EUDR - Lesezeit: 6 Min
Die Anforderungen und Einhaltung der EUDR Compliance beschäftigen aktuell zahlreiche Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen. Dabei sind insbesondere jene betroffen, die mit komplexen Warengruppen und Rohstoffmischungen arbeiten. Besonders zusammengesetzte Produkte stehen ganz oben auf der Agenda: Denn häufig ist auf den ersten Blick unklar, welche Prüfpflichten tatsächlich bestehen und wie tief die Lieferkette im Sinne der EU Deforestation Regulation zurückverfolgt und geprüft werden muss. Gerade die Kombination unterschiedlicher Materialien und Rohstoffe in einem einzigen Endprodukt sorgt oft für Unsicherheit. Auch die globale, vielschichtige Lieferkette stellt Unternehmen dabei vor neue Herausforderungen. Dieser Beitrag stellt eine Einordnung für Unternehmen, Produktmanager, Einkäufer und Compliance-Verantwortliche dar.
Weil sie mehrere Rohstoffe mit unterschiedlichem EUDR-Bezug kombinieren – teils in Hauptmengen, teils in Kleinstanteilen – und dadurch komplexe Lieferketten sowie differenzierte Prüfpflichten auslösen, die nicht pauschal zu beantworten sind.
Indem sie prüfen, ob das Produkt unter eine in Anhang I gelistete KN-Position fällt, ob darin ein relevanter Rohstoff wie Holz, Kakao oder Palmöl enthalten ist, und ob dieser Rohstoff noch in einer rückverfolgbaren Form im Endprodukt vorliegt.
Die KN entscheidet, ob ein Produkt grundsätzlich betroffen ist. Nur gelistete KN-Positionen lösen EUDR-Pflichten aus – ergänzt durch die TARIC-Datenbank und spezifische Zusätze wie „ex“, die einzelne Untergruppen gezielt betreffen.
Auch kleine Mengen eines EUDR-Rohstoffs – z. B. Kakaopulver im Schokoriegel oder Palmöl in einer Verpackungsschicht – können meldepflichtig sein, wenn der Rohstoff noch identifizierbar ist und die KN-Position betroffen ist.
Wenn der Rohstoff durch Verarbeitung so stark verändert wurde, dass keine Rückverfolgbarkeit mehr möglich ist (z. B. durch chemische Umwandlung), oder wenn das Endprodukt nicht unter eine relevante KN-Position fällt.
Ein strukturierter, interdisziplinärer Prüfprozess mit klaren Zuständigkeiten (z. B. Einkauf, Produktmanagement, Zoll, Compliance), technische Präzision bei der Produktbeschreibung und regelmäßige Überprüfung der Sortimente und Lieferketten.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen insbesondere bei zusammengesetzten Produkten vor erhebliche Herausforderungen. Solche Produkte bestehen aus mehreren Materialienund kombinieren oft verschiedene EUDR-relevante Rohstoffe wie Holz, Kakao oder Palmöl, was komplexe Lieferketten und differenzierte Prüfanforderungen nach sich zieht. Entscheidend für die Compliance ist nicht allein der Rohstoffanteil, sondern ob das Endprodukt unter eine im Anhang I der EUDR gelistete KN-Position fällt und der enthaltene Rohstoff weiterhin als wesentlich gilt. Die kombinierte Nomenklatur (KN) dient hierbei als zentrales Klassifikationssystem, während sogenannte „ex“-Positionen eine genauere Eingrenzung ermöglichen.
Für eine rechtssichere Einstufung müssen Unternehmen systematische Prüfprozesse etablieren – beginnend mit der Identifikation aller relevanten Rohstoffanteile, über die korrekte Tarifierung bis hin zur finalen Bewertung der EUDR-Relevanz. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Produktmanagement, Zoll und Compliance unabdingbar. Häufige Fehler – wie pauschale Annahmen, ungenaue Materialbeschreibungen oder das Übersehen versteckter Rohstoffkomponenten – lassen sich durch strukturierte Abläufe, präzise Dokumentation und regelmäßige Portfolioanalysen vermeiden. Der Beitrag liefert damit einen praxisorientierten Leitfaden, um regulatorische Anforderungen effektiv umzusetzen und Risiken in Bezug auf EUDR-Verstöße zu minimieren.
