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EUDR 23. Juni 2025 · 9 Min Lesezeit

EUDR: Natur- vs. synthetischer Kautschuk– Klassifizierung, HS-Codes & Compliance-Pflichten

Fällt Kautschuk unter die EUDR, egal ob natürlich oder synthetisch? Die Antwort hängt von der Herkunft ab: Naturkautschuk aus Hevea-Bäumen muss ab dem 30. Dezember 2026 strenge Nachweispflichten erfüllen. Synthetischer Kautschuk ist davon nicht betroffen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie Ihre Produkte richtig einordnen.

Matthias Klein

Matthias Klein

ESG-Compliance Experte · lawcode GmbH

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EUDR: Natur- vs. synthetischer Kautschuk– Klassifizierung, HS-Codes & Compliance-Pflichten
Inhaltsverzeichnis

Wichtige Fakten

Welche Kautschuk-Produkte sind von der EUDR betroffen?
Betroffen sind alle Produkte unter HS-Code 4001 mit Naturkautschukanteil, rein synthetischer Kautschuk (HS-Code 4002) ist nicht erfasst.
Wie wird zwischen Natur- und synthetischem Kautschuk unterschieden?
Entscheidend sind Ursprung, chemische Zusammensetzung und der zutreffende HS-Code. Naturkautschuk stammt aus pflanzlichen Quellen, synthetischer Kautschuk wird petrochemisch hergestellt.
Gibt es eine Bagatellgrenze für Naturkautschuk im Produkt?
Nein, die EUDR kennt keine festen Schwellenwerte; auch geringe Mengen Naturkautschuk können relevant sein, wenn sie den wesentlichen Charakter des Produkts bestimmen.
Wie können Unternehmen die Kautschuk-Klassifizierung richtig vornehmen?
Zur korrekten Einstufung sollten TARIC, das EZT-Online-System sowie interne Produktdaten wie technische Datenblätter und Lieferantenauskünfte genutzt werden.
Warum ist die Zolltarifnummer so wichtig?
Nur Produkte unter HS-Code 4001 unterliegen der EUDR. Eine falsche Einreihung kann Bußgelder oder Verzögerungen bei der Zollabwicklung nach sich ziehen.
Was sollten Unternehmen jetzt konkret tun?
Prüfen Sie Ihr gesamtes Produktportfolio auf Kautschukbestandteile, ermitteln Sie die zutreffenden HS-Codes und führen Sie klare Prozesse zur Nachweisführung ein.

Executive Summary

Naturkautschuk fällt jetzt unter die EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette (EUDR). Das bedeutet: Unternehmen entlang der gesamten Kautschuk-Lieferkette müssen umfangreiche Sorgfaltspflichten erfüllen. Der wichtigste Schritt dabei ist die richtige EUDR-Klassifizierung nach Zolltarif. Die Regel ist einfach: Nur Produkte aus Naturkautschuk (HS-Code 4001) fallen unter die EUDR. Synthetischer Kautschuk (HS-Code 4002) ist davon ausgenommen.

Was bedeutet das für Unternehmen? Schon geringe Mengen Naturkautschuk können meldepflichtig sein, wenn sie den Charakter des Produkts prägen. Deshalb sind zwei Schritte wichtig: die Materialzusammensetzung genau prüfen und das Produkt korrekt in den Zolltarif einordnen. Besonders knifflig wird es bei Mischprodukten. Hier muss geklärt werden, welcher Inhaltsstoff überwiegt.

Wer ist betroffen? Nicht nur Rohstoffimporteure, sondern auch Hersteller und Händler von Halb- und Fertigprodukten, vor allem in der Reifen-, Medizin- und Bauindustrie. Unternehmen sollten jetzt handeln: geeignete Tools wie TARIC oder EZT-Online nutzen, interne Prozesse für Tarifierung und Nachweisführung aufbauen und frühzeitig mit Zollbehörden oder spezialisierten Beratern zusammenarbeiten. Die korrekte Klassifizierung ist die Grundlage für eine rechtssichere Umsetzung der EUDR. Sie vermeidet Compliance-Risiken, macht Lieferketten transparent und sichert langfristig den Zugang zum EU-Markt.

