und Geschäftspartnern
  • Grundlage für glaubwürdige Nachhaltigkeitskommunikation
  • Umweltdaten (z. B. CO₂-Emissionen, Energieverbrauch)
  • Soziale Faktoren (z. B. Arbeitsbedingungen, Vielfalt)
  • Governance-Themen (z. B. Compliance, Aufsichtsstrukturen)

Aktuell große Unternehmen, seit 2025 zunehmend auch KMU durch die neue CSRD.

  • GRI (Global Reporting Initiative)
  • ESRS (European Sustainability Reporting Standards)
  • SASB, TCFD, ISO-Normen
  • VSME-Standards für KMU
  • Bessere Marktposition und Risikosteuerung
  • Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen
  • Stärkung von Vertrauen und Reputation
  • Hoher Datenaufwand
  • Notwendigkeit klarer Prozesse und digitaler Tools
  • Komplexität der Standardauswahl und -anwendung

Kurzfassung: ESG-Reporting im Überblick

ESG-Reporting, das sich mit den Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten eines Unternehmens befasst, ist von großer Bedeutung für verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln. Es umfasst die Offenlegung von Nachhaltigkeitsstrategien und gesellschaftlicher Verantwortung in Berichten, die eine Vielzahl von Kennzahlen aus dem ESG-Bereich thematisieren. Unternehmen sind verpflichtet, über Aspekte wie Energieverbrauch, CO₂-Ausstoß, Einhaltung der Menschenrechte und Arbeitsbedingungen zu berichten. Diese Berichte dienen Investoren und anderen Interessenvertretern als Entscheidungsgrundlage für ESG-Investments und können auch das Image des Unternehmens positiv beeinflussen.

Die ESG-Berichterstattung wird immer wichtiger, da immer mehr Unternehmen dazu angehalten sind, nicht-finanzielle Aspekte in ihre Geschäftsberichte aufzunehmen. Die Erstellung eines ESG-Reports bietet Transparenz, erfüllt Vorschriften, fördert die Markentreue der Verbraucher und dient dem Risikomanagement sowie der Innovation. Für bestimmte Unternehmen und Branchen ist es bereits seit 2017 verpflichtend, ein ESG-Reporting zu erstellen. Die Einführung des ESG Reportings erfolgt gestaffelt. Unternehmen, die bereits der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterlagen, waren ab dem 1. Januar 2024 zur Berichterstattung verpflichtet. Ab Januar 2025 müssen Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder einer Bilanzsumme von 20 Millionen Euro bzw. einem Jahresumsatz von 40 Millionen Euro berichten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben ab Januar 2026 die Pflicht zum Reporting.

Die Erstellung eines ESG-Berichts erfordert sowohl qualitative Informationen als auch quantitative Kennzahlen, um die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Mitarbeiter angemessen zu dokumentieren. Der Bericht sollte in verschiedene Abschnitte unterteilt sein, darunter allgemeine Unternehmensinformationen sowie spezifische Bereiche wie Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die EU hat hierfür die Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) entwickelt, die von europäischen Unternehmen verbindlich eingehalten werden müssen. Zusätzlich haben das Internationale Nachhaltigkeitsboard (ISSB) weltweite Standards für das ESG-Reporting verabschiedet.

Im ESG-Bericht sollten regulatorische Anforderungen berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die EU-Taxonomie-Verordnung. Diese Vorschriften legen fest, welche Informationen im Bericht anzugeben sind, z. B. Nachhaltigkeitsziele, Klimawandelbekämpfung und Investitionen in ökologische und soziale Ziele. Die Erstellung eines umfassenden ESG-Berichts kann eine Herausforderung darstellen, aber es lohnt sich, diesen Schritt zu wagen. Mit einer gründlichen Planung, Datenanalyse und dem Einsatz geeigneter Reporting-Standards können Unternehmen ihre ESG-Bemühungen sichtbar machen und transparent an ihre Stakeholder kommunizieren.

Grundlagen des ESG-Reportings

Definition und Bedeutung

ESG steht für „Environmental, Social, Governance“ und umfasst die Bemühungen eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Diese drei Säulen bilden die Grundlage für verantwortliches unternehmerisches Handeln.

Beim ESG-Reporting geht es um die Berichterstattung über diese Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG-Aspekte) eines Unternehmens. Diese Berichte bieten umfassende Einblicke in die Nachhaltigkeitsstrategien und die gesellschaftliche Verantwortung eines Unternehmens. Je nach regulatorischem Rahmen (z. B. CSRD/ESRS) und Wesentlichkeitsanalyse müssen Unternehmen eine Vielzahl qualitativer Angaben und quantitativer Datenpunkte offenlegen, mit einem Fokus auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen. Viele, vor allem große Unternehmen, nutzen ESG-Tools und ESG Reporting Software, um über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen zu berichten.

