16. Januar 2024 • Lesezeit: 11 Min
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für Unternehmen ist zum 01. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten. Seit dem 01. Januar 2024 gilt es bereits für Unternehmen die mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen. Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verpflichtet Unternehmen dazu, die Menschenrechte und Umweltstandards innerhalb ihrer Wertschöpfungskette zu berücksichtigen. Die im Gesetz definierten Sorgfaltspflichten richten sich sowohl auf die Geschäftstätigkeiten der Unternehmen als auch auf die ihrer Lieferanten. Das Gesetz stellt die Unternehmen vor die Herausforderung, ethische Standards in ihren Lieferketten sicherzustellen. Dennoch lässt sich durch die Umsetzung des Gesetzes nicht nur das Image des Unternehmens steigern, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit. In unserem Beitrag haben wir die wichtigsten Punkte und Hintergründe zum Gesetz zusammengefasst.
Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten wurde bereits im Juni 2021 verabschiedet. Zum 01. Januar 2023 ist es in Deutschland offiziell in Kraft getreten und soll die Sorgfaltspflichten von Unternehmen verbindlich regeln. Außerdem steht das Gesetz dafür, die Unternehmen zum Schutz der Menschenrechte und Umweltstandards in der globalen Wirtschaft zu verpflichten.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist ein wichtiger Schritt in der globalen Wirtschaft. Es hat das Ziel, die Leitprinzipien der UN für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtend umzusetzen. Dabei bezieht sich der Begriff "Lieferkette" auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Dazu zählen alle Schritte, sowohl im Inland als auch im Ausland, die zur Herstellung eines Produktes oder Erbringung einer Dienstleistung erforderlich sind.
Zum Schutz der Umwelt und der Menschenrechte müssen Unternehmen nun verstärkt auf folgende Punkte achten:
Um die Risiken von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu erkennen, zu vermeiden oder zu minimieren zählt die Einrichtung eines Risikomanagements zu den Kernelementen der 9 Sorgfaltspflichten. Außerdem werden darin ebenfalls Präventions- und Abhilfemaßnahmen festgelegt und verpflichtet Unternehmen zur Einrichtung von Beschwerdeverfahren und regelmäßiger Berichterstattung. Dabei erstrecken sich die Sorgfaltspflichten auf die eigenen Geschäftsbereiche, das Verhalten von Vertragspartnern und die Aktivität weiterer, mittelbarer Zulieferer. Durch das Lieferkettengesetz sind Unternehmen nun dazu verpflichtet, Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette zu übernehmen.
2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zunächst für Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitenden in Kraft. Seit 2024 wurde es auf Unternehmen ausgeweitet, mit mindestens 1.000 Beschäftigten im Inland. Das Gesetz verpflichtet alle Unternehmen zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz oder ihren satzungsmäßigen Sitz in Deutschland haben
Außerdem sind alle Unternehmen davon betroffen, die eine Zweigniederlassung gemäß § 13d Handelsgesetzbuch haben. Dabei sind sowohl private Unternehmen als auch Unternehmen in öffentlicher Hand betroffen. Neben diesen Unternehmen sind auch unmittelbare Zulieferer davon betroffen. Zu unmittelbaren Zulieferern zählen alle Firmen, die in der Lieferkette vor oder nach den betroffenen Unternehmen angesiedelt sind.
Auch direkte Zulieferer, also diejenigen, die vor oder nach einem Unternehmen in der Lieferkette stehen, sind vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz betroffen. Unternehmen, die dem Gesetz unterliegen, werden in den meisten Fällen zumindest einige ihrer direkten Lieferanten vertraglich dazu bringen, die Regeln des Gesetzes einzuhalten. Diese Lieferanten müssen dann ebenfalls sicherstellen, dass ihre eigenen Lieferanten die Regeln einhalten. Das bedeutet, dass das Gesetz auch für viele kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) wichtig ist.
Das LkSG legte zwei Zeitrahmen für die Umsetzung fest:
Nach 2024 soll der Anwendungsbereich erneut überprüft werden.
Bei Verstößen gegen das LkSG müssen die betroffenen Unternehmen mit folgenden Strafen rechnen:
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Die folgenden 9 Sorgfaltspflichten werden darin festgelegt und sind von Unternehmen sowohl im eigenen Geschäftsbereich als auch bei den Lieferanten zu beachten:
Die geschützten Rechtspositionen, bzw. Verstöße gegen Menschen- und Umweltrecht, die sich aus § 2 ergeben, können unter anderem darstellen:
Die Sorgfaltspflichten halten Unternehmen dazu an, ein Beschwerdeverfahren und ein Risikomanagement einzuführen. Wenn sie Verstöße in ihrem Geschäftsbereich oder der Lieferkette feststellen, müssen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden. Mit diesem Gesetz müssen Unternehmen nun selbst sicherstellen, dass internationale Menschenrechte sowohl in ihrem eigenen Geschäftsbereich als auch in ihrer gesamten Lieferkette eingehalten werden.
Eine Neuheit stellt das deutsche Gesetz zur Lieferkettensorgfalt nicht dar. Es basiert auf unterschiedlichen globalen Initiativen und Gesetzen, wie beispielsweise den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN sowie den OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Die Diskussion um eine Regelung zur Lieferkettenverantwortung wurde durch Skandale angestoßen, bei denen Unternehmen in Verbindung mit Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden standen. Druck von Seiten der Zivilgesellschaft, NGOs und globale Entwicklungen trugen zur Verabschiedung des Gesetzes bei.
Kleine und mittlere Unternehmen sind häufig ein Bestandteil von größeren Lieferketten. Selbst wenn sie nicht direkt exportieren, können sie als Zulieferer für Konzerne tätig sein. Die Auseinandersetzung mit dem Gesetz schützt nicht nur vor rechtlichen Konsequenzen, sondern stärkt auch das Image des Unternehmens und ermöglicht eine nachhaltigere und ethisch sichere Geschäftspraxis.
Auch kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 3.000 bzw. 1.000 Mitarbeitenden sollten sich rechtzeitig mit dem Gesetz befassen. Unternehmen, die frühzeitig handeln, haben die Chance, Standards zu setzen und einen Vorsprung zu erlangen.
Das Gesetz in Deutschland hat dazu geführt, dass auch in Europa ein ähnliches Gesetz namens Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) eingeführt wird.