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Neue Rohstofferfassung: Naturkautschuk unter der EUDR-Verordnung

Hintergrund: Erweiterung der EUDR-Rohstoffliste

Die EUDR ist Teil des Green Deal der Europäischen Union und markiert einen Paradigmenwechsel für Unternehmen entlang globaler Lieferketten. Ihre Kernanforderung: Nur noch entwaldungsfreie Rohstoffe und Erzeugnisse, sowie Produkte und deren Folgeprodukte dürfen künftig in die EU eingeführt bzw. innerhalb der Union auf den Markt gebracht werden. So soll Waldschädigung und Entwaldung eingedämmt werden.

Palmöl, Soja, Holz, Kaffee, Kakao und Rinderderivate standen bereits auf der Liste regulierter Rohstoffe. Anfang 2023 kam ein siebter Rohstoff hinzu: Naturkautschuk wurde offiziell in Anhang I der EUDR aufgenommen.

Der Grund dafür: Studien von Umweltorganisationen zeigen, dass der weltweite Anbau von Hevea-Bäumen maßgeblich zur Entwaldung in Südostasien und Teilen Afrikas beiträgt. Auf diese Erkenntnisse reagiert die EU mit der Erweiterung.

Alle Grundlagen zur europäische Entwaldungsverordnung finden Sie hier.

Laut FAO-Statistiken (2020) wurden weltweit über 14 Millionen Hektar Fläche für Naturkautschuk genutzt. Das hat Folgen: für die Biodiversität, für lokale Communities und für das Weltklima. Die Aufnahme von Naturkautschuk in die EUDR ist deshalb ein wichtiger Schritt, hin zu nachhaltigeren und transparenteren Lieferketten.

Warum gerade Naturkautschuk relevant ist

Naturkautschuk spielt eine wichtige Rolle in globalen Lieferketten. Über 70 % der weltweiten Produktion werden für die Herstellung von Fahrzeugreifen verwendet. Aber auch viele andere Branchen, wie die Medizin-, Bau- oder Elektronikindustrie, nutzen Gummi aus Hevea-Latex für ihre Produkte.

Synthetischer Kautschuk wird meist petrochemisch hergestellt und fällt derzeit nicht unter die EUDR. Bei Naturkautschuk ist das anders: Wegen seines pflanzlichen Ursprungs und der möglichen Entwaldungseffekte steht er besonders im Fokus der Gesetzgebung, deshalb fällt er unter die EUDR-Klassifizierung.

Der globale Handel mit diesem Rohstoff ist riesig. Deshalb müssen künftig auch kleine Verarbeitungsunternehmen und Importeure Compliance-Aufwand betreiben.

EUDR-Naturkautschuk
Warum Naturkautschuk besonders im Fokus der EUDR steht.

Bedeutung für Unternehmen

Wer betroffen ist: von Rohstoffimporteuren bis zu Verarbeitern

Die EUDR gilt für alle Unternehmen, die Naturkautschuk oder daraus gefertigte Produkte erstmals in die EU importieren oder dort in Verkehr bringen.

Betroffen sind dabei viele: multinationale Reifenhersteller ebenso wie spezialisierte Betriebe, die zum Beispiel Medizintechnik, Schuhsohlen oder Förderbänder fertigen. Auch Importeure von Halbfertigwaren, Zulieferer der Automobilindustrie und Distributoren von Konsumgütern fallen darunter.

Wichtig zu wissen: Nicht nur der Eintritt in den EU-Markt zählt. Auch jede Umwandlung, Vermischung oder Zollabfertigung der Ware ist relevant.

Viele Produkte enthalten eine Mischung aus Natur- und synthetischem Kautschuk. Für jede einzelne Warenposition müssen Unternehmen deshalb prüfen: Welchen Ursprung hat der enthaltene Kautschuk, und wie hoch ist sein Anteil? Das bedeutet erheblichen Aufwand bei der Produktdokumentation, der Sorgfaltserklärung, der Geolokalisierung, der Rückverfolgbarkeit der Lieferkette und im Austausch mit Zulieferern aus Drittstaaten.