Welche Unternehmen in welchem Umfang berichten müssen, wird in der EU derzeit im Rahmen von Vereinfachungsmaßnahmen neu zugeschnitten; daher sollten Unternehmen den jeweils aktuellen Anwendungsbereich und Zeitplan prüfen.

Da Unternehmen im ESG Reporting Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen, sind sie dazu verpflichtet, über folgende Aspekte zu berichten: Energieverbrauch, CO₂-Ausstoß, Einhaltung der Menschenrechte, Arbeitsbedingungen im Unternehmen oder Fragen der Unternehmensethik. Es geht darum, die Auswirkungen des Unternehmens auf die Bereiche Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung transparent zu machen, um Investoren und anderen Stakeholdern eine solide Grundlage für ihre Entscheidungen, beispielsweise im Hinblick auf ESG-Investments, zu bieten. Ein ausführlicher Nachhaltigkeitsbericht kann sich auch positiv auf die Unternehmensperformance und das Image auswirken.

Das ESG-Reporting sollte daher alle Aktivitäten eines Unternehmens zusammenfassen, die sich auf die Umwelt, die Gesellschaft und die eigenen Mitarbeiter auswirken. Das Reporting bietet zudem die Gelegenheit, den Fortschritt in den Bereichen Umwelt, Nachhaltigkeit und Unternehmensführung transparent darzulegen. Ein ESG-Bericht fungiert ähnlich wie ein Jahresbericht oder andere Formen der Unternehmenspublikation als ein zentrales Kommunikationsmittel, um relevante Informationen für Mitarbeiter, Investoren und Aufsichtsbehörden bereitzustellen. ESG-Kriterien, qualitative Inhalte und quantitative Kennzahlen tragen dazu bei, dass das ESG-Reporting messbar und vergleichbar wird.

Für CSRD-Berichte ist zudem eine externe Prüfung (zunächst Limited Assurance) vorgesehen; die EU arbeitet an einheitlichen Limited-Assurance-Standards. Die Nachhaltigkeitsangaben sollen außerdem digital nutzbar gemacht werden (ESEF/Digitalisierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung, inkl. Taxonomie-Angaben).

Ziele und Nutzen: Warum wird ESG-Berichterstattung immer wichtiger?

Unternehmen sind es gewohnt, in verschiedenen Formen über ihre Geschäftsergebnisse zu dokumentieren und zu berichten. So dient etwa der klassische Geschäftsbericht als ein weitverbreitetes Kommunikationsmittel, um über den Geschäftserfolg zu berichten. In den meisten Unternehmen ist er fest etabliert und kommuniziert Gewinne, Verluste und unterschiedliche betriebswirtschaftliche Auswertungen an Stakeholder. Mittlerweile rücken neben diesen finanziellen Informationen auch immer mehr nicht-finanzielle Aspekte in den Fokus: die ESG-Kriterien. In der EU gibt es verbindliche Nachhaltigkeits-/Nichtfinanz-Berichterstattung für bestimmte große Unternehmen bereits seit der NFRD (erstmals für Berichte zum Geschäftsjahr 2017). Doch die damals beschlossenen Richtlinien reichen heute nicht mehr aus. Die bestehenden Verordnungen wurden deshalb verschärft und ergänzt. Wichtige EU-Regelwerke sind heute insbesondere die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) samt ESRS, sowie – für Finanzmarktteilnehmer – die SFDR und die EU-Taxonomie-Verordnung. Sie alle tragen dazu bei, dass eine wachsende Anzahl von Branchen und Unternehmen verpflichtet ist, ein ESG-Berichtswesen ohne finanzielle Angaben zu erstellen. Der konkrete Anwendungsbereich und Zeitplan der CSRD wird aktuell im Rahmen von EU-Vereinfachungsmaßnahmen neu zugeschnitten, daher sollten Unternehmen die jeweils geltenden Schwellen und Fristen prüfen.

Für Unternehmen ist die Erstellung eines ESG-Reportings aus vielen unterschiedlichen Gründen wichtig:

Transparenz: Angesichts der Bedeutung des Klimawandels und der unternehmerischen sozialen Verantwortung ist es entscheidend, dass Unternehmen ihre Handlungen transparent darlegen. Die ESG-Berichterstattung ermöglicht genau diese Transparenz und eröffnet Unternehmen die Chance, ihre Bemühungen und Fortschritte im Bereich ESG offenzulegen.

