6. März 2024 • Lesezeit: 6 Min
Die EU Taxonomie definiert klare Umweltziele für Unternehmen und unterstützt sie dabei, diese umzusetzen. Mit dieser Verordnung verfolgt die EU das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten und die Transparenz in Bezug auf ökologische Investitionen zu erhöhen. Die Verordnung wurde eingeführt, um einheitliche Standards für umweltfreundliche Investitionen zu setzen und eine nachhaltige Wirtschaft zu fördern. Unternehmen müssen sich bereits jetzt schon darauf vorbereiten, denn die EU-Taxonomie wird verpflichtend für alle relevanten Akteure in der Europäischen Union. Es wird immer wichtiger zu berichten, wie Unternehmen ihre Umweltziele erreichen und was sie dazu beitragen. In diesem Beitrag klären wir über die Verordnung auf und gehen darauf ein, wann welches Unternehmen davon betroffen ist und dazu verpflichtet wird, zu berichten. In diesem Blogbeitrag möchten wir einen Überblick über die Taxonomie geben.
Die EU-Taxonomie-Verordnung wurde eingeführt, um eine klare Definition von "nachhaltig" zu schaffen und so Investitionen in nachhaltige Projekte besser zu fördern. Sie definiert Nachhaltigkeit anhand von klaren Kriterien und spielt eine wichtige Rolle am Kapitalmarkt. Die Verordnung soll sicherstellen, dass Unternehmen und Investoren den Grad der Nachhaltigkeit eines Unternehmens einfach feststellen können. Dabei zielt die Verordnung darauf ab, mehr Gelder in nachhaltige Unternehmen und Technologien fließen zu lassen und so den Green Deal der Europäischen Union zu unterstützen.
Das Hauptziel der EU-Taxonomie-Verordnung ist es, Europa bis 2050 klimaneutral zu machen. Sie bildet zusammen mit anderen Verordnungen wie der Offenlegungsverordnung und der Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung eine Grundlage für die Strategie für nachhaltige Finanzen der EU. Unternehmen müssen gemäß dieser Verordnung ihre Geschäftstätigkeiten anhand klar definierter Kriterien darlegen und angeben, ob sie den Umweltschutzzielen entsprechen.
Die Regelung ist jedoch kein Gütesiegel für grüne Finanzprodukte und klassifiziert keine Unternehmen als "gut" oder "böse". Vielmehr legt sie den Fokus auf wirtschaftliche Tätigkeiten und verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung relevanter Informationen. Ziel ist es, nachhaltiges Wirtschaften zu belohnen und zu fördern sowie einen einheitlichen Rahmen für Anleger, Unternehmen und Mitgliedstaaten zu schaffen. Die Umsetzung der Verordnung hat bereits begonnen und betrifft zunächst große Unternehmen, die gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) berichten müssen. Nach und nach wird die Verordnung dann auf weitere Unternehmen ausgeweitet, um Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken.
Unternehmen sollten jetzt handeln, da die Berichterstattung über Nachhaltigkeit gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung bereits verpflichtend ist. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit kann sich als zukünftiger Wettbewerbsvorteil erweisen. Unternehmen müssen bestimmte "grüne" Kennzahlen angeben, unter anderem den Anteil der Umsatzerlöse aus umweltfreundlichen Aktivitäten und Investitionen in umweltfreundliche Vermögenswerte oder Prozesse.
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Um die Klima- und Energieziele der EU zu erreichen, muss künftig mehr in nachhaltige Projekte investiert werden. Eine klare Definition des Begriffs "nachhaltig" ist dabei enorm wichtig. Zu diesem Zweck wurde die Verordnung eingeführt - ein gemeinsames Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten.
Die EU-Taxonomie definiert Nachhaltigkeit und spielt eine wichtige Rolle am Kapitalmarkt. Sowohl Unternehmen als auch Investoren sehen sie als Maßstab an. Anhand klarer Kriterien und Messgrößen erkennen Investoren, ob ein Unternehmen als nachhaltig einzustufen ist oder nicht. Dadurch sollen mehr Gelder in nachhaltige Unternehmen und Technologien fließen und gleichzeitig der Green Deal der Europäischen Union unterstützt werden. Das Ziel dieses Finanzierungsplans der EU-Kommission für nachhaltiges Wachstum ist es, dass Europa bis 2050 klimaneutral wird.