Ein zentraler Bestandteil ist die Durchführung einer umfassenden LkSG Risikoanalyse. Die Analyse zielt darauf ab, potenzielle Risiken entlang der gesamten Lieferkette zu identifizieren, die mit Menschenrechtsverletzungen und Umweltgefährdungen in Verbindung stehen. Unternehmen, die unter das LkSG fallen, sind verpflichtet, regelmäßig und systematisch ihre direkten und mittelbaren Lieferanten zu überprüfen, um sicherzustellen, dass soziale und ökologische Standards eingehalten werden. Besondere Sorgfalt ist in den Bereichen der Lieferkette erforderlich, in denen ein erhöhtes Risiko für Verstöße wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit oder Umweltschäden besteht.
Die Risikoanalyse stellt eine essenzielle Grundlage dar, um den Sorgfaltspflichten des LkSG gerecht zu werden. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards sicherzustellen. Auf Basis der Analyse können angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergriffen sowie entsprechende Berichterstattungen erstellt werden.
Wesentlich für die Umsetzung ist das Verständnis der aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Unternehmen müssen klären, welche Bereiche von den Regelungen des LkSG betroffen sind und ob bestehende Prozesse bereits den Anforderungen entsprechen oder angepasst werden müssen. Dabei ist es entscheidend, unterschiedliche Unternehmensbereiche wie Risikomanagement, Lieferketten, Personalwesen und den Umgang mit Betroffenen zu überprüfen. Auch die Analyse von Beschaffungsprozessen, IT-Systemen sowie die Bewertung von Zielen und Richtlinien spielt eine wichtige Rolle, um einen klaren Überblick über potenzielle Risiken zu erhalten. Auf dieser Basis lassen sich gezielte Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten sicherzustellen.
Werden Risiken gefunden, müssen Abhilfemaßnahmen ergriffen werden, um die Probleme zu verhindern. Dazu können Verträge mit unmittelbaren Lieferanten abgeschlossen werden, in denen klare Regeln für Menschenrechte festgelegt sind. Es ist auch wichtig, geeignete Einkaufsstrategien zu nutzen und Schulungen sowie Kontrollen durchzuführen. So wird sichergestellt, dass alles in Ordnung ist und Verstöße vermieden werden.
Wenn das Risiko einer Verletzung von Menschenrechten am eigenen Standort oder in der Lieferkette erkannt wird, müssen angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um dies zu beenden oder zu minimieren. Das gilt vor allem dann, wenn die Menschenrechtsverletzung bereits stattgefunden hat.
Es ist wichtig, auch die mittelbaren Lieferanten auf Risiken bei den Menschenrechten zu überprüfen. Wenn es Anzeichen für mögliche Verletzungen gibt, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Risiken zu beseitigen. Auch Hinweise von Behörden oder Berichte über schlechte Arbeitsbedingungen im Herstellungsgebiet sind wichtig. Es spielt auch eine Rolle, ob ein mittelbarer Lieferant zu Branchen mit besonderen Menschenrechtsrisiken gehört.
Nachdem man sich einen Überblick verschafft hat, sollte eine Methode für das Risikomanagement eingeführt werden. Dazu gehört die Analyse der Risiken sowie das Umsetzen von Maßnahmen, um Probleme zu verhindern oder zu beheben. Wie umfassend diese Maßnahmen sein können, hängt davon ab, ob das Unternehmen nur die grundlegenden Anforderungen erfüllt oder ob es eine Vorreiterrolle übernehmen möchte. Es hat sich gezeigt, dass klare Verpflichtungen, Schulungen, die Verwendung von neuen Technologien und Anpassungen von bestehenden Prozessen einen Einfluss darauf haben, wie gut diese Konzepte umgesetzt werden können.
Als nächstes sollte das Unternehmen eine klare Erklärung abgeben. In der sollten die Risiken für Menschen und Umwelt beschrieben werden. Ebenfalls ist es sinnvoll, zu erklären, wie diese Risiken vermieden werden sollen. Dies kann in einer Strategie für Menschenrechte festgehalten werden. Um sicherzustellen, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt werden, ist es wichtig, alles sorgfältig zu dokumentieren und darüber zu berichten.
Gemäß § 4 Abs. 3 S. 1 LkSG muss jedes Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten sicherstellen, dass eine Person innerhalb des Unternehmens benannt ist, die für die Überwachung des Risikomanagements zuständig ist, wie etwa ein Menschenrechtsbeauftragter. Diese Person muss intern benannt und kann nicht extern besetzt werden.
Das Gesetz verlangt von Unternehmen, dass sie ein Beschwerdeverfahren einrichten. Dadurch können Personen Hinweise auf Verstöße in der Lieferkette melden. Das Ziel des Beschwerdeverfahrens ist es, Probleme in der Lieferkette aufzudecken, zu beheben oder direkt zu verhindern. Dadurch kann das Unternehmen Geldstrafen und Imageschäden vermeiden. Besonders anonyme Meldekanäle sind wirksame Mittel, um diese Risiken und Schäden zu verhindern.
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Die Geschäftsleitung muss eine Erklärung abgeben, die als Code of Conduct bekannt ist. Darin ist festgelegt, wie das Unternehmen seinen Pflichten nachkommt. Diese gemeinsame Grundsatzerklärung muss alle Anforderungen gemäß § 6 Abs. 2 S. 3 LkSG erfüllen und die wichtigsten Risiken im Bereich Menschenrechte und Umwelt aller betroffenen Konzernen aufzeigen.
Ferner dokumentiert sie die Erwartungen des Unternehmens an seine Beschäftigten und Zulieferer in der Lieferkette. Dies spielt bei der Bewältigung negativer Auswirkungen auf die Menschenrechte eine große Rolle.
Ergibt sich im Rahmen der Risikoanalyse ein Risiko, welches eine Rechtsverletzung nach sich ziehen würde, sind vom Unternehmen Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich zu ergreifen. Diese definieren sich als Umsetzungstaktiken und Kontrollmaßnahmen, die sich aus der Grundsatzerklärung (Code of Conduct) ergeben. Sie können zum Beispiel in Form von Schulungen oder Entwicklung von Strategien zur Risikominimierung stattfinden.
Dazu zählen auch Präventionsmaßnahmen gegenüber einem unmittelbaren Zulieferer, um den gesamten Umfang der Geschäftstätigkeit abzudecken. Darüber hinaus gehört die Berücksichtigung von Menschenrechts- und Umwelterwartungen bei der Auswahl solcher Lieferanten. Weitere Maßnahmen sind in § 6 des Gesetzes beschrieben.
