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EUDR-Anforderungen auf einen Blick: Was als Nachhaltigkeitsmanager jetzt zu tun ist

EUDR - Lesezeit: 5 Min

EUDR-Anforderungen-Nachhaltigkeitsmanager

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt eine Herausforderungen für Nachhaltigkeitsverantwortliche in Unternehmen dar. Gleichzeitig ist sie ein wichtiger Fortschritt, denn sie betont, wie wichtig es ist, Entwaldung und Abholzung in Lieferketten zu vermeiden. Diese Verordnung verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Lieferkettenprozesse kritisch zu überprüfen und sicherzustellen, dass ihre Praktiken im Einklang mit den europäischen Nachhaltigkeitszielen stehen.

Executive Summary: EUDR-Anforderungen 2026 auf einen Blick

Was Unternehmen jetzt wissen müssen:

  1. Neuer Zeitplan: Anwendung für große und mittlere Unternehmen ab 30. Dezember 2026, für Kleinst- und Kleinunternehmen ab 30. Juni 2027. Sonderfall: Kleinst-/Kleinunternehmen, die schon unter EUTR fielen, ab 30. Dezember 2026.
  2. DDS vereinfacht: Die Sorgfaltserklärung (DDS) liegt grundsätzlich beim Erstinverkehrbringer. Nachgelagerte Akteure arbeiten stärker mit Referenznummern, statt alles erneut einzureichen.
  3. Benchmarking: Die Länder-Risikoeinstufung (niedrig/standard/hoch) ist veröffentlicht und beeinflusst, wie intensiv geprüft wird.
  4. Geodaten bleiben der Kern: Rückverfolgbarkeit bis zur Fläche ist weiterhin der entscheidende Nachweisbaustein, inklusive sauberer Datenformate und konsistenter Referenzen im EU-System.
  5. Sanktionen bleiben scharf: Bei Verstößen drohen spürbare Bußgelder (bis zu 4 % des Jahresumsatzes, je nach nationaler Ausgestaltung) plus Marktmaßnahmen wie Rücknahmen und Vertriebsstopps.

Empfohlene Sofortmaßnahmen:

✓ Lieferketten prüfen und Risiken analysieren
✓ Systeme zur Rückverfolgbarkeit einführen
✓ Mitarbeiter und Lieferanten schulen
✓ Due Diligence Statement vorbereiten
✓ KPI-System zur Fortschrittsmessung etablieren

EUDR-Compliance: Was Nachhaltigkeitsmanager jetzt beachten müssen

Die EUDR verlangt eine kritische Überprüfung und Anpassung der Lieferkettenprozesse. Nachhaltigkeitsmanager sind gefordert, regulatorische Anforderungen mit Unternehmensstrategien zu verknüpfen und eine vollständige Transparenz über beanspruchte Ressourcen sicherzustellen.

Definitionen gemäß EUDR: Was genau ist Entwaldung und Waldschädigung?

Die EUDR unterscheidet zwischen "Entwaldung" (deforestation) und "Waldschädigung" (forest degradation). Entwaldung bezeichnet die Umwandlung eines Waldes in landwirtschaftliche Nutzung, z. B. Sojafelder oder Weideflächen. Waldschädigung hingegen umfasst schwerwiegende Schäden an Wäldern, die ihre natürliche Struktur, Zusammensetzung und Funktionsweise beeinträchtigen. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte aus Gebieten stammen, die frei von beiden Prozessen sind.

EUDR-Fristen 2026: Diese Ziele müssen Unternehmen erreichen

Die EUDR ist bereits in Kraft, wird aber erst mit den Anwendungsstichtagen verbindlich im Tagesgeschäft. Nach den letzten Anpassungen gilt der aktuelle Zeitplan wie folgt: Große und mittlere Unternehmen müssen die Anforderungen ab dem 30. Dezember 2026 erfüllen. Kleinst- und Kleinunternehmen haben bis zum 30. Juni 2027 Zeit. Ein Sonderfall betrifft Kleinst- und Kleinunternehmen, die bereits unter die frühere EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) fielen. Für sie gilt ebenfalls der 30. Dezember 2026 als Stichtag.