Relevanz der korrekten Klassifizierung für Compliance und Zoll

Ob ein Produkt als Naturkautschuk, Mischung oder synthetischer Kautschuk gilt, hat weitreichende rechtliche Folgen. Bei der Zollabfertigung müssen die korrekten HS-Codes (Harmonisiertes System zur Zolltarifierung) verwendet werden. Die Regel ist klar: Nur Waren aus Naturkautschuk, also alle Produkte unter HS-Code 4001, unterliegen künftig den EUDR-Vorgaben.

Falsche oder ungenaue Deklarationen können nicht nur zu Verzögerungen bei der Einfuhr und der Zollabwicklung führen, sondern im Extremfall auch zu Bußgeldern, Beschlagnahmungen oder Imageschäden infolge von Verstößen gegen die EUDR. Nicht zu unterschätzen ist zudem, dass Zoll- und Complianceabteilungen eng zusammenarbeiten müssen, um im Rahmen der EUDR eine lückenlose Nachweisführung sicherzustellen. Gerade die erstmalige Implementierung verlangt klare Prozesse und Entscheidungsleitlinien für die Klassifizierung.

Geplante Anpassungen durch den Delegierten Rechtsakt 2026

Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/2102 wurde am 13. Juli 2026 erlassen, am 17. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am 7. Oktober 2026 in Kraft. Für die Kautschuk-Klassifizierung bringt sie zwei zentrale Klarstellungen. Erstens fallen bestimmte Waren aus vulkanisiertem Kautschuk aus dem EUDR-Scope heraus, insbesondere Förderbänder und Treibriemen. Zweitens wird die Artenabgrenzung präzisiert: Nur Produkte aus Hevea brasiliensis gelten als Naturkautschuk im Sinne der Verordnung. Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und synthetischer Kautschuk sind nicht erfasst. Bei Mischprodukten wie Reifen aus synthetischem und Naturkautschuk bezieht sich die Sorgfaltspflicht nur auf den Naturkautschuk-Anteil.

„ex"-Kennzeichnung bei Kautschuk-Codes: Es wird klargestellt, dass nur Produkte erfasst sind, die tatsächlich aus Naturkautschuk hergestellt wurden. Damit erhält die im Beitrag beschriebene Charakter-Logik eine ausdrückliche rechtliche Grundlage.

  • Andere Spezies nicht erfasst: Für Kautschuk fallen Produkte aus anderen Pflanzenarten als Hevea brasiliensis nicht unter die EUDR. Die Hevea-Bindung wird damit rechtlich verankert.
  • Runderneuerte Reifen (ex 4012 90 30 statt ex 4012): Die EUDR-Pflichten beschränken sich auf die neue Gummilauffläche; das Altreifen-Karkassen-Casing fällt nicht mehr unter die Verordnung. Hintergrund: Förderung der Kreislaufwirtschaft.

Unternehmen sollten deshalb HS-Code-Mappings und Lieferantenkommunikation entsprechend vorbereiten.

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Naturkautschuk vs. synthetischer Kautschuk

Herkunft und Herstellung im Vergleich

Naturkautschuk wird zu über 90 % aus dem Milchsaft (Latex) des Hevea brasiliensis-Baums gewonnen. Die Hauptanbaugebiete liegen in Südostasien, insbesondere Länder wie Thailand, Indonesien und Vietnam dominieren mit etwa 70 % der Weltproduktion. Nach dem Anritzen der Rinde wird der Latex gesammelt, durch Gerinnung konzentriert und anschließend zu sogenannten Rohkautschukblöcken oder -platten verarbeitet. Die Förderung dieses Kautschuks ist eine klassische landwirtschaftliche Primärproduktion, grob vergleichbar mit Kaffee oder Kakao. Diese Hevea-Bindung ist nicht nur biologisch-praktisch, sondern auch rechtlich verankert: Der Delegierte Rechtsakt-Entwurf 2026 stellt klar, dass Kautschukprodukte aus anderen Spezies nicht in den EUDR-Scope fallen.