Nachfrage der Investoren: Investoren haben bisher verschiedene Kennzahlen genutzt, um den Wert und das Wachstumspotenzial eines Unternehmens zu bewerten. Ein ESG-Bericht liefert zusätzlich wichtige Informationen, die Anlegern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Treue zu Marken: Verbraucher bevorzugen Unternehmen, die ihre Werte in Bezug auf Unternehmensführung und Nachhaltigkeit teilen. Die Markentreue der Verbraucher ist in der Regel höher, wenn das Unternehmen offen und transparent über seine ESG-Initiativen und Fortschritte berichtet.

Vorschriften einhalten: Auf der ganzen Welt nehmen die Anforderungen für Unternehmen bezüglich Offenlegung und Berichterstattung über ESG-Initiativen, Nachhaltigkeit und Unternehmensführung zu. Ein ESG-Bericht ermöglicht eine ordnungsgemäße Offenlegung und die Vorschriften einzuhalten, inklusive Anforderungen an Prüfung/Assurance und digitale Bereitstellung der Angaben.

Risikomanagement: ESG-bezogene Themen können für Unternehmen Risiken darstellen. Ein ESG-Bericht ermöglicht es, präventiv gegen Risiken vorzugehen, indem die Unternehmensaktivitäten offengelegt und potenzielle Risikobereiche identifiziert werden.

Innovation: ESG-Berichte bringen auch geschäftliche Vorteile mit sich. Sie können dazu beitragen, die Umsetzung und Verbesserung von ESG-Strategien zu fördern. Diese Berichterstattung kann Unternehmen dazu motivieren, ihre Effizienz zu steigern und Schwachstellen herauszuarbeiten, weil Datenprozesse, Kontrollen und Verantwortlichkeiten (Governance) deutlich stärker standardisiert werden.

Ziele verfolgen: Ein ESG-Bericht dient einem Unternehmen als Instrument, um transparent über ESG-Leistungsansprüche und -strategien Rechenschaft abzulegen. Weiterhin ermöglicht die ESG-Berichterstattung eine effektive Überwachung des Fortschritts in Bezug auf Ziele, da viele dieser Ziele langfristig angelegt und über einen bestimmten Zeitraum hinweg verfolgt werden müssen.

Für welche Unternehmen ist es Pflicht, einen ESG-Bericht anzufertigen?

Durch die Non-Financial Reporting Directive sind große Unternehmen von öffentlichem Interesse, darunter börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen, bei einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von mehr als 500 Mitarbeitenden bereits seit Berichten zum Geschäftsjahr 2017 verpflichtet, nichtfinanzielle Informationen offenzulegen.

Mit dem European Green Deal verfolgt die EU das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Transparente Nachhaltigkeitsinformationen sind dabei ein zentraler Hebel, um Kapitalflüsse und Unternehmenssteuerung stärker an Nachhaltigkeitszielen auszurichten. Die CSRD hat diese Berichterstattung deutlich erweitert (u. a. auf große Unternehmen nach Größenmerkmalen sowie ursprünglich auch auf börsennotierte KMU). Aktuell wird der Anwendungsbereich jedoch im Rahmen von EU-Vereinfachungsmaßnahmen neu zugeschnitten (u. a. Fokus auf sehr große Unternehmen mit >1.000 Mitarbeitenden und >€450 Mio. Nettoumsatz).

Weltweit ist ESG-/Sustainability-Reporting zudem weit verbreitet, in den USA veröffentlichen inzwischen nahezu alle Unternehmen im S&P 500 entsprechende Informationen.

Ab wann gilt die Pflicht zum ESG-Reporting?

Der Einstieg ist in sogenannte Waves gestaffelt. Stand heute, nach der Stop-the-clock-Verschiebung, gilt folgendes:

ESG-Reporting seit 2024 (Wave 1):
Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen (große Unternehmen von öffentlichem Interesse), berichten für das Geschäftsjahr 2024 nach CSRD/ESRS (Veröffentlichung typischerweise 2025).

ESG-Reporting ab 2027 (Wave 2, verschoben):
Andere große Unternehmen, die ursprünglich früher starten sollten, beginnen erst für das Geschäftsjahr 2027 (erste Veröffentlichung i. d. R. 2028).

ESG-Reporting ab 2028 (Wave 3, verschoben):
Börsennotierte KMU (ausgenommen Kleinstunternehmen) und bestimmte weitere Kategorien starten erst für das Geschäftsjahr 2028 (erste Veröffentlichung i. d. R. 2029). Für börsennotierte KMU gab/gibt es zudem ein Opt-out in den ersten zwei Jahren ihrer Anwendung.

Hinweis: Der konkrete Anwendungsbereich wird derzeit im Rahmen von EU-Vereinfachungsmaßnahmen neu zugeschnitten (u. a. höhere Schwellenwerte; mögliche Herausnahme listed SMEs).

