Wichtige Fakten
- Welche Geodaten-Formate unterstützt die EUDR Lösung von lawcode?
- CSV, Excel, GeoJSON, Shapefile sowie direkte Schnittstellen zu Lieferantensystemen.
- Wie werden importierte Geodaten automatisch geprüft?
- Die Lösung validiert beim Import Koordinaten, prüft die Polygon-Vollständigkeit bei Flächen über 4 Hektar und kontrolliert Pflichtfelder – fehlerhafte Datensätze werden direkt zurückgemeldet.
- Womit werden die EUDR-Geodaten auf Entwaldung abgeglichen?
- Mit aktuellen Satelliten- und Entwaldungsdatenbanken, geprüft wird der Zustand der Fläche im Vergleich zum Stichtag 31. Dezember 2020.
- Wie werden die Prüfergebnisse dargestellt?
- In einer interaktiven Kartenvisualisierung mit Risiko-Flagging, filterbar nach Lieferant, Warengruppe und Prüfstatus.
- Wie wird die Prüfung dokumentiert?
- Jede Prüfung wird inklusive Datengrundlage und Zeitstempel protokolliert und lässt sich für die Sorgfaltserklärung sowie für Behördenanfragen exportieren.
Kurzfassung für Entscheider
Kaum ein Teil der EUDR macht Unternehmen in der Praxis so viel Arbeit wie die Geolokalisierung. Für jede einzelne Anbaufläche müssen exakte, nachprüfbare Geodaten vorliegen. Genau das lässt sich ab einer gewissen Anzahl an Lieferanten kaum noch von Hand sauber erledigen. Die Fehlerquote steigt und der Aufwand ebenfalls. Die EUDR Software von lawcode übernimmt genau diesen Teil: Sie importiert die Geodaten, prüft das Format, gleicht die Flächen mit Entwaldungsdaten ab und wertet die Ergebnisse auf einer Karte aus. So liefert sie den Entwaldungsfreie Lieferkette Nachweis, den Unternehmen gegenüber Behörden erbringen müssen, nachvollziehbar und belegbar. Wer sich hier nicht frühzeitig ein klares System aufbaut, läuft Gefahr, entweder Lücken in der Compliance zu haben oder sich in manueller Arbeit zu verlieren.
Kurz zum rechtlichen Hintergrund: Für jede Anbaufläche braucht es entweder einen Geopunkt (bis 4 Hektar) oder ein vollständiges Polygon (bei größeren Flächen). Zusätzlich muss belegt werden, dass dort seit dem 31. Dezember 2020 keine Entwaldung stattgefunden hat. Alle weiteren Details dazu, etwa Anwendungsbereich, Fristen und betroffene Warengruppen, haben wir in unserem EUDR-Grundlagenartikel zusammengefasst.
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Konkrete Pflichten & Praxis-Schritte
Automatischer Import & Formatprüfung
Geodaten liegen in der Praxis selten einheitlich vor: Manche Lieferanten liefern GPS-Koordinaten als Excel-Liste, andere als CSV-Export aus einem Feldmanagement-System, wieder andere als GeoJSON oder Shapefile aus einem GIS-Tool. Die EUDR Lösung von lawcode nimmt all diese Formate direkt entgegen und prüft beim Import automatisch:
- Ist die Geo-Koordinate valide (liegt sie im plausiblen Wertebereich, ist das Format korrekt)?
- Liegt bei Flächen über 4 Hektar tatsächlich ein vollständiges, geschlossenes Polygon vor – oder nur ein einzelner Punkt, der nicht ausreicht?
- Sind Pflichtfelder (Lieferant, Warenart, Erntezeitraum) vollständig?
Dieser Schritt bildet die Grundlage für die anschließende EUDR Plot-Verifizierung, bei der jede einzelne Anbaufläche gegen die rechtlichen Vorgaben geprüft wird. Datensätze, die diese Prüfung nicht bestehen, werden nicht stillschweigend übernommen, sondern direkt mit einer Fehlermeldung an das zuständige Team zurückgespielt. So bleiben Lücken nicht bis zur Abgabe der Sorgfaltserklärung unentdeckt.
Abgleich mit Satelliten- und Entwaldungsdatenbanken
Im zweiten Schritt gleicht das System die geprüften Geodaten automatisch mit aktuellen Satellitendaten zur Entwaldung sowie mit Entwaldungsdatenbanken ab. Dabei wird geschaut, ob die Waldfläche seit dem 31. Dezember 2020 verändert wurde, sowohl bei einem einzelnen Geopunkt als auch beim vollständigen EUDR Polygon bei größeren Flächen. Jede Fläche bekommt anschließend ein klares Ergebnis: unauffällig, auffällig oder nicht eindeutig bestimmbar.
Wichtig dabei:
Es wird nicht nur das Ergebnis gespeichert, sondern auch, auf welcher Datengrundlage es zustande kam. Das ist besonders dann entscheidend, wenn Behörden später nachfragen. Denn dann reicht ein reines Ergebnis nicht aus, man muss auch zeigen können, wie man darauf gekommen ist.