Synthetischer Kautschuk dagegen ist ein industriell hergestelltes Polymerprodukt. Als Ausgangsstoffe dienen petrochemische Monomere wie Styrol, Butadien, Isopren oder Acrylnitril. Sie werden in Raffinerien polymerisiert, vor allem in Europa, Nordamerika und China.

Bekannte Typen sind zum Beispiel Styrol-Butadien-Kautschuk (SBR), Butylkautschuk oder Ethylen-Propylen-Kautschuk (EPDM). Der wichtigste Unterschied zu Naturkautschuk: Die Herstellung hängt nicht von Agrarflächen ab, sondern von industrieller Wertschöpfung und chemischen Verfahren.

Naturkautschuk vs. synthetischer Kautschuk:

Ursprung: pflanzlich (Hevea brasiliensis) vs. petrochemisch (Monomere wie Styrol, Butadien)
Herstellung: landwirtschaftliche Primärproduktion vs. industrielle Polymerisation
Hauptregionen: Südostasien (Thailand, Indonesien, Vietnam) vs. Europa, Nordamerika, China
EUDR-Relevanz: erfasst (HS 4001) vs. nicht erfasst (HS 4002)

Definitionen im zollrechtlichen Kontext

Zollrechtlich muss zwischen Natur- und synthetischem Kautschuk strikt abgegrenzt werden.

Gemäß EU-Zolltarif und einschlägigen EU-Verordnungen gilt Folgendes:

  • Naturkautschuk ist Rohgummi, das durch Koagulation von Hevea-Latex oder verwandter Pflanzenmilch entsteht, egal ob in fester oder flüssiger Form. Wichtig dabei: Der Delegierte Rechtsakt stellt klar, dass nur Produkte aus der Hevea brasiliensis zum Kautschuk-Scope zählen. Andere Pflanzenarten sind ausgeschlossen. Damit knüpft die EUDR rechtlich verbindlich an eine Herkunftsdefinition an, die in der Praxis ohnehin schon gilt.
  • Synthetischer Kautschuk umfasst dagegen alle künstlich polymerisierten Elastomere, deren Hauptbestandteile national und international explizit in die Zolltarifnummer 4002 subsumiert sind.

Für die Einordnung und EUDR-Klassifizierung zählen zwei Dinge: das Herstellungsverfahren und die chemische Zusammensetzung. Bei Mischprodukten, etwa in modernen Autoreifen, gilt eine klare Regel: Sie werden nach dem Hauptbestandteil klassifiziert, sofern dieser den Charakter der Ware bestimmt. Die rechtliche Grundlage dafür bilden die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV der KN) der Europäischen Union.

Relevante HS-Codes laut Zolltarif

Für die Einreihung in den Zolltarif und die EUDR Kautschuk-Klassifizierung sind zwei HS-Codes zentral:

  • HS-Code 4001: dieser umfasst ausschließlich Naturkautschuk, Balata, Gutta-Percha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Kautschuke, sowohl in rohem als auch in vorverarbeitetem Zustand. Hierzu zählen auch gefrorener, geräucherter oder getrockneter Kautschuk.
  • HS-Code 4002: darunter fällt synthetischer Kautschuk, einschließlich der „chemisch modifizierten“ Produkte. Dies betrifft sämtliche petrochemisch erzeugten Gummisorten.

Im Rahmen der EUDR-Prüfung und im internationalen Warenverkehr ist die Einhaltung dieser HS-Codes besonders kritisch: Nur Waren unter 4001 sind für die EUDR relevant, während unter 4002 deklarierte Positionen ausgenommen bleiben. Dies hat Konsequenzen sowohl für die Zollanmeldung als auch die nachfolgende Compliance-Prüfung. Unternehmen sollten bestehende Warendatenbanken, Artikelstammdaten und Lieferantenerklärungen auf Richtigkeit und Aktualität zur Zolltarifierung prüfen.