Was sollte ein ESG-Bericht enthalten

Im ESG-Bericht geht es darum, wie die Tätigkeiten eines Unternehmens die Umwelt, die Gesellschaft und die eigenen Mitarbeitenden beeinflussen. Um diese Auswirkungen, sowohl positiv als auch negativ, transparent darzustellen, braucht es qualitative Informationen (z. B. Strategien, Prozesse, Verantwortlichkeiten) ebenso wie quantitative Angaben (z. B. Kennzahlen, Ziele, Fortschritte).

Für Unternehmen, die nach der CSRD berichten müssen, geben die European Sustainability Reporting Standards den Rahmen vor: Zu Beginn stehen allgemeine Informationen zur Unternehmensstrategie und Governance sowie dazu, wie Nachhaltigkeit im Unternehmen gesteuert wird. Dazu gehört auch eine nachvollziehbare Darstellung, wie die Wesentlichkeit ermittelt wurde, also welche Themen für das Unternehmen besonders relevant sind (Stichwort: doppelte Wesentlichkeit).

Anschließend folgen die thematischen Inhalte entlang der ESG-Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Im Umweltbereich orientiert sich die Berichterstattung typischerweise an den ESRS-Themenfeldern, etwa Klimawandel, Umweltverschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme sowie Ressourcen und Kreislaufwirtschaft. Zusätzlich spielen für viele Unternehmen EU-Taxonomie-Angaben eine Rolle: Hier geht es um die Frage, in welchem Umfang Tätigkeiten als taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform gelten.

Wichtig ist dabei: Unternehmen müssen nicht alles berichten, sondern nur das, was wesentlich ist. Themen, die nach einer fundierten Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich eingestuft werden, können in den thematischen Teilen entfallen, sofern die Entscheidung nachvollziehbar begründet und transparent gemacht wird. Genau deshalb ist eine saubere Wesentlichkeitsanalyse die Grundlage für einen belastbaren ESG-Bericht.

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Standards und Frameworks

Für Unternehmen, die gemäß CSRD berichten müssen, sind die European Sustainability Reporting Standards der verbindliche Rahmen. Die Standards wurden von der EFRAG im Auftrag der Europäische Kommission entwickelt und am 31.07.2023 als delegierte Verordnung angenommen. Veröffentlicht wurden sie im EU-Amtsblatt am 22.12.2023; sie gelten für betroffene Unternehmen ab dem 1. Januar 2024 (für die entsprechenden Geschäftsjahre).

Wichtig: Die Sustainability Reporting Standards (ESRS) werden seitdem punktuell weiter konkretisiert, u. a. durch Korrekturen (Corrigendum) und gezielte Anpassungen (Quick Fix). Gleichzeitig laufen derzeit Vereinfachungsarbeiten, die einzelne Detailanforderungen künftig verändern können.

Parallel dazu hat das International Sustainability Standards Board (ISSB) die global ausgerichteten Standards IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlicht. Diese sollen internationale Vergleichbarkeit schaffen und werden in vielen Märkten als Referenz genutzt, sind aber nicht automatisch EU-rechtlich verpflichtend wie die ESRS im CSRD-Kontext.

Unabhängig vom gewählten Rahmen gilt: Unternehmen berichten nicht alles, sondern das, was wesentlich ist. Maßgeblich ist dabei der Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit: Ein Thema ist zu berichten, wenn es entweder wesentliche Auswirkungen auf Mensch oder Umwelt hat oder wesentliche finanzielle Risiken bzw. Chancen für das Unternehmen betrifft. Das setzt eine saubere Wesentlichkeitsanalyse voraus, inklusive nachvollziehbarer Begründung, warum bestimmte Themen nicht berichtet werden.

Die wichtigsten international und global anerkannten ESG-Frameworks

ESG-Berichte folgen einem spezifischen Ansatz oder Rahmen, der eine klare Orientierung und Struktur für die Messung und Kommunikation der Berichtsergebnisse bereitstellt. Es existieren diverse europäische ESG-Frameworks für die Berichterstattung, die von Organisationen für die Struktur eines Nachhaltigkeitsberichts genutzt werden können.

Das Global Reporting Initiative (GRI) Framework ist weltweit das am weitesten verbreitete Rahmenwerk. Es wird daher in vielen Unternehmen als Standard eingesetzt. Es unterstützt Unternehmen dabei, sowohl ihre positiven als auch negativen Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft transparent darzulegen. Auf diese Weise ermöglicht das ESG-Framework Unternehmen, ihren Einfluss zu kommunizieren und zu steuern. Die GRI-Standards zielen darauf ab, umfassende Nachhaltigkeitsstandards für die Berichterstattung bereitzustellen.