Es ist wichtig, dass Unternehmen ihre internen Sorgfaltspflichten ständig dokumentieren. Jedes Jahr müssen sie dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Bericht vorlegen. Dieser Bericht sollte klar über folgende Punkte informieren:
Der Bericht muss spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres beim BAFA eingereicht werden. Die Unternehmen sind außerdem dazu verpflichtet, einen Bericht über die Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten im vergangenen Geschäftsjahr zu erstellen und diesen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Er sollte dort für sieben Jahre verfügbar sein.
Um den Aufwand für Unternehmen möglichst gering zu halten, wird an einem elektronischen Berichtsformat gearbeitet. Die dort gemachten Angaben können auch zur Erfüllung der CSR-Berichtspflicht verwendet werden.
Das deutsche Lieferkettengesetz legt jetzt schon große Hindernisse für viele Unternehmen bereit. Die EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD) stellt jedoch noch strengere Anforderungen. Diese Richtlinie verschärft das bestehende Gesetz, indem sie mehr Unternehmen in die Verantwortung nimmt und die Überwachungspflichten ausweitet. Es steht bereits fest, dass sich künftig deutlich mehr Unternehmen an die Sorgfaltspflichten halten müssen und die Überwachung auf die gesamte Lieferkette ausgedehnt wird.
Außerdem werden strengere Haftungsregeln eingeführt. Unternehmen sollten daher jetzt schnell handeln. Es ist ratsam, bei der Gestaltung von Prozessen bereits schon jetzt die Entwicklung der EU-Richtlinie im Auge zu behalten. Mehr über das EU-Lieferketten-Gesetz und den Prozess zur Gesetzgebung erfahren.
Führungsebene:
In Unternehmen liegt es an der Führungsebene, die internen Abläufe zu organisieren. Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass das Unternehmen in allen Prozessen gesetzeskonform handelt. Sie muss klare Regeln und Strategien aufstellen, um eine ethische Arbeitsumgebung zu fördern und das Risiko von Regelverstößen zu minimieren.
Beziehung zu Lieferanten:
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Lieferketten verantwortungsbewusst sind. Das bedeutet, dass auch ihre Lieferanten gute Standards in Bezug auf Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Menschenrechte haben sollten. Durch regelmäßige Überprüfungen ihrer Lieferketten können Unternehmen sicherstellen, dass sie nur mit Partnern zusammenarbeiten, die ihren eigenen hohen Anforderungen an Nachhaltigkeit gerecht werden.
Kontroll- und Überwachungsaufgaben:
Das BAFA überwacht und kontrolliert Unternehmen und stellt so sicher, dass die Gesetze eingehalten werden. Durch Inspektionen, Geldstrafen oder andere Strafen stellt das BAFA sicher, dass Verstöße erkannt werden. So lässt sich sicherstellen, dass Unternehmen die rechtswidrigen Praktiken nicht tolerieren dürfen.
Zusammenarbeit mit Unternehmen:
Die Zusammenarbeit zwischen BAFA und Unternehmen ist wichtig, um gemeinsam für eine pflichtbewusste Unternehmensleitung zu sorgen. Staatliche Stellen können Unternehmen unterstützen indem sie ihnen dabei helfen, ihre Verantwortlichkeit zu erfüllen. Das geschieht durch den Austausch von Wissen und der Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Richtlinien. Gleichzeitig haben sie auch die Aufgabe, Unternehmen bei der Umsetzung dieser Vorgaben zu unterstützen und ihnen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Punkte zeigen, dass sowohl Unternehmen als auch das BAFA wichtige Aufgaben im Rahmen des Gesetzes haben. Es ist wichtig, dass alle zusammenarbeiten, um eine ethische Geschäftsumgebung zu schaffen und die Gesetze einzuhalten. Nur durch diese Zusammenarbeit kann langfristig nachhaltig gewirtschaftet werden.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass Unternehmen ethische Standards einhalten und Verstöße angemessen bestraft werden. Es gibt verschiedene Wege, um die Einhaltung von Regeln zu überwachen und sicherzustellen.
Selbstkontrolle der Unternehmen
Ein wichtiger Mechanismus ist die Selbstkontrolle der Unternehmen selbst. Dabei setzen Unternehmen interne Richtlinien und Prozesse ein, um sicherzustellen, dass sie alle relevanten Vorschriften einhalten. Dafür wird häufig auch ein Code of Conduct oder eine Compliance-Abteilung eingeführt, um die Regeln einzuhalten. Die Selbstkontrolle hilft Unternehmen dabei, Geschäftspraktiken zu überprüfen und Regelverstöße frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Externe Überprüfung
Zusätzlich zu internen Kontrollen sind auch externe Überprüfungen wichtig, um sicherzustellen, dass die Gesetze von den Unternehmen eingehalten werden. Wirtschaftsprüfer oder das BAFA führen regelmäßige Inspektionen durch, um sicherzustellen, dass Unternehmen ihren Verpflichtungen nachkommen. Diese unabhängigen Bewertungen bieten einen zusätzlichen Schutz vor Fehlverhalten im Unternehmen.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Besonders in den Bereichen internationale Entwicklung und soziale Gerechtigkeit verfügen die beiden Bundesministerien über eine umfassende Expertise. Gemeinsam bringen sie deutsche Unternehmen dazu, in ihren globalen Lieferketten verantwortungsvoll zu handeln.
Das BMZ und das BMAS spielen eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Bereitstellung von Unterstützung für Unternehmen, um die Richtlinie einzuhalten. Sie bieten viele Informationen, Workshops und Möglichkeiten zur Beratung an, um die Umsetzung zu erleichtern. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die mit den komplexen Anforderungen konfrontiert sind, profitieren von dieser Unterstützung.
Die Rolle von BMZ und BMAS geht jedoch über die reine Bereitstellung von Informationen hinaus. Sie tragen auch dazu bei, ein Bewusstsein für die Bedeutung nachhaltiger Lieferketten zu schaffen und fördern die Entwicklung von Best Practices, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Sie klären Unternehmen über die Bedeutung von nachhaltigen Lieferketten auf und signalisieren damit das Engagement der deutschen Regierung für die Einhaltung von Menschenrechten und die Förderung nachhaltiger Entwicklung in der deutschen Wirtschaft.