Ab diesen Zeitpunkten dürfen bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nur noch gehandelt werden, wenn die Anforderungen erfüllt sind. Dazu zählen unter anderem Holz, Rind, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk und Soja sowie zahlreiche abgeleitete Erzeugnisse wie Leder, Papier, Möbel oder Schokolade. Welche Produkte konkret erfasst sind, ergibt sich aus Anhang I der Verordnung, der die betroffenen Waren über Zolltarifcodes definiert.

Country Benchmarking: Risikoklassifizierung der Herkunftsländer

Die EU hat die Herkunftsländer inzwischen in drei Risikoklassen eingeteilt: niedrig, Standard und hoch. Diese Einstufung ist bereits veröffentlicht und dient als Orientierung dafür, wie hoch das Entwaldungsrisiko je nach Ursprung typischerweise eingeschätzt wird. Für Unternehmen ist das praktisch relevant, weil sich daraus ableitet, wie tief die Prüfung und Dokumentation ausfallen muss. Bei Lieferketten mit Bezug zu Hochrisikoländern sind deutlich strengere Prüfungen und eine belastbare Nachweisführung zu erwarten, während bei Niedrigrisiko-Ländern vereinfachte Sorgfaltspflichten möglich sind. Gleichzeitig beeinflusst die Einstufung auch, wie wahrscheinlich behördliche Kontrollen sind, da die Überwachung risikobasiert erfolgt.

EUDR-Checkliste: 3 Sofortmaßnahmen für Nachhaltigkeitsmanager

Unsere präzise Checkliste mit Sofortmaßnahmen bietet Ihnen eine klare und effiziente Anleitung, um in drei entscheidenden Schritten die EUDR-Compliance umgehend zu erreichen. Durch diese Maßnahmen stärken Sie aktiv die Nachhaltigkeit Ihrer Lieferketten und gewährleisten den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.

Lieferkette prüfen: Risiken für EUDR-Compliance frühzeitig erkennen

In der ersten Compliance-Phase ist es entscheidend, eine gezielte Checkliste zu verwenden, um den Prozess effizient zu gestalten und Risiken effektiv zu managen. Nachhaltigkeitsmanager sollten systematisch alle Schritte ihrer Lieferkette analysieren und dokumentieren, um die Herkunft sämtlicher Rohstoffe transparent nachvollziehen zu können. Dies sichert nicht nur die Einhaltung von Vorschriften, sondern stellt auch die Basis für fundierte Entscheidungen dar.

Regelmäßige Audits bei Lieferanten sind ein wesentlicher Bestandteil, um deren Compliance mit der EUDR zu gewährleisten. Solche Audits unterstützen Unternehmen dabei, potenzielle Schwachstellen frühzeitig zu identifizieren und gezielte, zeitnahe Maßnahmen ergreifen zu können.

Darüber hinaus ist die Entwicklung und Implementierung von Systemen zur Sorgfaltspflicht unerlässlich. Diese Systeme helfen, Risiken entlang der Lieferkette zu identifizieren und zu mindern. Nachhaltigkeitsmanager sollten hierzu regelmäßig Risikobewertungen durchführen, um potenzielle Entwaldungsrisiken frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln.

Mitarbeiterschulungen zur EUDR: So sichern Unternehmen ihre Compliance

Der nächste Schritt ist die Schulung der Mitarbeiter. Das Verständnis der EUDR-Anforderungen und deren Implementierung in die täglichen Arbeitsabläufe ist unverzichtbar. Die Schulung soll nicht nur Fitness in theoretischem Wissen vermitteln, sondern auch die praktischen Anwendungsmöglichkeiten in den Mittelpunkt stellen.

Um Unternehmen optimal auf die neuen Anforderungen vorzubereiten sollten diese Schulungen strukturiert und zielgerichtet nach den verschiedenen Arbeitsbereichen erfolgen.

Im Bereich Einkauf ist es beispielsweise unabdinglich, dass die relevanten Stakeholder über die gesetzlichen Vorgaben informiert werden und verstehen, wie sie diese in ihren Beschaffungsstrategien umsetzen können. Der Einkauf spielt eine zentrale Rolle, da Entscheidungen in dieser Abteilung maßgeblichen Einfluss auf die gesamte Lieferkette haben. Eine gezielte Schulung zu den Anforderungen der EUDR kann dabei helfen, Risikofaktoren frühzeitig zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltauswirkungen zu ergreifen.