Bei diesen Standards handelt es sich um ein Set von Vorgaben, die Unternehmen unterstützen, die Auswirkungen von ESG-Daten auf ihre Geschäftsentscheidungen zu analysieren. Im Vergleich zur GRI legt SASB branchenspezifische Richtlinien fest, die insbesondere Finanzaspekte berücksichtigen. Das SASB-Framework ist ein bedeutender Ansatz zur Erfassung von Informationen, die für die finanzielle Berichterstattung über die Nachhaltigkeitsaktivitäten einer Organisation relevant sind. Das SASB wurde im Jahr 2011 ins Leben gerufen und im Jahr 2022 in die IFRS Foundation integriert, um ein neues Rahmenwerk für die ESG-Berichterstattung zu etablieren.

Dieses ESG-Framework unterstützt Banken und andere Finanzverantwortliche dabei, die Bemühungen eines Unternehmens für ESG-Ziele zu überprüfen. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, finanzielle Klimarisiken offenzulegen. Der TCFD-Ansatz besteht aus vier zentralen Bereichen: Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Messgrößen und Ziele. Diese Bereiche sind eng miteinander verbunden und werden durch insgesamt elf empfohlene Offenlegungen gestützt. Diese liefern Investoren und anderen Interessengruppen Einblicke darüber, wie Unternehmen Klimarisiken bewerten und angehen.

Die Vereinten Nationen verfügen über verschiedene Berichtsrahmen, die für ESG relevant sind. Einer dieser Rahmen ist der UNGPRF, der sich auf ethische Unternehmensführung und Menschenrechtsfragen konzentriert. Neben dem UNGPRF gibt es den zusätzlichen Global Compact der Vereinten Nationen, der Organisationen bei der Implementierung nachhaltiger Praktiken unterstützt.

Das CDSB-Framework war ein Instrument, das Unternehmen dabei unterstützte, die ökologischen Aspekte der ESG-Berichterstattung zu quantifizieren. Obwohl das Framework nach wie vor in einigen ESG-Berichten Verwendung findet, wurde es im Januar 2022 mit der International Financial Reporting Standards (IFRS) Foundation zusammengeführt, um gemeinsam mit dem Sustainability Accounting Standards Board das International Sustainability Standards Board (ISSB) zu etablieren.

Das ISSB (Initiative zur Harmonisierung globaler Nachhaltigkeitsstandards) arbeitet an einer wegweisenden Serie von Standards, die auf den bewährten Rahmenkonzepten von CDSB und SASB aufbauen. Dieses innovative Framework strebt danach, einen einheitlichen und ganzheitlichen Einblick in die Nachhaltigkeitspraktiken eines Unternehmens zu gewähren.

Schritt-für-Schritt-Anleitung für ein ESG-Reporting

Viele Unternehmen stehen vor der Herausforderung, ein umfassendes ESG-Reporting zu erstellen. Dieser Prozess erfordert Zeit und Ressourcen, da ein solider Bericht nicht über Nacht entstehen kann. Zusätzlich zur Komplexität des Erstellungsprozesses gibt es weitere Hürden zu meistern: es fehlen klare Richtlinien seitens der Europäischen Kommission darüber, wie ein ESG-Bericht verfasst und welche Informationen darin enthalten sein sollen.

Trotz der Schwierigkeiten ermutigen wir Sie, den Schritt zur ESG-Analyse und -Berichterstattung zu wagen. Daher haben wir ein Musterbeispiel für ein erfolgreiches ESG-Reporting für Sie zusammengestellt.

1.Vorbereitung und Planung

  • Definieren Sie die Ziele Ihres ESG-Reportings (z.B. Compliance, Transparenz, Stakeholder-Information) und legen Sie eine entsprechende Strategie fest.
  • Legen Sie den Berichtszeitraum und den Umfang fest. Welche Unternehmensbereiche und Tochtergesellschaften sollen einbezogen werden?
  • Stellen Sie ein interdisziplinäres Team zusammen. Das Team sollte aus Mitarbeitern aus verschiedenen Abteilungen wie Nachhaltigkeit, Compliance, Finanzen, HR und Kommunikation bestehen.

2.Daten sammeln und analysieren

  • Identifizieren Sie die wesentlichen ESG-Themen durch die Analyse von internen und externen Stakeholdern. Führen Sie dafür eine Wesentlichkeitsanalyse durch, um die wichtigsten Themen zu priorisieren.
  • Bestimmen Sie die internen und externen Datenquellen für die relevanten ESG-Kennzahlen (z.B. Energieverbrauch, Emissionen, Mitarbeiterzufriedenheit).
  • Sammeln Sie die benötigten Daten und ESG-Informationen von den identifizierten Quellen. Stellen Sie sicher, dass die Daten vollständig und korrekt sind.