Die Zusammenarbeit dieser Ministerien zeigt, wie wichtig es ist, dass Regierung, Wirtschaft und Gesellschaft kooperieren. Nur so können faire und nachhaltige globale Lieferketten geschaffen werden. Das BMZ und das BMAS sind daher wichtige Partner für Unternehmen, die sich mit den Herausforderungen und Chancen der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auseinandersetzen.
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Die Haltung der Bundesregierung zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist in der aktuellen Diskussion über die Rolle von Unternehmen in der globalen Wirtschaft enorm wichtig. Deutschland setzt sich seit langem für Corporate Social Responsibility (CSR) ein. Das Lieferkettengesetz wurde daher als wichtiges Instrument entwickelt, um die Verletzung der Menschenrechte und Umweltschäden in globalen Lieferketten zu reduzieren.
Mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung dafür sorgen, dass Unternehmen entlang ihrer gesamten Lieferkette ethische Standards einhalten. Dadurch sollen positive Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt erzielt werden. Doch vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) kann das Gesetz eine Herausforderung sein, da sie möglicherweise nicht über genug Ressourcen und Wissen verfügen, um die Anforderungen zu erfüllen.
Um das Gesetz dennoch konform umzusetzen, ist es wichtig, dass die Bundesregierung Maßnahmen zur Unterstützung ergreift. Dabei spielt das BAFA eine zentrale Rolle. Es bietet Informationen, Leitlinien und persönliche Beratung für Unternehmen, um ihnen bei der Umsetzung ihrer Sorgfaltspflichten gemäß § 3 LkSG (zum Gesetz) zu helfen.
Sanktionen und Bußgelder
Damit sich Unternehmen an das Gesetz halten, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Geldstrafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro verhängen, wenn Unternehmen seinen Anforderungen nicht nachkommen. Unternehmen, die keine Risikoanalyse erstellen, kein Beschwerdeverfahren einrichten oder festgestellte Verstößen gegen Menschenrechte nicht wirksam beenden, können mit Bußgeldern von 100.000 bis 800.000 Euro bestraft werden.
Bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 400 Millionen Euro kann die Strafe bis zu 2 % des durchschnittlichen Jahresumsatzes betragen. Bei schwerwiegenden Verstößen beträgt die Strafe mindestens 175.000 Euro.
Ausschluss von öffentlichen Aufträgen
Bei schweren Regelverstößen können Unternehmen vom öffentlichen Auftragswesen ausgeschlossen werden. Da dies finanzielle Auswirkungen hat, wird so der Druck auf Unternehmen erhöht, regelkonform zu handeln. Einige Unternehmen zahlen möglicherweise lieber Bußgelder, anstatt ihre Lieferkette umzustellen. Dies kann jedoch dazu führen, dass sie von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.
Bußgelder nach dem Lieferkettengesetz werden ins Wettbewerbsregister eingetragen und können von Vergabestellen abgefragt werden. Selbst wenn ein Vergabeprozess fast abgeschlossen ist, kann ein Unternehmen aufgrund eines Verstoßes gegen das Gesetz ausgeschlossen werden. Konkurrenten könnten dies nutzen, um Mitbieter zu benachteiligen.
Rückforderung von Fördermitteln
Weitere Probleme drohen im Kontext des Zuwendungsrechts. Unternehmen, die Fördermittel beantragen oder erhalten, müssen bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten mit harten Konsequenzen rechnen. Auch wenn das Gesetz nicht direkt darauf eingeht, ist zu erwarten, dass Förderer die Einhaltung als Voraussetzung festlegen werden, um Fördermittel zu gewähren. Das betrifft Ausschreibungen, Verträge und Förderbescheid.
Wenn Unternehmen gegen die Regeln verstoßen, könnten Fördermittel entweder nicht gewährt oder zurückgefordert werden. Es ist noch nicht klar, ob dies erst bei rechtskräftigen Bußgeldern oder schon bei einem Verdacht passiert, während ein Antrag auf Fördermittel auf Eis liegt oder bewilligte Gelder nicht ausgezahlt werden.
Wenn es im Unternehmen, egal ob im In- oder Ausland, zu einem Verstoß kommt, müssen sofort Maßnahmen ergriffen werden, um den Verstoß zu beenden. Wenn ein direkter Lieferant oder Dienstleister einen Verstoß begeht, der nicht sofort beendet werden kann, muss umgehend ein Plan erstellt werden, um den Verstoß zu beenden oder zu minimieren.
Werden Rechtsverletzungen offengelegt, müssen die Geschäftsbeziehungen nicht sofort abgebrochen werden. Außerdem soll gemeinsam mit den Betroffenen aus der Lieferkette nach Lösungen gesucht werden. Hierbei kann ein entsprechender Maßnahmenplan helfen.
Der Abbruch einer Geschäftsbeziehung ist dabei als Ultima Ratio geboten. Hierbei müsste es sich um eine schwerwiegende Verletzung handeln, bei welcher keine Abhilfemaßnahmen eine Beendigung bewirkt haben oder keine milderen Mittel mehr zur Verfügung stehen.
Der § 3 Abs. 3 S. 1 stellt klar, dass es keine zivilrechtliche Haftung bei einer Verletzung der Sorgfaltspflichten gibt. Die Anwendbarkeit des Gesetzes hängt von dem satzungsmäßigen Sitz des Unternehmens ab.
Auch wenn das deutsche Gesetz erst seit Anfang dieses Jahres in Kraft ist, soll schon über eine Verschärfung, also ein europaweites EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) gesprochen werden. Dieses soll vor allem kleinere Unternehmen in die Pflicht nehmen.
Kritiker sind der Meinung, dass das Gesetz nicht weit genug geht, da Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern derzeit nicht betroffen sind. Umweltverbände und Menschenrechtsgruppen kritisieren auch, dass Unternehmen rechtlich gesehen nicht für Mängel in ihrer Lieferkette haftbar gemacht werden.
Branchenverbände sehen das anders: ein strengeres Gesetz verursacht hohe Kosten für die Wirtschaft. Nachdem die gesamte Wirtschaft während der Corona-Pandemie schon enorm gelitten hat, schadet das strenge Umsetzen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes dem Wirtschaftsstandort Deutschland nur noch zusätzlich. Vor allem ist es für kleine und mittlere Unternehmen kaum machbar, die gesamte Lieferkette entsprechend zu prüfen.
Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) fürchtet durch das Gesetz einen Rückzug von deutschen Investitionen in Afrika, was wiederum die Unabhängigkeit von Asien gefährde. Wiederum andere sind für eine einheitliche Gesetzgebung auf EU-Ebene. So lassen sich Standortnachteile ausschließen. Außerdem fordern sie von der Politik Unterstützung beim Überprüfen der globalen Lieferketten, zum Beispiel mithilfe der Auslandshandelskammer (AHK).
Steigendes Bewusstsein für nachhaltige Produktionsbedingungen
Immer mehr Verbraucher achten darauf, dass Produkte unter guten und fairen Bedingungen hergestellt werden. Besonders die jüngere Bevölkerungsgruppe interessiert sich immer mehr für Umwelt- und Sozialthemen. Unternehmen sind daher gefordert, innovative Geschäftsmodelle sowie sichere Herstellungswege zu finden und saubere Wertschöpfungsketten zu etablieren, um sie zu überzeugen.
Stärkung der Unternehmensverantwortung
Das LkSG fördert die Idee der Corporate Social Responsibility (CSR) und zwingt Unternehmen dazu, ihre Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette wahrzunehmen. Dies führt zu einer verstärkten Verantwortung von Unternehmen und einem positiven Imagegewinn für Unternehmen.
Anstoß zu nachhaltigen Geschäftsmodellen
Das Gesetz ermutigt Unternehmen dazu, langfristig an nachhaltigen und ethisch pflichtbewussten Geschäftsmodellen zu arbeiten. Wenn Unternehmen sich darauf konzentrieren, können sie nicht nur ihr Image verbessern, sondern auch sicherstellen, dass ihre Lieferketten besser gegen Risiken geschützt sind.
Internationale Ausrichtung und Wettbewerbsvorteile
Da ähnliche Gesetze bereits in anderen Ländern (wie z.B. in Großbritannien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz) existieren, trägt das Gesetz zur globalen Harmonisierung bei. Dies bietet die Möglichkeit, globale Standards für Unternehmen zu etablieren und fördert einen fairen globalen Wettbewerb.
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Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Einhaltung der Anforderungen kann zu höheren Compliance-Kosten führen und die Auswahl von Standorten einschränken, was die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beeinträchtigen kann. Zudem können bürokratische Hürden die Betriebsabläufe verlangsamen und das Vertrauen von Investoren und Kunden beeinträchtigen.
Abwälzen der Nachweispflicht auf Zulieferer
Große Unternehmen können versuchen, den Aufwand für die Einhaltung des LkSG auf ihre Zulieferer abzuwälzen. Dadurch können die Kosten letztendlich bei kleineren Unternehmen liegen, die bisher aus Wettbewerbsgründen vom Lieferkettengesetz ausgenommen waren.
Komplexität der Lieferketten
Je nachdem wie komplex die Lieferketten in einem Unternehmen sind, kann sich auch die Umsetzung der Vorschriften einfacher oder schwieriger gestalten. Eine Modemarke kann die Arbeitsbedingungen der Näherinnen in Bangladesch deutlicher einfacher beeinflussen als zum Beispiel ein Chemiekonzern, zu dem zahlreiche Vorprodukte und Zulieferer zählen.
Unattraktive Investitionen in bestimmte Länder
Das Gesetz könnte dazu führen, dass Unternehmen ihre Produktionsstandorte nicht mehr in Länder mit niedrigeren Arbeitskosten verlagern. Dies könnte der Fall sein, wenn es zu aufwendig ist, Lieferanten zu überprüfen oder die politischen Bedingungen eine Compliance mit dem Lieferkettengesetz ausschließen. Häufig liegen diese Herstellungsorte in ärmeren Ländern. Durch die Lieferkettenrichtlinie könnten die Investitionen und somit auch das wirtschaftliche Wachstum in den Ländern verhindert werden.
Viele deutsche Unternehmen waren in der Vergangenheit direkt oder indirekt in Katastrophen in anderen Ländern verwickelt. So etwa im Jahr 2019 bei einem schweren Dammbruch in Brasilien, bei dem mehr als 250 Menschen ums Leben kamen, oder im Jahr 2012 bei einem Brand in einer Textilfabrik in Pakistan.
Für Vorfälle dieser Art müssen laut dem Gesetz künftig auch deutsche Unternehmen Verantwortung übernehmen. Davon sind vor allem Unternehmen aus der Textil-, Elektronik- und Automobilbranche betroffen. Gleiches gilt für die Pharma- und Lebensmittelindustrie, da Deutschland viele Lebensmittel sowie Chemikalien und Arzneimittel aus dem Ausland importiert.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist vor allem für Unternehmen in Deutschland und auf EU-Ebene enorm wichtig. Es soll sicherstellen, dass die Menschenrechte und Umweltstandards entlang der globalen Lieferketten eingehalten werden. Sowohl das deutsche als auch das europäische Lieferkettengesetz verpflichten Unternehmen dazu, ihre Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette wahrzunehmen. Sie sollen sicherstellen, dass Unternehmen Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt übernehmen.
Das EU-weite Gesetz zur Corporate Sustainability Due Diligence (CSDDD) betrifft Unternehmen unterschiedlicher Größe und Tätigkeit. Im Vergleich zum deutschen Lieferkettengesetz erstreckt sich der Anwendungsbereich auf EU- und ausländische Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mehr als 150 Millionen Euro weltweit. Alternativ fallen auch Unternehmen mit mehr als 250 Angestellten und einem Umsatz von über 40 Millionen Euro unter die Richtlinie, sofern 50% ihrer Erlöse (mindestens 20 Millionen Euro) aus Hochrisikobranchen wie der Textil-, Landwirtschafts- oder der Rohstoffindustrie stammen.
Unternehmen außerhalb der EU müssen das Gesetz ebenfalls beachten, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie mehr als 300 Millionen Euro Umsatz in der EU erzielen. Dabei werden EU-Unternehmen und Nicht-EU-Unternehmen gleichermaßen erfasst, sofern sie die definierten Umsatzschwellen erfüllen, unabhängig von der Existenz von Zweigniederlassungen oder Tochterunternehmen in der EU.
Der konkrete Anwendungsbereich der Richtlinie richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten und dem Umsatz der Unternehmen. In der ersten Phase betrifft dies Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten und einem Umsatz von mindestens 150 Millionen Euro. Zu einem späteren Zeitpunkt werden auch Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten einbezogen sein.