Welche Investitionen und wirtschaftliche Tätigkeiten sind wirklich grün und ökologisch sinnvoll? Welche tragen tatsächlich zur Erreichung der Klimaziele bei? Diese Fragen müssen transparent beantwortet werden. Im Juni 2020 wurde daher auf europäischer Ebene die Bestimmung beschlossen. Diese besagt, dass nur solche Wirtschaftstätigkeiten als grün gelten, die einen bedeutenden Beitrag zum Umweltschutz leisten, ohne dabei andere Umweltziele wesentlich zu beeinträchtigen.
Die EU-Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) bildet gemeinsam mit der Offenlegungsverordnung (SFDR) und der Richtlinie zur unternehmerischen Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) eine der drei Grundlagen der "Strategie für nachhaltige Finanzen" der EU. Sie sollen dazu beitragen, nachhaltige Finanzprodukte bereitzustellen sowie Kapitalströme in Richtung nachhaltiger Investitionen zu lenken, insbesondere in Unternehmen mit umweltfreundlichen Geschäftstätigkeiten.
Ein System, das zeigt, wie umweltfreundlich Geschäftstätigkeiten sind. Unternehmen müssen anhand festgelegter Kriterien erklären, wie „grün“ ihre wirtschaftlichen Aktivitäten und Investitionen sind. Dazu müssen sie ihre Umsatzerlöse, Investitionsausgaben und Betriebskosten gemäß den Taxonomie-Vorgaben ermitteln und in der nichtfinanziellen Erklärung (NFE) angeben, die Teil des zukünftigen Nachhaltigkeitsberichts sein wird.
Die EU Taxonomie ist kein Gütesiegel für grüne Finanzprodukte. Kennzeichnungen für solche Produkte können auf das Klassifikationssystem der Regelung zurückgreifen, wie es beim EU Ecolabel und dem geplanten EU Green Bond Standard der Fall ist. Die Gesetzgebung verpflichtet nicht zur Anlage in grüne Finanzprodukte, sondern zur Offenlegung relevanter Informationen. Sie klassifiziert auch keine Unternehmen als “gut” oder "böse", sondern zielt rein auf Wirtschaftstätigkeiten ab. Ein Zusammenhang zur finanziellen Performance von Finanzprodukten wird mit der Verordnung ebenfalls nicht hergestellt.
Die EU-Taxonomie-Verordnung legt also einen Rahmen fest, um “grüne” oder “nachhaltige” Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU allgemein einzuordnen. Zuvor gab es keine klare Definition von ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten. Durch die Verordnung werden nun klare Regeln und Rahmenbedingungen für den Begriff der Nachhaltigkeit geschaffen, um zu bestimmen, wann ein Unternehmen nachhaltig oder umweltfreundlich wirtschaftet. Dadurch können sich diese Unternehmen positiv von ihren Mitbewerbern abheben und sollen dadurch von höheren Investitionen profitieren. Die Gesetzgebung zielt darauf ab, umweltfreundliches Wirtschaften und Technologien durch einen Fokus auf Investitionen zu belohnen und zu fördern.
Um gemäß der EU-Gesetzgebung als nachhaltige wirtschaftliche Tätigkeit zu gelten, reicht es als Unternehmen nicht aus, mindestens eines der Umweltziele zu erreichen. Es darf auch keines der anderen Ziele negativ beeinflusst werden. Eine Tätigkeit, die darauf abzielt, das Klima zu schützen, aber gleichzeitig die Biodiversität schädigt, kann daher nicht als nachhaltig betrachtet werden. Um zu prüfen, wie umweltfreundlich eine wirtschaftliche Tätigkeit ist, sollten vier Kriterien angeschaut werden, die auf den Umweltzielen basieren.
Die Taxonomie wird eine große Rolle dabei haben, Kapital in umweltfreundliche Investitionen zu lenken. Sie ist daher ein wichtiger Schritt zur Erreichung des übergeordneten Ziels einer klimaneutralen Europäischen Union bis 2050.
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Mit dem Beschluss des Green Deals im Jahr 2019 hat die Europäische Union den Grundstein für mehr Nachhaltigkeit bei Investitionen gelegt, insbesondere in Bereichen wie erneuerbare Energien, Biodiversität und Kreislaufwirtschaft. Das langfristige Ziel besteht darin, bis 2050 eine klimaneutrale Wirtschaft in der EU zu etablieren. Dabei wird bereits bis 2030 eine Reduzierung um 55% angestrebt. Um diese ambitionierten Klimaziele zu erreichen, sieht der Green Deal einen Investitionsplan von 1 Billion Euro über die nächsten 10 Jahre vor. Trotz dieser beträchtlichen Summe ist die EU darauf angewiesen, dass auch die Privatwirtschaft zur Erreichung der Pariser Klimaziele beiträgt.
