Ab 30. Dezember 2026 wird die EUDR für mittlere und große Unternehmen verpflichtend, KMU folgen 2027. Unser kostenloser Leitfaden bringt Sie in wenigen Minuten auf den aktuellen Stand: Pflichten, Sorgfalt, Dokumentation.
Aktualisiert im April 2026, mit den neuesten Änderungen der EU-Kommission.

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Inhalte des Leitfadens
Pflicht für Kleinst-/Kleinunternehmen ab 30. Juni 2027 mit vereinfachten Sorgfaltspflichten. Mittlere und große Unternehmen ab 30. Dezember 2026 verpflichtet.
Stand: April 2026Was steckt hinter der Verordnung und warum betrifft sie Ihr Unternehmen? Welche Branchen und Unternehmensgrößen sind betroffen? Welche konkreten Pflichten ergeben sich daraus?
Was bedeutet „Sorgfaltspflicht" in der Praxis? Wie lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden? Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?
So gestalten Sie entwaldungsfreie Lieferketten praxisnah und rechtssicher. Von der Datenerhebung über die Risikoanalyse bis zur Sorgfaltserklärung im EU-System.
Auswirkungen der EUDR auf Nicht-EU-Partner, Umgang mit Folgeprodukten und komplexen Lieferstrukturen, KN-Positionen und Rohstoffkategorien.
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Für wen?
Inkrafttreten der EUDR
Verordnung (EU) 2023/1115 tritt in Kraft. Vorbereitungsphase beginnt.
Pflicht für große & mittlere Unternehmen
Ab 30. Dezember 2026 gelten die Sorgfaltspflichten verpflichtend.
Pflicht für Kleinst- & Kleinunternehmen
Aufschub bis 30. Juni 2027 mit vereinfachten Sorgfaltspflichten.