Kartenvisualisierung & Risiko-Flagging
Statt einer trockenen Ergebnisliste zeigt die EUDR Lösung von lawcode die geprüften Flächen direkt auf einer Karte. Auffällige Flächen sind farblich markiert, sodass sich Compliance-Teams gezielt um die wenigen kritischen Fälle kümmern können, statt sich durch hunderte unauffällige Datensätze zu klicken. Zusätzlich lässt sich die Ansicht nach Lieferant, Warengruppe oder Prüfstatus filtern. Praktisch ist das vor allem dann, wenn ein Lieferant gleich für mehrere auffällige Flächen verantwortlich ist und man gezielt nachfragen möchte.
Praxisbeispiel: Ein mittelständischer Kaffee-Importeur bezieht Rohware von 50 Anbauflächen verschiedener Lieferanten, teils als Excel-Liste, teils als GPS-Export. Früher mussten alle Koordinaten von Hand in einen Kartendienst eingetragen und einzeln mit öffentlichen Entwaldungsdaten verglichen werden. Das hat pro Prüfzyklus drei bis vier Arbeitstage gekostet, und bei so viel manueller Tipparbeit schlichen sich immer wieder Fehler ein. Mit der EUDR Lösung von lawcode läuft das heute anders: Alle 50 Datensätze werden in wenigen Minuten importiert, automatisch auf Formatfehler geprüft und mit der Entwaldungsdatenbank abgeglichen. Drei Flächen fallen dabei als auffällig auf und werden priorisiert in der Kartenansicht angezeigt. Das Compliance-Team kann sich also direkt um diese drei Fälle kümmern, während der Rest ganz von selbst durchläuft.
Sonderfälle, Stolpersteine & Ausnahmen
Kleinere Lieferanten ohne digitale Geodaten: Nicht jeder vorgelagerte Lieferant verfügt über digitalisierte Koordinaten. Hier empfiehlt sich ein strukturierter Erfassungsprozess (z. B. per App vor Ort), der die Daten direkt in einem kompatiblen Format liefert.
Polygon- vs. Punktangabe bei Mischflächen: Bewirtschaftet ein Lieferant mehrere kleinere Parzellen, die in Summe über 4 Hektar liegen, ist zu prüfen, ob die einzelnen Flächen separat unter der Schwelle bleiben oder als zusammenhängende Fläche gelten. Das stellt ein häufiger Grenzfall dar, der in der Praxis genau dokumentiert werden sollte.
Aktualität der Entwaldungsdaten: Satellitendatenbanken werden nicht in Echtzeit aktualisiert. Für unternehmensinterne Prozesse empfiehlt sich daher ein regelmäßiger, dokumentierter Prüfrhythmus statt einer einmaligen Prüfung bei Erstlieferung.
Grenzüberschreitende Lieferketten: Bei Lieferanten aus mehreren Ländern können unterschiedliche nationale Katastersysteme die Geodatenformate beeinflussen. Eine flexible Importlogik reduziert hier den Abstimmungsaufwand mit den Lieferanten erheblich.
Fazit & Lösungsansatz
Die Geolokalisierungspflicht der EUDR lässt sich nicht wegdiskutieren. Sie ist fester Bestandteil der Verordnung und betrifft jedes Unternehmen, das relevante Rohstoffe in Verkehr bringt. Manuell ist sie ab einer gewissen Lieferantenzahl kaum noch sauber zu bewältigen. Die EUDR Lösung von lawcode macht die Prüfung nicht nur handhabbar, sondern auch belastbar dokumentiert, und zwar von der Formatprüfung beim Import über den Abgleich mit Entwaldungsdaten bis zur übersichtlichen Kartenvisualisierung. Ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer vollständigen EUDR Umsetzung. Wer sehen möchte, wie das in der eigenen Lieferkette aussieht, kann sich unverbindlich eine Demo zeigen lassen.
Häufige Fragen
Unter anderem CSV, Excel, GeoJSON und Shapefiles sowie direkte Schnittstellen zu Lieferantensystemen.
Ab einer Anbaufläche von mehr als 4 Hektar verlangt die EUDR ein vollständiges Polygon statt eines einzelnen Geopunkts.
Bei jeder neuen Lieferung bzw. bei Änderungen in der Lieferkette sollten die hinterlegten Geodaten erneut geprüft werden, da sich Entwaldungsstatus und Lieferantenbeziehungen ändern können.
Unternehmen sollten in diesem Fall einen strukturierten Erfassungsprozess etablieren, etwa über mobile Erfassungstools vor Ort, um die Daten nachträglich in ein kompatibles Format zu bringen.
Satellitendatenbanken bieten eine solide, aber nicht in Echtzeit aktualisierte Grundlage. Ein regelmäßiger Prüfrhythmus ist daher sinnvoller als eine einmalige Prüfung.
Nein. Die automatisierte Geodaten-Prüfung ist ein zentraler operativer Baustein der Sorgfaltspflicht, ersetzt aber nicht die Gesamtverantwortung des Unternehmens für eine vollständige und korrekte Sorgfaltserklärung.

Matthias Klein
LinkedInESG-Compliance Experte · lawcode GmbH
Matthias Klein berät Unternehmen bei der Umsetzung von Supply Chain Gesetzen wie der CSDDD und begleitet die Implementierung digitaler Lösungen für rechtssichere Lieferketten. Seine Fachbeiträge auf dem lawcode Blog verbinden regulatorische Tiefe mit praxisnahen Handlungsempfehlungen.