Klarstellung durch den Delegierten Rechtsakt 2026: Mehrere bisher pauschal gelistete HS-Codes für Kautschuk- und Ölpalmen-Produkte werden mit dem Präfix „ex" versehen. Diese rechtliche Präzisierung stellt klar, dass ausschließlich Produkte erfasst sind, die tatsächlich aus dem relevanten Rohstoff, also aus Naturkautschuk, hergestellt wurden.

Damit verankert der Verordnungsgeber formal, was in der Praxis bereits gilt: Ein Produkt fällt nur dann unter die EUDR, wenn sein Naturkautschuk-Anteil den Charakter der Ware bestimmt. Mischprodukte mit überwiegend synthetischem Kautschuk bleiben auch dann außerhalb des Scopes, wenn sie formal in einer Position mit Kautschuk-Bezug eingereiht werden.

EUDR-Vergleiche-Naturkautschuk-synthetischer-Kautschuk
Vergleich: Naturkautschuk und synthetischer Kautschuk

Welche Kautschukarten sind von der EUDR betroffen?

Naturkautschuk im Anwendungsbereich der EUDR

Naturkautschuk ist explizit im Anhang I der Verordnung gelistet und unterliegt damit den Anforderungen der EUDR. Das bedeutet: Für alle Produkte unter HS-Code 4001, und für daraus gefertigte Erzeugnisse mit Kautschuk als Hauptbestandteil, müssen umfassende Sorgfaltspflichten erfüllt werden. Dazu gehören lückenlose Daten zu Lieferkette, Anbaugebiet und Erntejahr, satellitengestützte Nachweise zur Entwaldungsfreiheit sowie Informationen zu Produzenten und Zwischenhändlern.

Konkret heißt das: Wer Naturkautschuk importiert, zum Beispiel als Rohmaterial oder Latexmilch, muss alle nötigen Unterlagen zur EUDR-Compliance schon vor dem Import bereithalten. Auf Anfrage müssen sie den Behörden, meist dem Zoll, vorgelegt werden.

Auch "Downstream"-Unternehmen können betroffen sein, etwa Reifenhersteller oder Textilunternehmen, nämlich dann, wenn ihre Wareneinsätze oder Vorprodukte einen relevanten Gehalt an Naturkautschuk enthalten.

Ist Kautschuk synthetisch, bleibt er außen vor – warum?

Im Gegensatz zum pflanzlichen Naturkautschuk ist synthetischer Kautschuk rein petrochemischen Ursprungs. Die EUDR stuft ihn deshalb als "nicht entwaldungsrelevant" ein, seine Herstellung braucht keine landwirtschaftliche Fläche und keine Rodung von Waldflächen.

Die Folge: Für Import und Inverkehrbringen von synthetischem Kautschuk gibt es derzeit keine besonderen EUDR-Vorgaben zur Rückverfolgbarkeit oder zum Nachhaltigkeitsnachweis, egal ob als Rohstoff, Halbzeug oder Fertigware.

Dieses regulatorische Schlupfloch führt in der Praxis zwar mitunter zu Wettbewerbsverschiebungen. Es entspricht aber dem Ziel der EUDR: der Verringerung importierter Entwaldung auf EU-Ebene. Auch Mischprodukte mit überwiegendem Anteil an Kunstkautschuk (und entsprechendem HS-Code) gelten aktuell als nicht meldepflichtig.

Typische Praxisbeispiele zur Einordnung

In der Praxis gibt es viele Herausforderungen. Bei einfachen Produkten wie Haushaltshandschuhen lässt sich die Einstufung meist direkt über den Materialcode vornehmen: Bestehen die Handschuhe zu 100 % aus Naturlatex, fallen sie unter die EUDR. Bestehen sie hingegen aus synthetischem Nitrilkautschuk, sind sie nicht betroffen.

Ein weiteres Beispiel sind Autoreifen, die in der Regel Materialmischungen aus Natur- und synthetischem Kautschuk enthalten. Hier muss präzise festgestellt werden, welcher Bestandteil den Charakter des Endprodukts prägt.