Insgesamt bieten sowohl das EU-Lieferkettengesetz als auch das deutsche Gesetz Chancen für Unternehmen, ihre unternehmerische Verantwortung wahrzunehmen und positive Veränderungen entlang ihrer Lieferketten voranzutreiben.
Der Einsturz des Rana Plaza-Gebäudes in Bangladesch im Jahr 2013 war eine schreckliche Tragödie. Dort wurden Kleidung für viele bekannte Marken hergestellt. Beim Einsturz starben über 1.100 Menschen und Tausende wurden verletzt. Das hat gezeigt, dass die Arbeitsbedingungen in der Bekleidungsindustrie oft sehr schlecht sind und die Arbeiter keine sicheren Arbeitsplätze hatten.
Ein Gesetz für Lieferketten hätte Druck auf Bekleidungshersteller ausgeübt, damit die Fabriken, in denen sie produzieren lassen, bessere Bedingungen bieten. Das Gesetz hätte klare Regeln geboten an die sich Unternehmen halten müssen, und Strafen für diejenigen eingeführt, die das nicht tun. Das hätte die Hersteller dazu gebracht, ihre Lieferketten genauer zu überprüfen und sicherzustellen, dass alles fair ist.
So ein Gesetz hätte nicht nur den Arbeitern in Bangladesch, sondern auch in anderen Ländern geholfen, wo ähnliche Probleme bestehen. Es wäre ein wichtiger Schritt zu besseren Arbeitsbedingungen und einer nachhaltigeren Textilindustrie gewesen.
Die Kinderarbeit in der Kakaoindustrie, besonders in Westafrika, ist seit vielen Jahren ein großes Problem. Es wird geschätzt, dass Millionen von Kindern unter gefährlichen Bedingungen auf Kakaoplantagen arbeiten, um den steigenden globalen Bedarf an Kakao zu decken. Das Lieferkettengesetz hätte die Hersteller von Schokolade dazu verpflichtet sicherzustellen, dass ihr Kakao nicht durch Kinderarbeit gewonnen wird.
Sie hätten ihre Lieferketten genau überprüfen müssen, um sicherzustellen, dass keine Kinderarbeit beteiligt ist. Die Hersteller wären dafür verantwortlich, nur Kakao aus ethisch vertretbaren Quellen zu beziehen und regelmäßig zu überprüfen, dass keine Kinderarbeit stattfindet. Das Gesetz hätte auch Strafen für Unternehmen vorgesehen, die gegen die Regeln verstoßen, wie Geldstrafen oder den Ausschluss vom Markt.
Ölpalmenplantagen haben in Südostasien schlimme Auswirkungen auf die Umwelt. Wegen der hohen Nachfrage nach Palmöl werden große Teile des Regenwaldes abgeholzt, um Platz für die Plantagen zu schaffen. Das führt nicht nur zum Verlust von wertvollen Lebensräumen und zur Gefährdung vieler Tier- und Pflanzenarten, sondern auch zu großen Mengen an CO₂-Emissionen, die den Klimawandel verschlimmern.
Außerdem schädigt der Anbau den Boden durch den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln, was langfristig die Landwirtschaft beeinträchtigt. Ein Lieferkettengesetz könnte hier helfen, die Umweltschäden zu reduzieren. Unternehmen, die Palmöl verwenden, müssten strenge Umweltauflagen einhalten und sicherstellen, dass ihr Palmöl aus nachhaltigen Quellen stammt.
Dadurch wären sie gezwungen, nachhaltigere Anbaumethoden zu suchen. Solche Gesetze sollten auch den Schutz der indigenen Bevölkerung sicherstellen, die oft von den Plantagen vertrieben werden. Es ist wichtig, dass Regierungen und Verbraucher bewusster mit dem Thema Palmöl umgehen und nachhaltige Alternativen unterstützen. Durch den Kauf von Produkten ohne Palmöl oder mit zertifiziert nachhaltigem Palmöl können wir alle dazu beitragen, die Umwelt und den Regenwald zu schützen.
Im Kongo gibt es ein großes Problem mit Konfliktmineralien. Menschen arbeiten unter gefährlichen Bedingungen in den Minen. Das Geld, das mit dem Verkauf dieser Mineralien verdient wird, wird oft genutzt, um bewaffnete Konflikte zu finanzieren. Um das zu ändern, wurde ein Gesetz vorgeschlagen, das Unternehmen dazu verpflichtet hätte, die Herkunft ihrer Mineralien zu überwachen.
Dadurch sollten sie sicherstellen, dass diese nicht aus Konfliktgebieten stammen. Diese Maßnahme wäre ein wichtiger Schritt gewesen, um die Nachfrage nach Konfliktmineralien zu verringern.
Doch trotz globaler Bemühungen wurden solche Gesetze bisher nur vereinzelt umgesetzt. Viele Unternehmen scheuen sich davor, ihre Lieferketten transparent offenzulegen oder haben Schwierigkeiten, die tatsächliche Herkunft ihrer Mineralien nachzuvollziehen. Dies erschwert es Verbrauchern, ethisch verantwortungsvolle Entscheidungen beim Kauf von elektronischen Geräten zu treffen, da Coltan beispielsweise in vielen Elektronikprodukten wie Handys verbaut wird.
Es ist wichtig, dass Regierungen und Unternehmen mehr Initiative zeigen und Maßnahmen ergreifen, um den Handel mit den Mineralien zu stoppen. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass Unternehmen strengere Regeln einhalten müssen oder dass in den Gebieten, in denen die Mineralien abgebaut werden, alternative Jobs geschaffen werden.
Die Elektronikindustrie in China ist bekannt für wiederholte Verletzungen des Arbeitsrechts und schlechte Arbeitsbedingungen in den Fabriken. Die Arbeiter werden oft mit unfairen Löhnen, übermäßigen Arbeitszeiten und mangelnden Schutzmaßnahmen konfrontiert. Diese Missstände haben zu öffentlicher Empörung geführt und die Forderung nach einem Lieferkettengesetz verstärkt.
Ein solches Gesetz würde Unternehmen dazu verpflichten, sicherzustellen, dass ihre Zulieferer die Rechte der Arbeiter respektieren. Es würde sie zur Verantwortung ziehen und ihnen klare Richtlinien geben, wie sie sicherstellen können, dass ihre Produkte unter menschenwürdigen Bedingungen hergestellt werden.