Gleichzeitig ist eine interdisziplinäre Herangehensweise ratsam, denn diese stellt sicher, dass alle Bereiche des Unternehmens optimal auf die Herausforderungen vorbereitet sind und untereinander kommunizieren.

EUDR-Transparenzpflicht: Systeme zur Rückverfolgbarkeit erfolgreich einführen

Unternehmen müssen Systeme zur Gewährleistung von Transparenz und Nachvollziehbarkeit etablieren, um die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Materialien und erfolgten Prozesse sicherzustellen. Moderne Technologien können hierbei unterstützen, indem sie Daten erfassen und nachverfolgen, um die Einhaltung der regulatorischen Vorgaben zu erleichtern.

Unternehmen sind verpflichtet, präzise Geodaten von Anbauflächen zu erfassen, um die Rückverfolgbarkeit ihrer Rohstoffe und deren Herkunft aus entwaldungsfreien Gebieten sicherzustellen. Die manuelle Erfassung dieser Daten ist jedoch zeitintensiv und fehleranfällig. Automatisierte Lösungen optimieren diesen Prozess und verbessern sowohl Effizienz als auch Genauigkeit der Datenspeicherung.

Die Integration der neuen EUDR-Compliance-Prozesse in bestehende ERP- und Managementsysteme stellt eine Herausforderung dar. Digitale Tools wie unser EUDR-Modul ermöglichen eine nahtlose Einbettung dieser Anforderungen in die Betriebsabläufe und erleichtern die Risikoanalyse durch Standardisierung und Automatisierung, was die rechtliche Konformität gewährleistet. Darüber hinaus verbessert der digitale Datenaustausch innerhalb der Lieferkette die Kommunikation signifikant und erhöht die Transparenz.

Monitoring und Reporting: So behalten Sie EUDR-Anforderungen im Blick

Die Etablierung von Kennzahlen zur Messung des Fortschritts kann dabei helfen den Erfolg der implementierten Maßnahmen zu quantifizieren. Regelmäßige Berichterstattungspflichten und die Kommunikation mit Behörden stellen sicher, dass Unternehmen über aktuelle Entwicklungen und Compliance-Standards informiert bleiben.

Etablierung von KPIs zur Fortschrittsmessung

Um die Effektivität von ESG-Compliance-Maßnahmen sicherzustellen, ist die Überwachung und Berichterstattung von entscheidender Bedeutung. Die Etablierung von maßgeschneiderten Key Performance Indicators (KPIs) ermöglicht es Unternehmen, den Fortschritt ihrer Nachhaltigkeitsinitiativen präzise zu messen und zu bewerten. Diese Indikatoren sollten spezifisch auf die individuellen Ziele und rechtlichen Anforderungen eines Unternehmens abgestimmt sein und regelmäßig überprüft werden, um kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten.

  1. Anteil nachhaltig beschaffter Rohstoffe: Dieser KPI misst den Prozentsatz der Rohstoffe, die aus nachhaltigen Quellen stammen. Unternehmen sollten anstreben, diesen Anteil kontinuierlich zu erhöhen, um ihre Umweltauswirkungen zu minimieren.
  2. Lieferkettentransparenz: Die Erfassung und Analyse des Anteils an Lieferanten, deren Praktiken bezüglich der Abholzung überprüft wurden, ist wesentlich. Dies zeigt nicht nur das Engagement eines Unternehmens für Nachhaltigkeit, sondern auch die Effektivität der Überprüfungsprozesse in der Lieferkette.
  3. Schulungsprogramme zur Sensibilisierung: Der Anteil der Mitarbeiter, die an Schulungen zur EUDR und deren Bedeutung für das Unternehmen teilgenommen haben, ist entscheidend. Dies gewährleistet, dass alle Beteiligten über die Notwendigkeit und die Ziele der EUDR informiert sind.
  4. Umweltauswirkungen im Hinblick auf Abholzung: Die Messung der Reduktion von Emissionen oder anderen negativen Umweltauswirkungen aufgrund einer Änderung der Beschaffungspraktiken gibt Aufschluss über den Erfolg der umgesetzten Maßnahmen.
  5. Stakeholder-Engagement: Die Anzahl an Stakeholdern (einschließlich NGOs und Gemeinschaften), mit denen im Rahmen von Maßnahmen zur Einhaltung der EUDR zusammengearbeitet wird, sollte erfasst werden. Eine hohe Interaktion kann das Vertrauen sowie die Glaubwürdigkeit des Unternehmens stärken.