Um faire Wettbewerbsbedingungen und Rechtssicherheit für alle Unternehmen innerhalb der EU sicherzustellen, wurden die EU-Taxonomie-Verordnung und die Verordnung über nachhaltige Finanzdienstleistungen (SFDR) eingeführt. Beide Gesetze verfolgen die Ziele des Green Deals und setzen auf folgende Schwerpunkte:
Die EU Taxonomie legt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive die Grundlagen für Nachhaltigkeitsberichterstattung. Um sicherzustellen, dass Daten zu Klima, Luftverschmutzung, Biodiversität und Wassernutzung sowie Arbeitssicherheit branchenübergreifend für Investoren und andere Interessengruppen nutzbar und aussagekräftig sind, müssen sie vergleichbar und verlässlich sein. Unternehmen müssen die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf ihre finanzielle Lage dokumentieren und gleichzeitig offenlegen, wie ihr wirtschaftliches Handeln verschiedene Nachhaltigkeitsaspekte beeinflusst.
Alle Unternehmen, die der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) unterliegen (siehe §§ 289b, 315b HGB), müssen Informationen darüber veröffentlichen, ob ihre Geschäftsaktivitäten mit der Verordnung übereinstimmen. Seit dem Geschäftsjahr 2021 betrifft dies bereits kapitalmarktorientierte Unternehmen in Deutschland, die gemäß NFRD seit 2017 dazu verpflichtet sind, nichtfinanzielle Angaben zu machen.
Seit dem 1. Januar 2024 wird die NFRD von der neuen Corporate Sustainability Reporting Directive abgelöst. Das führt dazu, dass eine Vielzahl von Unternehmen nun berichtspflichtig sind. Besonders mittelständische Unternehmen sind sich oft nicht bewusst, dass auch sie bereits ab dem Geschäftsjahr 2025 betroffen sein könnten. Daher ist es entscheidend, sich frühzeitig mit den Anforderungen der EU Taxonomie und der Umsetzung der Verordnung und auch CSRD auseinanderzusetzen.
Konzerne, die bereits den Vorgaben der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) folgen, müssen erstmals für 2024 ihrer Berichtspflicht mit einem Nachhaltigkeitsreporting nach den CSRD-Vorgaben nachgehen. Ein Jahr später folgt die Berichtspflicht für große Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
Wenn die Berichtspflicht der CSRD greift, werden EU-weit rund 50.000 Unternehmen ihr nachhaltiges Wirtschaften detailliert darlegen müssen. Von den betroffenen Unternehmen sind allein rund 15.000 Unternehmen in Deutschland betroffen. Bei größeren Konzernen sollen über die CSRD-Standards hinaus auch klimabezogene Indikatoren wie etwa Umsatzerlöse sowie Investitions- und Betriebsausgaben abgefragt werden können.
Die Berichterstattung über Nachhaltigkeit in Bezug auf die Verordnung ist seit Ende 2021 verpflichtend. Die EU hat eine Vorreiterrolle eingenommen, weitere Länder wie Kanada oder China entwickeln bereits ihre eigene Regelung. Sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen und Nachhaltigkeit in den Fokus zu stellen, kann sich als zukünftiger Wettbewerbsvorteil in allen Märkten erweisen.
Unternehmen, die Bericht erstatten müssen, sind dazu verpflichtet, drei "grüne" Kennzahlen gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung anzugeben und zu erklären. Die erste Kennzahl betrifft den Anteil der Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen, die mit umweltfreundlichen Aktivitäten verbunden sind. Außerdem müssen sie angeben, wie viel sie in Investitionen und Betriebsausgaben für Vermögenswerte oder Prozesse investieren, die als umweltfreundlich eingestuft sind. Es ist wichtig zu beachten, dass Investitionen, die den Kriterien der Bestimmung entsprechen, unabhängig von den Umsatzerlösen sein können.
Wie Sie die häufigsten Fehlerquellen bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten vermeiden können, erfahren Sie in unserer Checkliste.