Durch ein Lieferkettengesetz würden Unternehmen gezwungen sein, ihre Zuliefererketten genauer zu überprüfen und sicherzustellen, dass diese sozialen Standards eingehalten werden. Dies könnte durch regelmäßige Inspektionen vor Ort oder die Zusammenarbeit mit unabhängigen Organisationen erfolgen. Ansonsten würde ein solches Gesetz auch den Druck auf Unternehmen erhöhen, transparenter zu sein und Informationen über ihre Lieferketten offenzulegen. Dadurch könnten Verbraucherinnen und Verbraucher bewusste Kaufentscheidungen treffen und sich für ethischere Produkte entscheiden.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz legt Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten auf, um Verletzungen von Menschenrechten und Umweltverschmutzung in ihren Lieferketten zu vermeiden. Um diese Pflichten zu erfüllen, müssen Unternehmen Risiken analysieren, vorbeugende Maßnahmen ergreifen und ein Beschwerdeverfahren einrichten. Zusätzlich müssen sie eine Erklärung abgeben, Maßnahmen dokumentieren und regelmäßige Berichte veröffentlichen.
Die Verantwortung liegt sowohl beim Management als auch in den Beziehungen zu Lieferanten. Unternehmen müssen klare Regeln aufstellen, um ethisches Geschäftsverhalten zu fördern und sicherstellen, dass ihre Lieferanten die Standards einhalten. Die Einhaltung dieser Regeln wird sowohl durch interne Kontrollen der Unternehmen als auch durch externe Prüfungen von unabhängigen Prüfern und staatlichen Stellen überwacht.
Werden die Sorgfaltspflichten nicht eingehalten, können unterschiedliche Strafen verhängt werden. Obwohl das Lieferkettengesetz möglicherweise bürokratische Hürden und Nachteile im Wettbewerb mit sich bringt, überwiegen langfristige Vorteile wie eine verbesserte Reputation und das Vertrauen der Kunden in ethisch produzierte Waren.
Insgesamt ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz eine wichtige Maßnahme, um Menschenrechte zu schützen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. Unternehmen müssen dafür sorgen, dass ihre Lieferketten transparent und ethisch sind, um verantwortungsbewusst zu handeln und einen positiven Beitrag zur globalen Gesellschaft zu leisten.
Beschwerdemanagementsystem,Risiken ermitteln, Öffentliche Dokumentation und Berichterstattung in nur einem Tool.
Das Gesetz sieht keine speziellen Anforderungen vor. Das Unternehmen ist jedoch verpflichtet, ein effektives Risikomanagement einzuführen. Die Abteilung, Kompetenz und Position der jeweiligen Person müssen vom Unternehmen entsprechend bewertet werden. Die zuständige Person kann auch außerhalb Deutschlands ansässig sein.
Die Verantwortlichkeit muss innerhalb des Unternehmens festgelegt und kann nicht von außen bestimmt werden. Unternehmen können jedoch externe Hilfe in Anspruch nehmen, um die internen Beauftragten zu unterstützen. Diese externe Hilfe darf jedoch nur unterstützend tätig sein und darf keine eigenständige Zuständigkeit übernehmen.
Unternehmen müssen die erste Risikoanalyse im Rahmen eines angemessenen und effektiven Risikomanagements ab dem Inkrafttreten des Gesetzes (2023 bzw. 2024) durchführen. Diese Analyse sollte jedes Jahr stattfinden, auch im ersten Geschäftsjahr, und bei Bedarf zusätzlich durchgeführt werden.
Wenn ein Unternehmen große Veränderungen in der Lieferkette erwartet, sind situationsbedingte Analysen notwendig. Zudem müssen Informationen aus Beschwerdeverfahren berücksichtigt werden. Es kann sein, dass im ersten Geschäftsjahr mehrere anlassbezogene Analysen erforderlich sind. Der genaue Zeitpunkt für den Abschluss der ersten Risikoanalyse hängt von den spezifischen Unternehmensumständen und dem Risikopotenzial ab.
Wenn ein Unternehmen während dieser Analyse Risiken feststellt, muss es sofort geeignete Präventionsmaßnahmen ergreifen, einschließlich einer Grundsatzerklärung gemäß § 6 Abs. 2 LkSG.
Gemäß § 5 Abs. 1 LkSG müssen Risikoanalysen sowohl die eigenen Geschäftsrisiken als auch die Risiken der unmittelbaren Zulieferer berücksichtigen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Risikomanagement und die Präventionsmaßnahmen auf diese Risiken beschränkt werden können.
Das Gesetz verlangt vielmehr, dass das gesamte Risikomanagement angemessen und wirksam gestaltet sein muss, um alle priorisierten Risiken zu vermeiden, die das Unternehmen in der Lieferkette verursacht oder zu denen es beigetragen hat (§ 4 Abs. 1 und 2 LkSG). Deswegen ist es erforderlich, dass die Präventionsmaßnahmen auch die Risiken bei den Zulieferern in der Lieferkette adressieren.
Die Risikoanalyse hilft Unternehmen dabei, mögliche Probleme im Bereich Menschenrechte und Umwelt zu finden, einzuschätzen und zu priorisieren. Dafür ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Lieferketten und Beschaffungsprozesse klar darstellen und somit einen eindeutigen Überblick über die Beziehungen zu ihren Lieferanten haben. Dann werden die Risiken bewertet und wenn nötig sortiert. Unternehmen haben hierbei eine gewisse Entscheidungsfreiheit, müssen jedoch nachvollziehbar erklären können, warum bestimmte Risiken wichtiger sind als andere.
Werden mehr Informationen benötigt, etwa um Maßnahmen zu ergreifen, muss eine genauere Prüfung des Risikos erfolgen. Das Gesetz verweist auf hilfreiche Anleitungen und Leitfäden, um Unternehmen bei ihren Pflichten zu helfen. Die Risikoanalyse sollte jährlich und bei Bedarf durchgeführt werden, um auf Veränderungen in den Liefernetzwerken reagieren zu können.
Die Sorgfaltspflichten verpflichten Unternehmen dazu, sich kontinuierlich und angemessen um deren Erfüllung zu bemühen. Dazu gehört auch die Transparenz der Lieferkette. Falls dies aus plausiblen Gründen nicht möglich ist, handeln Sie dennoch im Einklang mit dem Lieferkettengesetz, wenn Sie die Gründe dokumentieren. Die Risikoanalyse muss mindestens einmal jährlich und bei Bedarf aktualisiert werden.