Sonderfall runderneuerte Reifen: Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/2102 wird der bisher pauschale Eintrag ex 4012 durch den präziseren Code ex 4012 90 30 ersetzt. Die Verordnung ist am 17. September 2026 im Amtsblatt veröffentlicht worden und gilt ab dem 7. Oktober 2026. Der runderneuerte Reifen als Ganzes fällt damit aus dem EUDR-Scope. Die Karkasse ist ein Altreifen am Ende ihres Lebenszyklus und wird nicht mehr erfasst. Unter die Verordnung fällt nur noch die neu aufgebrachte Lauffläche. Sorgfaltspflichten und DDS beziehen sich also ausschließlich auf dieses Erzeugnis und liegen bei dem Unternehmen, das die Lauffläche auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. Die Karkasse macht rund drei Viertel eines runderneuerten Reifens aus und ist praktisch nicht rückverfolgbar. Die Klarstellung stärkt damit die Kreislaufwirtschaft und entlastet Runderneuerer erheblich.

Unternehmen sind verpflichtet, mittels Materialanalysen, Lieferantenauskunft und technischer Spezifikationen zu dokumentieren, welcher Kautschuk und in welchem Mengenverhältnis verarbeitet wurde

In der Bau- und Industriebranche stellt sich diese Frage vor allem bei Dichtungsringen, Schwingungsdämpfern, Profilen oder elastischen Lagerungen. Bei technisch anspruchsvollen Anwendungen dominiert meist synthetischer Kautschuk wie EPDM oder Butylkautschuk. Der Grund: Er bietet höhere Beständigkeit gegen Witterung, UV-Strahlung und Chemikalien. Naturkautschuk findet sich dagegen häufiger in mechanisch beanspruchten Komponenten, etwa in Fahrzeuglagerungen oder Schwingungsdämpfern. Da viele dieser Bauteile in Anlagen, Fahrzeugen und Maschinen verbaut werden, ist die korrekte Klassifizierung auch für nachgelagerte Hersteller wichtig.

Förderbänder in der Industrie bestehen häufiger aus Mischungen, wobei auch die Tragschicht entscheidend sein kann. Mischprodukte mit eindeutig synthetischem Übergewicht werden trotz natürlicher Komponenten meist unter 4002 geführt und sind nicht EUDR-relevant. Komplex wird es bei Artikeln mit Mehrschichtenaufbau oder geringem Naturkautschukgehalt. Hier zählt oft die stoffliche Charakterisierung sowie die gängige Klassifizierungslogik nach Zollvorschrift und EUDR.

Auch in der Medizintechnik stellt sich die Klassifizierungsfrage regelmäßig. OP-Handschuhe, Katheter, Beatmungsschläuche oder Infusionsleitungen bestehen teils aus Naturlatex, teils aus synthetischen Materialien wie Silikon, Polyisopren oder Nitrilkautschuk. Wegen Latexallergien setzen viele Hersteller bewusst auf synthetische Alternativen. Das hat einen praktischen Nebeneffekt: Diese Produkte fallen EUDR-rechtlich aus dem Anwendungsbereich heraus. Bei Latexprodukten dagegen greifen die Sorgfaltspflichten in vollem Umfang, einschließlich Geolokalisierungspflicht bis zur Plantage.

In der Schuhindustrie sind Sohlen ein typischer Fall für Mischmaterialien. Outdoor- und Sicherheitsschuhe enthalten oft Naturkautschuk ,wegen seiner besseren Rutschfestigkeit. Sportschuhe basieren dagegen häufig auf synthetischem Material. Auch hier gilt die gleiche Regel: Entscheidend ist, welcher Bestandteil den Charakter der Sohle prägt. Ist die Lauffläche von Naturkautschuk dominiert, fällt das Endprodukt unter die EUDR, selbst wenn andere Schuhkomponenten aus synthetischen Materialien bestehen.