Regelmäßige Berichterstattungspflichten und Kommunikation mit Behörden

Die regelmäßige Berichterstattungspflicht ist ein wesentlicher Bestandteil der Compliance-Strategie. Unternehmen müssen detaillierte Berichte erstellen, die nicht nur interne Fortschritte dokumentieren, sondern auch die Einhaltung von rechtlichen Vorschriften bestätigen.

Dies umfasst eine offene und klare Kommunikation sowohl innerhalb des Unternehmens als auch mit den entsprechenden Behörden, sowie die Aufbereitung der Informationen in einer nachvollziehbaren und gut strukturierten Weise. Daher sollten die nachfolgenden Aspekte die Berichterstattung und interne Kommunikation bestimmen:

  1. Dokumentation und Genauigkeit: Achten Sie darauf, dass die Berichte nicht nur die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bestätigen, sondern auch die internen Fortschritte detailliert dokumentieren. Eine genaue und präzise Erfassung aller relevanten Daten ist entscheidend.
  2. Strukturierte Datenaufbereitung: Stellen Sie sicher, dass die bereitgestellten Informationen in verständlicher und strukturierter Form präsentiert werden, um die Lesbarkeit und Aufnahmefähigkeit zu optimieren.
  3. Deadline Management: Dies bedeutet, dass klare Zeitpläne für die Erfüllung der wesentlichen Anforderungen aufgestellt werden müssen. Dabei sollten alle relevanten Stakeholder, vom Einkauf bis zur Compliance-Abteilung, involviert werden. Das frühzeitige Identifizieren kritischer Fristen ermöglicht es Unternehmen, Maßnahmen zu ergreifen und rechtzeitig Strategien zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu entwickeln.
  4. Einreichen Due Diligence Statement: Unternehmen müssen ein "Due Diligence Statement" (DDS) erstellen, das im Rahmen des EUDR-Compliance-Prozesses bei den zuständigen EU-Behörden eingereicht wird. Dieses Dokument muss die Lieferkettentransparenz und die Einhaltung der Sorgfaltspflichten bestätigen und regelmäßig aktualisiert werden.
  5. Sanktionen im Blick haben: Bei Verstoß gegen die EUDR drohen hohe Bußgelder bis zu 4% des Jahresumsatzes, Beschlagnahmung oder Vernichtung von Waren sowie ein Ausschluss vom EU-Binnenmarkt. Diese Sanktionen machen die konsequente Umsetzung der Verordnung wirtschaftlich essenziell.

Fazit

Die EUDR erfordert eine umfassende Anpassung der Unternehmensprozesse. Unsere Checkliste bietet eine präzise Anleitung zur schnellen Umsetzung. Durch frühzeitige Risikoprüfung, gezielte Mitarbeiterschulungen, digitale Transparenzsysteme, Due Diligence Statements und eine konsequente Fortschrittsmessung sichern Unternehmen nicht nur die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch ihren nachhaltigen Erfolg. Eine vorausschauende Umsetzung schützt zudem vor Sanktionen und stärkt die Marktposition im internationalen Wettbewerb. Starten Sie jetzt mit der Umsetzung Ihrer EUDR-Compliance.

FAQ zur EUDR-Compliance

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verpflichtet Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung oder Schädigung von Wäldern beitragen. Sie fördert transparente, nachhaltige Lieferketten.

Große und mittlere Unternehmen müssen die Vorgaben ab dem 30. Dezember 2025 erfüllen, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026.

Rohstoffe wie Holz, Vieh, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und daraus hergestellte Produkte (z. B. Möbel, Papier, Schokolade, Leder).

Unternehmen müssen präzise Standortdaten der Anbauflächen bereitstellen, um die Herkunft der Rohstoffe aus entwaldungsfreien Gebieten nachzuweisen.

Bußgelder bis zu 4 % des Jahresumsatzes, Beschlagnahmung von Waren oder der Ausschluss vom Zugang zum EU-Binnenmarkt.

Durch eine Risikoanalyse der Lieferkette, Einführung von Rückverfolgbarkeitssystemen, gezielte Mitarbeiterschulungen, ein Due Diligence Statement und kontinuierliches Monitoring anhand definierter KPIs.

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