Immer mehr Alltags- und Investitionsgüter bestehen aus zahlreichen Einzelkomponenten mit ganz unterschiedlichem Rohstoffbezug. Die EU-Entwaldungsverordnung zielt jedoch auf spezifische Rohstoffgruppen, allen voran Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rind und Kautschuk sowie einzelne Erzeugnisse daraus. Zusammengesetzte Produkte durchbrechen diese Kategorisierung, da sie mehrere dieser Rohstoffe – teils als Hauptbestandteil, teils in zurückverfolgbaren Kleinstmengen oder als Bestandteil von Vorprodukten – kombinieren. Das führt zwangsläufig zu einer Reihe besonderer Prüfanforderungen, für die eine geeignete Lösung gefunden werden muss, um regulatorische Anforderungen effizient erfüllen zu können.
Große Unsicherheit entsteht vor allem durch Materialmischungen und die komplexe internationale Lieferkette. Viele Unternehmen stehen vor der Aufgabe, für Produkte mit einem Anteil an EUDR-relevanten Rohstoffen (wie etwa Möbeln mit Holzrahmen, Verpackungen mit Palmölbeschichtung, Schokoriegeln mit Kakaopulver) eine belastbare und rechtssichere Bewertung vorzunehmen. Solche Produkte, deren Rohstoffe zur Entwaldung und Abholzung von Wäldern beigetragen haben, dürfen nicht mehr in die EU importiert werden. Außerdem müssen für die oben genannten verarbeiteten Rohstoffe Sorgfaltserklärungen (DDS), Risikoanalysen und gegebenenfalls Nachweise zur Zertifizierung vorliegen, um die Entwaldungsfreiheit zu garantieren. Gleichzeitig bergen unklare Verantwortlichkeiten innerhalb der Organisation sowie fehlende Transparenz in Teillieferketten zusätzliche Risiken für die Compliance und EUDR-Konformität.
Unter dem Begriff "zusammengesetzte Produkte" versteht man Endprodukte, die mehrere Einzelmaterialien miteinander verbinden. Diese Kombinationsartikel bestehen aus unterschiedlichen Rohstoffen, die in variierenden Verhältnissen zu einem neuen Produkt verarbeitet werden. Typischerweise entsteht durch diese Kombination ein Produkt mit anderen Eigenschaften als die Summe seiner Einzelteile. Eine präzise Abgrenzung ist im EUDR- und Zollkontext essenziell: Einfache Homogenprodukte wie reine Holzbretter oder Kakaopulver sind klar abgrenzbar. Besteht ein Schrank jedoch aus Holz, Metall und Glas, oder enthält eine Verpackung eine kaschierte Schicht Palmöl, spricht man von einem zusammengesetzten Produkt.
Besonders anschaulich wird die Komplexität am Beispiel von Möbeln. Ein Sitzmöbel besteht häufig aus einer Stahlstruktur, Holzpaneelen, Kunststoffpolstern und Textilbezug. Im Sinne der EUDR sind hier sämtliche Holzelemente relevant, doch müssen nicht zwangsläufig die gesamten Möbel als EUDR-relevant eingestuft werden. Bei Getränkekartons zeigt sich das Thema in der Praxis noch deutlicher: Hier werden Papier (aus Holz gewonnen), Plastik (meist aus Erdöl) und Aluminium zu einem mengenmäßig kaum mehr voneinander trennbaren Verbund verarbeitet. Auch Gummiprodukte mit anteilig Naturkautschuk und synthetischen Komponenten geben Anlass zur differenzierten Prüfung, da nur der Naturkautschuk (sofern aus Hevea brasiliensis) unter die EUDR fällt.