EUDR-Relevanz von Kautschuk in Produkten prüfen

Klassifizierung anhand des Zolltarifs und der Kombinierten Nomenklatur

Die Kautschuk-Klassifizierung nach EUDR beginnt mit der präzisen Wareneinreihung nach Zolltarif und Kombinierter Nomenklatur (KN), der erste und wichtigste Schritt zur Sicherstellung der Compliance. Unternehmen müssen für jedes Produkt prüfen, ob dessen Hauptbestandteil als Natur- oder synthetischer Kautschuk zu qualifizieren ist. Hierzu dienen die Allgemeinen Vorschriften für die Einreihung in den Zolltarif (AV 1 bis AV 6) sowie die Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS).

Die Ermittlung von Beschaffenheit, Ursprung und chemischer Zusammensetzung der Produkte sollte auf Basis vorhandener Produktdokumentation und Werkstoffdatenblätter erfolgen. Das Ergebnis der Warentarifierung ist entscheidend: Es bestimmt nicht nur den zutreffenden HS-Code, sondern auch, ob Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflichten nach der EUDR bestehen. Zur Unterstützung können Unternehmen digitale Tools nutzen: TARIC (das elektronische Zollsystem der EU) und das deutsche Portal „EZT-Online“ helfen dabei, die richtige Klassifizierung zu prüfen und fehlende Informationen zu ergänzen.

Wann Produkte als EUDR-relevant gelten

Entscheidend für die EUDR-Relevanz ist, ob ein Erzeugnis oder seine Komponenten als Naturkautschuk im Sinne des HS-Code 4001 gelten. Dabei kommt es nicht allein auf die mengenmäßige Zusammensetzung an, sondern auch darauf, welcher Bestandteil der Ware technisch und wirtschaftlich den Charakter verleiht. Mit dem Delegierten Rechtsakt 2026 wird diese Logik durch die „ex"-Kennzeichnung rechtlich verankert: Nur Produkte, die tatsächlich aus Naturkautschuk hergestellt sind, fallen unter die jeweilige Tarifposition. Produkte mit dominierendem Naturlatex-Anteil, beispielsweise medizinische Schläuche oder Reifen mit hohem Naturkautschukgehalt, sind meldepflichtig. Dagegen fallen solche mit hauptsächlich synthetischen Anteilen oder chemisch modifizierten Kautschuken nicht unter die Verordnung.

Unternehmen sollten auch darauf achten, dass EUDR-Schwellenwerte oder Bagatellgrenzen nicht automatisch gelten: Schon geringe Mengen Naturkautschuk im Endprodukt können dazu führen, dass dieses unter die EUDR fällt, solange der Inhalt den Hauptcharakter der Ware bestimmt. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Einholung einer verbindlichen Zollauskunft oder die Rücksprache mit spezialisierten Zollberatern.

Praktische Schritte zur Überprüfung der Klassifizierung

In der Praxis ist die Zusammenarbeit zwischen Zollabteilung, Einkauf und Compliance unerlässlich, gerade auch in kleineren und mittleren Unternehmen.

So gehen Sie am besten vor:

  1. Machen Sie zuerst eine Bestandsaufnahme relevanter Produkte: Welche Waren und Warengruppen enthalten Kautschuk oder könnten natürlichen Ursprungs sein? Prüfen Sie dann die Zusammensetzung anhand von Materiallisten, Zulieferer-Informationen und Datenblättern. Bei Mischprodukten dokumentieren Sie, wie der charakteristische Bestandteil zustande kommt.
  2. Im nächsten Schritt gleichen Sie die Daten mit dem Zolltarif ab, idealerweise digital über TARIC oder branchenspezifische Tools. Bei Zweifeln sollten Sie eine verbindliche Zollauskunft oder ein Sachverständigengutachten einholen.
  3. Für den laufenden Betrieb gilt: Erfassen Sie Compliance-relevante Dokumente wie Lieferantenerklärungen und Herkunftsnachweise zentral, damit sie bei jeder Einfuhr griffbereit sind. Regelmäßige Audits oder Stichproben helfen dabei, auch bei Produktänderungen oder neuen Lieferanten EUDR-konform zu bleiben.