3.Datenanalyse, Qualitätssicherung und Validierung

  • Analysieren Sie die gesammelten Daten und ESG-Informationen, um Trends und wichtige Erkenntnisse zu identifizieren. Diese Daten sagen jedoch nicht unbedingt was über die Unternehmensperformance aus.
  • Vergleichen Sie Ihre Leistung daher mit Branchendurchschnittswerten und Benchmarks und definieren Sie konkrete ESG-Kriterien und KPIs. So können Sie dann Ihre ESG-Bemühungen messen und vergleichen.
  • Validieren Sie die Daten und Analysen durch interne Prüfungen und Kontrollen. Beziehen Sie bei Bedarf externe Auditoren mit ein, um die Datenintegrität zu gewährleisten.

4.Auswahl eines geeigneten ESG-Frameworks

  • Nachdem Sie die KPIs bestimmt haben, wählen Sie die anwendbaren Reporting-Standards (z.B. GRI, SASB, TCFD) und regulatorischen Anforderungen (z.B. CSRD, NFRD) aus. Für die Berichterstellung gibt es noch keine allgemeingültigen Vorgaben. Ein „falsches Framework“ gibt es daher nicht.

5.Erstellung des Berichts

  • Legen Sie zunächst die Struktur und den Inhalt des Berichts fest. Dafür erstellen Sie eine Gliederung, die auf den gewählten Standards und den wesentlichen Themen basiert. Stellen Sie sicher, dass der Bericht alle erforderlichen Abschnitte enthält (z.B. Unternehmensprofil, ESG-Strategie, Leistungsindikatoren). Für die Erstellung Ihres ESG-Reportings kann professionelle ESG-Reporting-Software unterstützen.
  • Anschließend geht es zur Texterstellung und Datenintegration. Verfassen Sie die entsprechenden Texte für die einzelnen Abschnitte des Berichts. Integrieren Sie die analysierten Daten und visualisieren Sie diese durch Grafiken und Tabellen.
  • Nach der Fertigstellung des Berichts sollten Sie ihn durch interne Stakeholder und Experten überprüfen lassen. Holen Sie Feedback ein und nehmen Sie notwendige Anpassungen am Bericht vor.

6.Veröffentlichung und Kommunikation

  • Veröffentlichen Sie den finalen ESG-Bericht auf der Unternehmenswebsite und in anderen relevanten Kanälen. Stellen Sie dabei sicher, dass der Bericht für alle Stakeholder leicht zugänglich ist.
  • Außerdem sollten Sie die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse an Ihre Stakeholder kommunizieren. Nutzen Sie dafür verschiedene Kommunikationskanäle (Pressemitteilungen, Social Media, Newsletter), um die Reichweite optimal zu maximieren.

7.Kontinuierliche Verbesserung

Um künftige Berichte zu optimieren, ist es wichtig, Feedback von internen und externen Stakeholdern zu sammeln. Sie können das Feedback analysieren, um Verbesserungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Zusätzlich lassen sich etwaige Prozesse wie das Datenmanagement oder die Reporting-Prozesse optimieren. Planen Sie außerdem regelmäßige Schulungen für das ESG-Reporting-Team, damit Sie stets auf dem neusten Stand bleiben.

Regulatorische Anforderungen

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist Teil des EU-Rahmens für nachhaltige Finanzen. Neben der CSRD gehören dazu insbesondere die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) und die EU-Taxonomie-Verordnung. Während die CSRD die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen regelt, adressiert die SFDR Transparenzpflichten für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, also vor allem dort, wo Finanzprodukte angeboten oder beraten werden. Die detaillierten Offenlegungsvorgaben nach den SFDR-Regulatory Technical Standards gelten seit dem 1. Januar 2023.

Wichtig ist dabei auch die Einordnung: Neben den ESRS sind für viele Unternehmen nicht „drei EU-Richtlinien“, sondern drei zentrale EU-Regelwerke relevant, eine Richtlinie (CSRD) und zwei Verordnungen (SFDR und EU-Taxonomie).

Im Folgenden die Pflichten auf einen Blick:

CSRD:

Die CSRD erweitert die bisherige nichtfinanzielle Berichterstattung und verpflichtet, je nach Unternehmensgröße und Kapitalmarktorientierung, zur Veröffentlichung eines Sustainability Statements nach ESRS. Der Anwendungsbereich und Zeitplan werden aktuell im Rahmen der EU-Vereinfachung deutlich neu zugeschnitten: Künftig soll Nachhaltigkeitsreporting grundsätzlich nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über €450 Mio. Nettoumsatz gelten (inklusive bestimmter Nicht-EU-Konstellationen).