In der Lebensmittelbranche sieht man die Herausforderung zum Beispiel bei Schokoladenprodukten, in denen Kakaopulver, Kakaobutter, Milchpulver und verschiedene Fraktionen von Palmöl miteinander verarbeitet werden. Üblicherweise macht der Kakaogehalt eines Schokoriegels zwar nur einen Bruchteil an der Gesamtmasse aus – für die EUDR spielt jedoch der Rohstoffursprung des enthaltenen Kakaos eine Hauptrolle. Diese sogenannten zusammengesetzten Produkte haben oft komplexe Lieferketten. Je nachdem, welche Rohstoffe enthalten sind, können unterschiedliche Pflichten nach der EUDR gelten.
Die EUDR bezieht sich stets spezifisch auf ausgewählte Rohstoffe sowie darauf aufbauende Erzeugnisse. Wesentlich ist: Nicht jedes Produkt mit einem „Hauch“ eines problematischen Rohstoffs der zur Waldschädigung beigetragen hat, zieht automatisch die volle Sorgfaltspflicht nach sich. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung anhand der jeweiligen Zolltarifnummer (KN), die mit festgelegten Warenbezeichnungen in Anhang I der EUDR gelistet ist.
Die Bedeutung dieses Bezugs offenbart sich bei zusammengesetzten Produkten u. a. darin, ob der enthaltene Rohstoff weiterhin „wesentlich“ ist und anhand der Zollsystematik identifiziert werden kann. Erst wenn ein Produkt unter eine EUDR-gelistete KN-Position fällt, wird geprüft, ob die inhaltliche Verknüpfung zum ursprünglichen Rohstoff und das Volumen der enthaltenen, betroffenen Bestandteile den Melde- und Nachweisprozess auslösen.
Ob ein Produkt der EUDR-Compliance unterliegt, entscheidet sich primär durch einen Blick in den Anhang I der Verordnung. Dieser Anhang listet alle betroffenen Rohstoffe und zugehörige Erzeugnisse auf Basis der sogenannten Kombinierten Nomenklatur (KN-Positionen). Zu beachten ist: Nur Produkte, die unter eine gelistete KN-Position fallen, sind überhaupt betroffen und auskunftspflichtig. Dies grenzt die Prüfpflicht ein und verhindert, dass sämtliche komplexen Waren pauschal geprüft werden müssen.
Für Unternehmen, die mit zusammengesetzten Artikeln handeln oder solche importieren, ergeben sich in der Praxis drei zentrale Kriterien, um die Relevanz einzuschätzen.
Ein klassisches Beispiel für die praktische Einstufung ist der Export oder Import von Fertigmöbeln mit einem sichtbaren oder auch unsichtbaren Holzanteil, wie etwa ein mit Furnier versehenes Regal. Da Möbel mit Holzanteil in der KN detailliert abgebildet werden, ist der Bezug zur EUDR oft eindeutig herstellbar – vorausgesetzt, das Möbelstück fällt unter eine im Anhang I genannte Warennummer.
In der Süßwarenbranche müssen bei mit Kakaopulver angereicherten Schokoladenprodukten immerhin bereits geringe Gewichtsanteile des Kakaos berücksichtigt werden, insbesondere weil bestimmte Kakaoprodukte mit dem Kürzel „ex“ explizit als betroffen gekennzeichnet sind. Ähnliches gilt bei Verpackungen mit Papierbasis, die mit Palmöl beschichtet wurden: Je nach Verarbeitungstiefe kann der Palmölanteil EUDR-pflichtig sein, sofern der maßgebliche KN-Code betroffen ist. Diese Tarifierungsfragen sind regelmäßig Gegenstand von Auseinandersetzungen mit den Marktaufsichtsbehörden.
Die kombinierte Nomenklatur (KN) ist das zentrale System zur Warenklassifizierung im EU-Zolltarif. Aufbauend auf dem weltweit gültigen “Harmonisierten System “(HS) bietet die KN eine feinere, auf EU-Bedürfnisse zugeschnittene Untergliederung und verschlüsselt Waren nach achtstelligen Codes. Diese dienen sowohl der zolltechnischen Einreihung als auch als Referenz für zahlreiche Außenhandelsvorschriften und sind das Herzstück bei der Prüfung der EUDR-Relevanz.