Mit den delegierten Rechtsakten werden die technischen Bewertungskriterien festgelegt, nach denen bestimmte Wirtschaftstätigkeiten als wesentlicher Beitrag zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel eingestuft werden können. Die EU-Taxonomie ist daher wichtig für Unternehmen, weil sie klare Regeln dafür bietet, was als umweltfreundliche Aktivität gilt. Unternehmen können mit Hilfe der Richtlinie einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten und diese besser erreichen. Die Verordnung stärkt auch das Vertrauen der Menschen in den Markt, was dazu führt, dass mehr Geld in umweltfreundliche Projekte fließt. Zudem setzt sie sich für die Finanzierung nachhaltigen Wachstums (sustainable finance) und die nachhaltige Nutzung von Ressourcen ein.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit der Gesetzgebung auseinandersetzen, um die Regeln zu verstehen und die erforderlichen Berichte rechtzeitig zu erstellen. So können sie von einer nachhaltigeren Geschäftspraxis profitieren und sich als Vorreiter im Umweltschutz positionieren. Die Verordnung ist also nicht nur ein Regelwerk, sondern auch eine Chance für Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsstrategie zu verbessern.
Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem der EU, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als nachhaltig gelten. Sie zielt darauf ab, Investitionen in umweltfreundliche Technologien zu fördern und Transparenz für Unternehmen und Investoren zu schaffen. Die Taxonomie definiert sechs Umweltziele, darunter Klimaschutz und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft. Eine Tätigkeit wird als nachhaltig eingestuft, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem dieser Ziele leistet, keinem anderen Ziel erheblich schadet und soziale Mindeststandards einhält. Seit Januar 2022 sind große Unternehmen verpflichtet, die Nachhaltigkeit ihrer Aktivitäten gemäß der Verordnung offenzulegen.
Sie wurde eingeführt, um ein einheitliches Klassifizierungssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu schaffen. Dies soll Transparenz fördern, Investitionen in umweltfreundliche Projekte lenken und Greenwashing verhindern. Sie ist ein zentrales Instrument des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums und unterstützt die Ziele des Europäischen Grünen Deals, insbesondere die Klimaneutralität bis 2050.
Die Verordnung betrifft derzeit vor allem große, kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden sowie Finanzmarktteilnehmer, die in der EU Finanzprodukte anbieten. Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen jedoch deutlich erweitert. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind alle großen Unternehmen verpflichtet, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: mehr als 250 Mitarbeitende, eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro oder Nettoerlöse von mehr als 40 Millionen Euro. Ab dem Geschäftsjahr 2026 werden zudem kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in die Berichtspflicht einbezogen. Diese schrittweise Erweiterung führt dazu, dass künftig eine Vielzahl von Unternehmen unterschiedlicher Größen und Branchen die Anforderungen erfüllen müssen.
Die Taxonomie verfolgt das Hauptziel, Kapitalströme in nachhaltige Investitionen zu lenken und so die Klimaneutralität der EU bis 2050 zu erreichen. Dazu definiert sie sechs Umweltziele: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme. Durch klare Kriterien für nachhaltige Aktivitäten soll die Taxonomie Transparenz schaffen, Greenwashing verhindern und Investoren ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen.
Sie legt fest, dass eine wirtschaftliche Aktivität als ökologisch nachhaltig gilt, wenn sie vier zentrale Kriterien erfüllt:
Durch die Erfüllung dieser Kriterien soll sichergestellt werden, dass als nachhaltig eingestufte Aktivitäten tatsächlich einen positiven Beitrag zu den Umweltzielen leisten, ohne andere Ziele zu beeinträchtigen, und gleichzeitig soziale Standards respektieren.
Unternehmen müssen in ihrer nichtfinanziellen Berichterstattung den Anteil ihrer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) angeben, der mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden ist. Dazu identifizieren sie zunächst taxonomiefähige Aktivitäten und prüfen anschließend deren Konformität mit den technischen Bewertungskriterien der Taxonomie.
Die Verordnung richtet sich primär an große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind. Mit der Einführung der CSRD wird der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen jedoch erweitert. Ab dem Geschäftsjahr 2025 sind alle großen Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet, die bestimmte Kriterien erfüllen, und ab 2026 werden auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einbezogen.
