Sie stehen kurz davor, Ihren Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und fragen sich, wie er aufgebaut sein sollte und was darin enthalten sein muss? Unser ausführlicher Leitfaden gibt Ihnen eine Step-by-Step-Anleitung, von der Wesentlichkeitsanalyse bis zur Veröffentlichung.
Inklusive: CSRD & ESRS-Überblick, Schritt-für-Schritt Berichterstellung, Herausforderungen und Praxistipps zur Umsetzung.

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Inhalte des Leitfadens
Vom CSRD-Überblick bis zum fertigen Nachhaltigkeitsbericht - alles in einem Leitfaden.
Wer ist betroffen, ab wann gilt welche Pflicht und welche ESRS-Standards müssen eingehalten werden? Sie erhalten einen klaren Überblick über Ziele, Anwendungsbereich und Zeitplan der CSRD als solide Grundlage für Ihre eigene Berichterstattung.
CSRD einfach erklärtVon der doppelten Wesentlichkeitsanalyse über die Datenerhebung zu ESG-Kennzahlen bis zur strukturierten Berichterstellung und Veröffentlichung. Der Leitfaden begleitet Sie durch jeden Schritt des Prozesses mit klaren Handlungsempfehlungen.
Wesentlichkeit, Strategie und ESG-Kennzahlen: der Leitfaden erklärt, welche Inhalte ein CSRD-konformer Bericht zwingend enthalten muss und wie Sie diese strukturiert aufbereiten.
CSRD-Berichte müssen extern geprüft werden. Sie erfahren, welche Anforderungen an die Prüfung gestellt werden, wie Sie Ihren Bericht prüfbereit gestalten und welche häufigen Fehler bei der Validierung zu vermeiden sind.
Datenverfügbarkeit, Regulatorik, Stakeholder-Integration und knappe Ressourcen: der Leitfaden zeigt Stolpersteine bei der CSRD-Umsetzung und gibt Ihnen konkrete Tipps.
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Für wen?
Große kapitalmarktorientierte Unternehmen
Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bereits der NFRD unterlagen, berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2024.
Alle großen Unternehmen
Große Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, 40 Mio. € Umsatz oder 20 Mio. € Bilanzsumme berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2025.
Börsennotierte KMU
Kapitalmarktorientierte KMU sowie kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute berichten erstmals für das Geschäftsjahr 2026.