Zwar bildet die HS-Systematik die erste Grundlage für die zolltarifliche Einreihung, doch ist sie international gehalten und bietet daher häufig eine weniger granulare Unterscheidung als die KN der EU. Letztere greift mit zusätzlichen numerischen Stufen tiefer und ist zwingend für Importe und Exporte in die oder aus der Europäischen Union zu verwenden. Gerade im Kontext der EUDR ist diese zusätzliche Detailtiefe entscheidend: Viele aus Rohstoffmischungen bestehende Produkte lassen sich nur eindeutig anhand ihrer KN-Nummer der Verordnung zuordnen.
Der Begriff „ex“ kennzeichnet in Anhang I der EUDR, dass lediglich ein Teil einer KN-Position betroffen ist – etwa nur Produkte aus Holz, nicht aber solche aus anderem Material. Dies kann bedeuten, dass selbst innerhalb einer achtstelligen KN-Position weitere Differenzierungen vorgenommen werden müssen, beispielsweise über die TARIC-Unterposition. Unternehmen dürfen an dieser Stelle nicht die gesamte KN-Position als EUDR-relevant einstufen, sondern müssen genau prüfen, welche Unterkategorien betroffen und wie diese in der eigenen Produktpalette abgebildet sind.
Für die Praxis ist der Blick ins Detail daher unverzichtbar. Die TARIC-Datenbank der EU erweitert die Kombinierte Nomenklatur um nationale Besonderheiten und spezifische außenhandelsrechtliche Vorschriften – auch diese können für die EUDR-Compliance relevant werden.
Die Recherche der zutreffenden KN-Position für ein zusammengesetztes Produkt erfolgt über die TARIC-Datenbank. Hier kann über Produktsuche, Beschreibung, Material und geplante Verwendung eine sehr genaue Einreihung vorgenommen werden. Entscheidend ist, dass die Produktbeschreibung in den eigenen Systemen eindeutig und technisch korrekt abgelegt wird – dies bildet die Grundlage für die rechtsichere Tarifierung und spätere Dokumentation.
Im Rahmen der EUDR-Compliance muss außerdem sichergestellt werden, dass alle relevanten Warengruppen laufend überprüft werden, insbesondere wenn sich Lieferantenstrukturen, Materialzusammensetzungen oder Produktportfolios verändern. Die technische Dokumentation sollte daher nicht nur das finale Produkt, sondern auch die enthaltenen Rohstofffraktionen genau abbilden.
Die erforderliche Prüfung, ob ein zusammengesetztes Produkt der EUDR unterliegt, erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst steht die Identifikation des Produkts und aller relevanten Rohstoffanteile entlang der Lieferkette. Im zweiten Schritt erfolgt die Tarifierung anhand der KN- und TARIC-Daten. Anschließend folgt der Abgleich mit den gelisteten Positionen in Anhang I der EUDR. Dies dient jedoch zur Vorbereitung, denn erst wenn all diese Prüfschritte eine Übereinstimmung ergeben, entsteht die Verpflichtung zur weiteren Sorgfaltspflicht, insbesondere Dokumentations-, Melde- und Rückverfolgungspflichten.
Praxisnahe Tools und Checklisten können diesen Prozess effizient unterstützen. Unternehmen, die regelmäßig mit Materialmischungen arbeiten, sollten eine Datenbank zur standardisierten Zuordnung ihrer Sortimente anlegen und automatisierte Abgleichprozesse mit KN- und TARIC-Codes integrieren.