Die Grundsatzerklärung muss alle gesetzlich geforderten Elemente in einem klaren Dokument enthalten. Es ist erlaubt, auf zusätzliche Dokumente zu verweisen, um bestimmte Teile der Grundsatzerklärung genauer zu erklären. Die Erklärung gilt als abgegeben, sobald die Unternehmensleitung sie öffentlich zugänglich macht, zum Beispiel auf der Firmenwebsite. Um die Präventionsmaßnahmen gemäß § 6 LkSG umzusetzen, muss die Grundsatzerklärung auch den Mitarbeitern und eventuell dem Betriebsrat mitgeteilt werden.
Das Gleiche gilt für unmittelbare Zulieferer gemäß den Verpflichtungen in § 6 Abs. 4 LkSG. Eine rein passive Bereitstellung, wie das Hinterlegen von Dokumenten in Systemen oder im Intranet, reicht nicht aus, um als „Kommunikation“ im Sinne des Gesetzes zu gelten. Im Fall von unmittelbaren Zulieferern genügt es jedoch, wenn ein Link zur Website des Unternehmens in den allgemeinen Lieferbedingungen enthalten ist, auf der die Grundsatzerklärung veröffentlicht ist.
Gemäß § 6 Abs. 1 LkSG müssen Unternehmen sofort Maßnahmen ergreifen, wenn sie durch regelmäßige Analysen Risiken in ihrem eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern erkennen. Diese Maßnahmen sollten auch andere Risiken in der Lieferkette ansprechen, zu denen das Unternehmen beiträgt und die entsprechend priorisiert werden müssen. Außerdem sollte das Unternehmen sich um Transparenz in der Lieferkette bemühen und geeignete Maßnahmen gegenüber unmittelbaren Zulieferern festlegen. Schließlich muss das Unternehmen genaue Kenntnisse über bestimmte Risiken haben.
Ein Unternehmen richtet seine Präventionsmaßnahmen auf bestimmte Risiken aus und bezieht sie nicht auf das gesamte Produktsortiment. Es können von den Zulieferern Nachweise eingefordert werden. Das Gesetz legt jedoch nicht genau fest, welche Nachweise erforderlich sind. Allein eine unterschriebene Lieferantenselbstauskunft erfüllt nicht automatisch die Sorgfaltspflicht. Es müssen auch andere Pflichten wie Risikoanalyse und Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe erfüllt werden.
Gemäß § 7 Abs. 2 und Abs. 3 LkSG werden Unternehmen dazu ermutigt, gemeinsam mit Zulieferern oder innerhalb ihrer Branche nach Lösungen für komplexe Probleme zu suchen, bevor sie sich aus einem Geschäftsbereich zurückziehen. Der Grundsatz lautet dabei "Befähigung vor Rückzug". Eine Beendigung der Geschäftsbeziehung ist nur gerechtfertigt, wenn es zu einer schwerwiegenden Verletzung von Rechten oder umweltbezogenen Pflichten kommt und andere Maßnahmen keine Abhilfe schaffen können.
Es führt nicht automatisch zum Abbruch der Zusammenarbeit, weil ein Staat bestimmte Abkommen nicht ratifiziert oder umgesetzt hat. Die Verantwortung für die Genehmigung liegt bei den Staaten und nicht bei den Unternehmen. Allerdings können staatliche Defizite im Bereich Menschenrechte die Risiken für Unternehmen erhöhen. Daher sollten Unternehmen die Nichtzustimmung oder Nichtumsetzung in ihre Risikoanalyse einbeziehen und deren Auswirkungen prüfen.
Ein internes Beschwerdeverfahren im Unternehmen reicht aus, solange es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Unternehmen müssen jedes Jahr dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Bericht über ihre Sorgfaltspflichten vorlegen und diesen online veröffentlichen. Das sollte spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres geschehen. Der Bericht muss klar sagen, welche Risiken das Unternehmen für Menschenrechte und Umwelt sieht, welche Maßnahmen es ergriffen hat und wie wirksam diese sind.
Außerdem muss er zeigen, welche Schlussfolgerungen für die Zukunft gezogen werden. Dabei müssen Geheimnisse eines Unternehmens geschützt werden. Informationen dazu, wie der Bericht beim BAFA eingereicht wird und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden soll, sind ebenfalls enthalten.
Unternehmen müssen ihren ersten Bericht spätestens vier Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der zuständigen Behörde einreichen. Für Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern endet das Geschäftsjahr im Jahr 2023, während es für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern im Jahr 2024 endet. Der Berichtszeitraum beginnt am 1. Januar des entsprechenden Jahres. Für alle Berichte, die zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 1. Juni 2024 beim BAFA einzureichen und auf der Internetseite der Unternehmen zu veröffentlichen sind, gilt Folgendes: Das BAFA wird erstmalig zum Stichtag 1. Januar 2025 das Vorliegen der Berichte sowie deren Veröffentlichung nachprüfen.
Wenn ein Bericht vor diesem Zeitpunkt fällig war, aber erst am 1. Januar 2025 beim BAFA vorliegt, wird keine Sanktion verhängt. Bei Einreichung eines solchen Berichts ab dem 1. Januar 2025 kann das BAFA jedoch eine Mahnung aussprechen und gegebenenfalls sanktionieren. Für Berichte, deren Einreichungsfrist am oder nach dem 1. Januar 2025 endet, gelten keine Besonderheiten; das BAFA kann sofortige Maßnahmen ergreifen und gegebenenfalls sanktionieren.
Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2025 berichten, erhalten vom BAFA lediglich Hinweise zur Erfüllung der Anforderungen in zukünftigen Berichten gemäß § 10 Abs. 2 und Abs. 3 LkSG. Ab dem 1. Januar 2025 eingereichte Berichte können vom BAFA zur Nachbesserung aufgefordert werden, wenn die Anforderungen nach § 10 Abs. 2 und Abs. 3 LkSG nicht erfüllt sind, und bei Verstößen können Sanktionen verhängt werden. Die übrigen Sorgfaltspflichten gemäß den §§4 bis 10 Abs. 1 LkSG sowie deren Kontrolle und Sanktionierung durch das BAFA bleiben von dieser Stichtagsregelung unberührt.
Wenn Siegel, Zertifikate oder Audits deutlich zeigen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, können sie als wichtige Hinweise dafür dienen, dass die Sorgfaltspflichten erfüllt werden.
Nicht zu lange warten.