EU-Taxonomie:

Die EU-Taxonomie definiert, wann wirtschaftliche Tätigkeiten als ökologisch nachhaltig einzustufen sind, anhand von sechs Umweltzielen. Für die Berichterstattung bedeutet das in der Praxis vor allem: Unternehmen legen offen, in welchem Umfang Tätigkeiten taxonomiefähig bzw. taxonomiekonform sind, typischerweise über Kennzahlen wie Umsatz-, CapEx- und OpEx-Anteile (bzw. branchenspezifische KPIs).

SFDR:

Die SFDR verlangt, dass Nachhaltigkeitsinformationen zu Finanzprodukten und Anlagestrategien transparent offengelegt werden, u. a. zu Nachhaltigkeitsrisiken und (wo relevant) zu nachteiligen Auswirkungen (PAI). Die detaillierten Vorgaben nach RTS gelten seit 1. Januar 2023.

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Herausforderungen

Hohe Kosten: Ein ESG-Reporting-System einzuführen, kann zunächst einen großen Kostenfaktor bedeuten. Neben den Anschaffungskosten sollten zudem auch die Kosten für die Erfassung und Analyse der Daten sowie die Implementierung von ESG-Softwarelösungen berücksichtigt werden. Nachdem die initialen Kosten beglichen wurden, muss zudem mit laufenden Kosten gerechnet werden. ESG-Daten zu erheben, zu analysieren und die Berichterstattung der Daten erfordert laufende finanzielle Mittel. Das kann besonders für kleinere Unternehmen eine Belastung sein.

Zeitaufwand: Einen ESG-Bericht zu erstellen, ist enorm zeitaufwendig. Dafür müssen mehrere Abteilungen eingebunden werden, was zu einer Umverteilung von Ressourcen führt. Da die Erhebung und Analyse der Daten sehr komplex ist, kann es zu Verzögerungen und einem erhöhtem Arbeitsaufwand kommen.

Regulatorische Unsicherheit: Die ESG-Vorschriften und Standards werden in vielen Regionen und Ländern noch häufig geändert und aktualisiert. Das stellt Unternehmen vor die Herausforderung, langfristig konsistente Berichte zu erstellen und bringt Unsicherheit mit sich.

Datenverfügbarkeit und -qualität: Für Unternehmen kann es schwierig sein, verlässliche ESG-Daten zu sammeln, insbesondere in global agierenden Unternehmen, die komplexe Lieferkette haben. Zudem ist es eine große Herausforderung sicherzustellen, dass die Daten präzise und vollständig sind. Dafür sind zuverlässige Datenmanagementsysteme von großer Bedeutung.

Standardisierung und Vergleichbarkeit: Da es eine Vielzahl an ESG-Berichtsstandards (GRI, SASB, TCFD) gibt, kann die Auswahl des richtigen Standards zunächst schwierig sein. Außerdem ist es durch die vielen Standards schwierig, die ESG-Leistungen zwischen den Unternehmen vergleichen zu können.

Interne Koordination und Zusammenarbeit: Um einen ESG-Bericht zu erstellen, muss die Zusammenarbeit mehrerer Abteilungen gut funktionieren. Es ist notwendig, Mitarbeiter entsprechend zu schulen, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht.

Stakeholder-Management: Es kann eine Herausforderung darstellen, alle Erwartungen, Anforderungen und Interessen der Stakeholder gleichermaßen zu erfüllen. Um sicherzustellen, dass die Berichte glaubwürdig und transparent sind, ist eine sorgfältige und ehrliche Kommunikation notwendig. Nur so kann das Vertrauen der Stakeholder langfristig gewonnen werden.

Vorteile von ESG-Berichten

Es gibt eine Reihe von Vorteilen, die eine Erstellung und Veröffentlichung eines ESG-Reports mit sich bringt.

Transparenz und Kundenbindung: Ein ausführlicher ESG-Bericht fördert das Vertrauen von Investoren, Kunden, Lieferanten und der allgemeinen Öffentlichkeit in die Unternehmensführung und -praktiken. Eine transparente Berichterstattung über ESG-Praktiken kann dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Reputation als verantwortungsbewusste und nachhaltige Akteure verbessern.

Leichter Zugang zu Kapital und Inventionen: Investoren suchen heutzutage stärker nach nachhaltigen und verantwortungsvollen Anlagemöglichkeiten. Die Erstellung eines ESG-Berichts kann dazu beitragen, das Unternehmen für derartige Investoren attraktiver zu gestalten. Auch die Kreditwürdigkeit kann durch einen ESG-Bericht steigen. Banken und Kreditgeber ziehen ESG-Kriterien vermehrt in ihre Bonitätsbeurteilung ein, was zu günstigeren Finanzierungskonditionen führen kann.

Regulatorische Compliance: In zahlreichen Regionen, insbesondere in der EU, sind Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ESG-Berichte vorzulegen. Diese Berichte zeigen, dass die Unternehmen sämtliche gesetzliche Anforderungen erfüllen. Gleichzeitig können Unternehmen durch proaktives Management und die Berichterstattung über ESG-Risiken Bußgelder und Reputationsschäden vermeiden.