Gerade bei zusammengesetzten Produkte ist ein isoliertes Vorgehen einzelner Abteilungen selten zielführend. Stattdessen sollte eine interdisziplinäre Zusammenarbeit hergestellt werden. Aus dem Einkauf kommen die Informationen zum Vorprodukt und den Lieferanten, das Produktmanagement kennt die Zusammensetzung und kann Änderungen dokumentieren. Die Zollabteilung ist Experte für die richtige Tarifierung und kann Risiken im Rahmen der EUDR identifizieren. Die Rechts- oder Compliance-Abteilung prüft abschließend die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und gibt Hinweise zur angemessenen Dokumentation und Kommunikation gegenüber Behörden. Optimal ist der Aufbau eines internen Prüfprozesses, in dem die Zuständigkeiten und Prüffristen klar geregelt sind – etwa durch ein internes Compliance-Board oder ein regelmäßiges Abstimmungsmeeting bei neuen Produkten oder Sortimentsänderungen.
Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die grundsätzliche Annahme, jeder Rohstoffanteil in einem Produkt mache das gesamte Endprodukt EUDR-relevant. Tatsächlich müssen aber KN-Position und Anhang-I-Abgleich stets gemeinsam betrachtet werden, bevor eine Meldepflicht angenommen wird. Pauschale Bewertungen, etwa auf Basis von Stücklisten oder groben Materialbeschreibungen, sind daher zu vermeiden. Unterschätzt wird oft auch die Relevanz von „versteckten“ Rohstoffkomponenten: In vielen Fällen sind EUDR-Rohstoffe nur indirekt präsent, etwa als Klebstoffbestandteil, Beschichtung oder in Hilfsstoffe. Hier ist besondere Sorgfalt geboten, ohne reflexartig eine vollständige Meldepflicht auszulösen.
Die Prüfung der EUDR-Betroffenheit bei komplexen und zusammengesetzten Produkten erfordert ein abgestimmtes, systematisches Vorgehen und den klugen Einsatz der kombinierten Nomenklatur. Die Verordnung liefert eine klare Struktur dafür, welche Produkte tatsächlich betroffen sind – die KN und TARIC schaffen das nötige Detail, um auch in Mischprodukten die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Unternehmen sollten möglichst früh eine breite Portfolioanalyse vornehmen, um kritische Warengruppen und relevante Rohstoffströme zu identifizieren. Eine Priorisierung auf EUDR- und KN-relevante Produkte schafft effiziente Ressourcennutzung und reduziert das Risiko von Lücken in der Sorgfaltspflicht. Bei jeder Sortiments- oder Lieferantenänderung empfiehlt sich eine turnusmäßige Überprüfung und gegebenenfalls eine Anpassung der internen Richtlinien. Eine vollständige, nachvollziehbare Dokumentation sämtlicher Prüfschritte und Abwägungsentscheidungen ist nicht nur ein gesetzliches Gebot, sondern auch ein valides Schutzinstrument bei Behördenprüfungen und etwaigen Rückfragen der Marktaufsicht.
Die EUDR-Pflicht besteht nur, wenn das Produkt unter eine der in Anhang I gelisteten KN-Positionen fällt, die einen der sieben relevanten Rohstoffe betrifft. Für zusammengesetzte Produkte muss geprüft werden, ob in der tariflichen Produktbeschreibung der Rohstoff explizit genannt ist und ob die „ex“-Position den konkreten Artikel einschließt.
Der HS-Code bietet die internationale Basisklassifikation von Waren, die KN-Codes hingegen sind die darauf aufbauende, EU-spezifische Systematik mit erhöhter Detailtiefe. Nur die KN-Codes und deren Unterpositionen sind verbindlich für die gesetzlichen Anforderungen der EUDR.
Unternehmen müssen mindestens bis auf die Position der gelisteten KN-Nummer und die konkrete Produktspezifikation prüfen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Zollbehörde oder die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft.
Gerade in komplexen Lieferketten mit mehreren Produktionsschritten, Herstellungsstufen und Materialmischungen ist es entscheidend, umfassende Informationen aus der gesamten Kette einzuholen. Wer als Importeur auftritt, bleibt für die vollständige Dokumentation aller relevanten Rohstoffanteile verantwortlich.