Obwohl nicht alle KMU direkt berichtspflichtig sind, können sie indirekt betroffen sein. Zum Beispiel könnten Banken und Investoren von ihnen Informationen verlangen, um die Nachhaltigkeit ihrer eigenen Portfolios bewerten zu können. Daher ist es für KMU sinnvoll, sich mit den Anforderungen vertraut zu machen und ihre Geschäftsmodelle entsprechend auszurichten, um zukünftigen Anforderungen gerecht zu werden und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.
Die Taxonomie verpflichtet Finanzinstitute, die Nachhaltigkeit ihrer Finanzprodukte offenzulegen, indem sie angeben, inwieweit ihre Investitionen und Finanzierungen den Taxonomie-Kriterien entsprechen. Ein zentrales Instrument dabei ist die Green Asset Ratio (GAR), die den Anteil der taxonomiekonformen Vermögenswerte im Portfolio eines Finanzinstituts misst. Diese Offenlegung soll Kapitalströme in nachhaltige Projekte lenken und erfordert von Finanzinstituten eine Anpassung ihrer Investitionsstrategien sowie interner Prozesse, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Zudem erhöht die Taxonomie die Transparenz für Investoren, ermöglicht fundierte Entscheidungen und fördert die Entwicklung nachhaltiger Finanzprodukte.
Dazu zählen unter anderem die Erzeugung erneuerbarer Energien wie Wind- und Solarenergie, Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, beispielsweise durch Gebäudesanierungen, sowie Aktivitäten im Bereich der Kreislaufwirtschaft, die Recycling und Ressourcenschonung unterstützen. Zudem werden nachhaltige Forstwirtschaft und umweltfreundlicher Transport, etwa durch emissionsarme Fahrzeuge, als nachhaltig eingestuft. Diese Klassifizierung soll Transparenz schaffen und dazu beitragen, die Klimaziele der EU zu erreichen.
Um die Taxonomie in Ihrem Unternehmen umzusetzen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr Unternehmen zur Berichterstattung verpflichtet ist. Anschließend identifizieren Sie relevante Geschäftsaktivitäten, bewerten deren Übereinstimmung mit den Kriterien und stellen die Einhaltung sozialer Mindeststandards sicher. Sammeln Sie die erforderlichen Daten und integrieren Sie diese in Ihre Berichterstattung, um Transparenz über die Nachhaltigkeit Ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten.
Die Anwendung stellt Unternehmen vor Herausforderungen. Dazu zählen rechtliche Unklarheiten und widersprüchliche Kriterien, die die Umsetzung erschweren. Zudem fehlen oft vollständige Daten für die erforderliche Berichterstattung, was den Aufwand erhöht. Die Integration der Anforderungen in bestehende Unternehmensprozesse erfordert erhebliche Anpassungen und kann ressourcenintensiv sein. Diese Faktoren verdeutlichen den Bedarf an klaren Richtlinien und unterstützenden Maßnahmen, um die erfolgreiche Implementierung der EU-Taxonomie in Unternehmen zu gewährleisten.
Die Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das klare Kriterien festlegt, um wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig zu definieren. Sie unterscheidet sich von anderen Nachhaltigkeitsstandards und -ratings durch ihre rechtliche Verbindlichkeit und ihren Fokus auf wissenschaftlich fundierte, einheitliche Maßstäbe. Im Gegensatz zu freiwilligen Standards wie der Global Reporting Initiative (GRI) oder dem Carbon Disclosure Project (CDP), die Unternehmen Leitlinien für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bieten, schreibt die Taxonomie spezifische Anforderungen vor, die Unternehmen erfüllen müssen. Zudem zielt sie darauf ab, Investoren eine verlässliche Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen zu bieten und Greenwashing zu verhindern. Durch die Kombination mit Richtlinien wie der CSRD und der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) entsteht ein umfassendes Rahmenwerk, das Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung innerhalb der EU fördert.
Umweltorganisationen wie Greenpeace und der BUND haben Klagen beim Europäischen Gerichtshof eingereicht, um die Einstufung von Gas- und Atomkraft als nachhaltig zu stoppen, da sie befürchten, dass diese Entscheidung den Klimazielen der EU widerspricht. Zudem bemängeln Finanzaufsichtsbehörden und Banken die Komplexität und mangelnde Praxisnähe der Taxonomie, was Unternehmen überfordern und hauptsächlich Beratungsfirmen begünstigen könnte. Studien zeigen außerdem, dass die bisherigen Berichte gemäß der EU-Taxonomie oft wenig aussagekräftig sind, was die Bewertung der tatsächlichen Nachhaltigkeit von Unternehmen erschwert.