Verbesserte Unternehmensführung und Risikomanagement: Ein ESG-Bericht unterstützt dabei, mögliche Risiken im Umwelt-, Sozial- und Governance-Bereich frühzeitig zu identifizieren und entgegenzuwirken. Durch die Beschäftigung mit ESG-Themen können Unternehmen außerdem langfristige Strategien entwickeln, die Nachhaltigkeit und Stabilität fördern.

Effizienz und Kosteneinsparungen: Durch die Überwachung und Berichterstattung des Energieverbrauchs, des Abfallmanagements und anderer Umweltaspekte können Kosten gespart und der Ressourceneinsatz effizienter gestaltet werden. Ebenso können durch sozialverantwortliche Praktiken und transparente Kommunikation die Zufriedenheit und Bindung der Mitarbeiter erhöhen, was wiederum die Produktivität steigert.

Marktzugang und Wettbewerbsfähigkeit: Die Bedeutung von Nachhaltigkeit nimmt bei Verbrauchern kontinuierlich zu. Ein ESG-Bericht kann dazu beitragen, diese Erwartungen zu erfüllen und das Markenimage zu stärken. Unternehmen, die ESG-Praktiken erfolgreich umsetzen und transparent kommunizieren, können sich zudem deutlich von ihren Mitbewerbern abheben und als Branchenvorreiter positionieren.

Innovation und Geschäftsentwicklung: Durch die ESG-Berichterstattung sind Unternehmen motiviert, innovative Wege zu finden, um nachhaltige Lösungen und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Unternehmen, die sich aktiv für ESG engagieren, haben bessere Chancen, Partnerschaften und Kooperationen einzugehen, da sie als verantwortungsbewusste und attraktive Partner wahrgenommen werden.

Die Erstellung eines ESG-Berichts ist mit Herausforderungen wie hohen Kosten, erheblichem Zeitaufwand, regulatorischer Unsicherheit und Schwierigkeiten bei der Datenverfügbarkeit und -qualität verbunden. Trotz dieser Hürden überwiegen die Vorteile: Ein ESG-Bericht fördert Transparenz, stärkt das Vertrauen von Stakeholdern, erleichtert den Zugang zu Kapital und verbessert die Unternehmensführung und das Risikomanagement. Zudem steigert er die Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft eines Unternehmens. Insgesamt trägt die ESG-Berichterstattung entscheidend zur nachhaltigen Entwicklung und langfristigen Stabilität bei.

Ein Fazit: ESG-Reporting wird immer wichtiger

Das ESG-Reporting wird immer wichtiger. Ein ESG-Bericht fördert Transparenz, Verantwortlichkeit und nachhaltige Geschäftspraktiken. Die Erstellung eines Berichts bringt Herausforderungen wie hohe Kosten, erheblichen Zeitaufwand und regulatorische Unsicherheit mit sich. Zudem werden zuverlässige Daten und eine effektive interne Koordination benötigt, um einen Bericht erstellen. Trotz dieser Hürden bietet ein ESG-Bericht zahlreiche Vorteile: Er stärkt das Vertrauen der Stakeholder, erleichtert den Zugang zu Kapital, verbessert die Unternehmensführung und das Risikomanagement und trägt zur Effizienz- und Innovationssteigerung bei.

Die Hauptaspekte des ESG-Reportings umfassen die sorgfältige Erfassung und Analyse relevanter Daten, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und die transparente Kommunikation über Nachhaltigkeitsmaßnahmen. Unternehmen, die ESG-Praktiken erfolgreich umsetzen und darüber berichten, können sich als verantwortungsbewusste Marktteilnehmer positionieren und so ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken.

Zukünftig wird das ESG-Reporting weiter an Bedeutung gewinnen. Regulatorische Anforderungen werden strenger und umfassender, und Stakeholder, insbesondere Investoren, legen zunehmend Wert auf nachhaltige Unternehmenspraktiken. Trends wie die Integration von ESG-Kriterien in Finanzentscheidungen und die Entwicklung neuer Reporting-Standards wie der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in der EU werden die ESG-Berichterstattung weiter prägen.

Unternehmen müssen sich auf diese Entwicklungen einstellen, indem sie robuste ESG-Strategien entwickeln und ihre Berichterstattungsprozesse kontinuierlich verbessern. Dies wird ihnen helfen, sich den zukünftigen Anforderungen anzupassen und die Chancen zu nutzen, die sich aus der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit ergeben. Insgesamt ist die ESG-Berichterstattung ein entscheidender Faktor für die nachhaltige Entwicklung und den langfristigen Erfolg von Unternehmen.

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