In diesen Schritten zur EUDR-konformen Kautschuk-Klassifizierung:

  • Bestandsaufnahme – alle kautschukhaltigen Produkte und Warengruppen identifizieren
  • Zusammensetzung analysieren – Materiallisten, Lieferanteninformationen und technische Datenblätter auswerten
  • Zolltarifierung prüfen – HS-Code über TARIC oder EZT-Online ermitteln und mit Anhang I abgleichen
  • Zweifelsfälle klären – bei Unsicherheiten verbindliche Zollauskunft oder Sachverständigengutachten einholen
  • Dokumente zentral erfassen – Lieferantenerklärungen und Herkunftsnachweise revisionssicher archivieren
  • Regelmäßig überprüfen – Klassifizierungen bei Produktänderungen oder neuen Lieferanten aktualisieren

Fazit

Die EUDR bedeutet für die Kautschukbranche einen Wendepunkt: Wer Natur- und synthetischen Kautschuk korrekt unterscheidet, legt den Grundstein für EUDR-Konformität und rechtssicheren Warenverkehr.

Unternehmen sollten drei Dinge tun: das Produktportfolio genau prüfen, alle kautschukhaltigen Waren den passenden HS-Codes zuordnen und bei Mischprodukten festhalten, welcher Bestandteil überwiegt.

Dabei helfen elektronische Tools, klare Beschaffungsprozesse und eine enge Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Produktion und Compliance. Wer früh handelt, spart sich später Ärger, Lieferprobleme und finanzielle Risiken.

Häufige Fragen

Der wichtigste Schritt: die Materialzusammensetzung genau prüfen und klären, welcher Bestandteil dem Produkt seinen wesentlichen Charakter gibt. Nutzen Sie außerdem den elektronischen Zolltarif (TARIC) und EZT-Online, um den richtigen HS-Code sicherzustellen. Und dokumentieren Sie alle Lieferantenauskünfte und Produktionsdetails.

Werden Produkte, z. B. Reifen oder Fertigwaren, unter falschem HS-Code deklariert, kann dies zur Ablehnung an der Grenze, Strafzahlungen, Nachverzollungen oder Imageschäden führen. Besonders schwer wiegt ein Verstoß gegen EUDR-Pflichten, da hier empfindliche Bußgelder und der Ausschluss vom EU-Markt drohen können.

In den meisten Fällen genügt eine nachvollziehbare Materialdokumentation, etwa über Lieferantenauskünfte, technische Datenblätter oder Werksangaben. Bei besonders komplexen oder neuen Produkten kann jedoch eine Laboranalyse nötig sein, um den charakterbestimmenden Kautschuk-Anteil zu verifizieren.

Für die praktische Durchführung der EUDR-Klassifizierung gibt es mehrere Lösungen: den elektronischen Zolltarif (TARIC) der EU, das deutsche Tool EZT-Online sowie spezielle Compliance-Management-Systeme für Supply Chain Traceability, etwa unser EUDR-Modul.

Die EUDR kennt aktuell keine festen Schwellenwerte. Ausschlaggebend ist, ob das Produkt gemäß Zolltarif und Warenbeschreibung als Naturkautschuk-Erzeugnis (HS-Code 4001) zu klassifizieren ist. Geringe Mengen sind dann relevant, wenn sie den Charakter der Ware prägen.

Nein, synthetischer Kautschuk fällt nicht unter die EUDR. Er wird unter HS-Code 4002 geführt und ist petrochemischen Ursprungs. Da bei seiner Herstellung keine landwirtschaftliche Fläche und keine Rodung von Waldflächen notwendig ist, stuft die EUDR ihn als "nicht entwaldungsrelevant" ein. Das gilt unabhängig davon, ob er als Rohstoff, Halbzeug oder Fertigware importiert oder in Verkehr gebracht wird.

Matthias Klein

Matthias Klein

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ESG-Compliance Experte · lawcode GmbH

Matthias Klein berät Unternehmen bei der Umsetzung von Supply Chain Gesetzen wie der CSDDD und begleitet die Implementierung digitaler Lösungen für rechtssichere Lieferketten. Seine Fachbeiträge auf dem lawcode Blog verbinden regulatorische Tiefe mit praxisnahen Handlungsempfehlungen.

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