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EUDR 03. Juli 2025 · 8 Min Lesezeit

EUDR-Compliance bei zusammengesetzten Produkten – Wann und wie tief muss geprüft werden?

Wann ist ein zusammengesetztes Produkt EUDR-pflichtig und wie tief muss die Lieferkette zurückverfolgt werden? Gerade bei Rohstoffmischungen und komplexen Warengruppen bleibt das oft unklar. Dieser Beitrag schafft Orientierung.

Matthias Klein

Matthias Klein

ESG-Compliance Experte · lawcode GmbH

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EUDR-Compliance bei zusammengesetzten Produkten – Wann und wie tief muss geprüft werden?
Inhaltsverzeichnis

Wichtige Fakten

Warum stellen zusammengesetzte Produkte eine besondere Herausforderung für die EUDR dar?
Sie kombinieren Rohstoffe mit unterschiedlichem EUDR-Bezug, auch Kleinstanteile können meldepflichtig sein.
Wie können Unternehmen feststellen, ob ein zusammengesetztes Produkt unter die EUDR fällt?
Entscheidend ist, ob das Produkt unter eine in Anhang I gelistete KN-Position fällt und einen relevanten Rohstoff enthält, unabhängig von dessen Sichtbarkeit im Endprodukt.
Welche Bedeutung hat die Kombinierte Nomenklatur (KN) im EUDR-Kontext?
Die KN bestimmt, ob ein Produkt grundsätzlich betroffen ist und sollte wegen jährlicher Aktualisierungen regelmäßig gegen die aktuelle CN/TARIC geprüft werden.
Was ist bei der Prüfung von Produkten mit geringem Rohstoffanteil zu beachten?
Auch kleinste Mengen, etwa Palmöl in einer Verpackungsschicht, können meldepflichtig sein, solange der Rohstoff identifizierbar ist.
Wann entfällt die EUDR-Pflicht trotz vorhandener Rohstoffe?
Wenn das Endprodukt nicht unter eine relevante KN-Position fällt oder eine Ausnahme greift, z. B. Produktion vor dem 29. Juni 2023.
Welche organisatorischen Maßnahmen helfen Unternehmen bei der EUDR-Umsetzung?
Ein interdisziplinärer Prüfprozess mit klaren Zuständigkeiten in Einkauf, Zoll und Compliance sowie regelmäßige Sortimentsprüfungen.

Executive Summary

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) stellt Unternehmen insbesondere bei zusammengesetzten Produkten vor erhebliche Herausforderungen. Solche Produkte bestehen aus mehreren Materialien und kombinieren oft verschiedene EUDR-relevante Rohstoffe wie Holz, Kakao oder Palmöl, was komplexe Lieferketten und differenzierte Prüfanforderungen nach sich zieht. Entscheidend für die Compliance ist nicht allein der Rohstoffanteil, sondern ob das Endprodukt unter eine im Anhang I gelistete KN-Position fällt (inkl. ‚ex‘-Abgrenzung) und damit als relevantes Produkt gilt. Die kombinierte Nomenklatur (KN) dient hierbei als zentrales Klassifikationssystem, während ‚ex‘-Positionen nur einen Teilbereich einer KN-Position erfassen und daher eine Abgrenzung über Warenbeschreibung und ggf. TARIC erfordern.

Für eine rechtssichere Einstufung müssen Unternehmen systematische Prüfprozesse etablieren, beginnend mit der Identifikation aller relevanten Rohstoffanteile, über die korrekte Tarifierung bis hin zur finalen Bewertung der EUDR-Relevanz. Operativ sollten die Prozesse außerdem so aufgesetzt sein, dass die erforderlichen Sorgfaltserklärungen (DDS) konsistent im EU-Informationssystem erstellt und intern referenziert werden können. Dabei ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Produktmanagement, Zoll und Compliance unabdingbar.

Häufige Fehler wie pauschale Annahmen, ungenaue Materialbeschreibungen oder das Übersehen versteckter Rohstoffkomponenten lassen sich durch strukturierte Abläufe, präzise Dokumentation und regelmäßige Portfolioanalysen vermeiden.

Handlungsempfehlungen

→ Prüfen Sie, ob das Produkt unter eine in Anhang I gelistete KN-Position fällt, inklusive „ex"-Abgrenzungen über Warenbeschreibung und TARIC.
→ Identifizieren Sie systematisch alle relevanten Rohstoffanteile im Endprodukt, auch Kleinstmengen versteckter Komponenten.
→ Etablieren Sie einen Prüfprozess mit klaren Zuständigkeiten in Einkauf, Produktmanagement, Zoll und Compliance.
→ Stellen Sie sicher, dass Sorgfaltserklärungen im EU-Informationssystem erstellt und intern referenziert werden.
→ Vermeiden Sie pauschale Annahmen durch präzise Materialbeschreibungen und regelmäßige Portfolioanalysen.

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Herausforderung: Zusammengesetzte Produkte im Kontext der EUDR

Immer mehr Alltags- und Investitionsgüter bestehen aus zahlreichen Einzelkomponenten mit unterschiedlichem Rohstoffbezug. Die EU-Entwaldungsverordnung zielt jedoch auf spezifische Rohstoffgruppen, allen voran Holz, Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rind und Kautschuk sowie einzelne Erzeugnisse daraus. Zusammengesetzte Produkte durchbrechen diese Kategorisierung, da sie mehrere dieser Rohstoffe, teils als Hauptbestandteil, teils in zurückverfolgbaren Kleinstmengen oder als Bestandteil von Vorprodukten, kombinieren. Das führt zu besonderen Prüfanforderungen, für die eine geeignete Lösung gefunden werden muss, um regulatorische Anforderungen effizient erfüllen zu können.

Große Unsicherheit entsteht vor allem durch Materialmischungen und komplexe internationale Lieferkettem. Viele Unternehmen stehen vor der Aufgabe, für Produkte mit einem Anteil an EUDR-relevanten Rohstoffen (wie etwa Möbeln mit Holzrahmen, Verpackungen mit Palmölbeschichtung, Schokoriegeln mit Kakaopulver), einschließlich der Anforderung, bei relevanten zusammengesetzten Produkten die Ursprungsparzellen sämtlicher enthaltenen relevanten Rohstoffe geolokalisiert nachzuweisen, eine belastbare und rechtssichere Bewertung vorzunehmen.

Außerdem müssen für die oben genannten verarbeiteten Rohstoffe Sorgfaltserklärungen (DDS), Risikoanalyse und ggf. unterstützende Nachweise (z. B. Auditberichte, Standards, Zertifikate als Informationsbausteine) vorliegen, um die Entwaldungsfreiheit zu garantieren. Die Prüfintensität kann zudem je nach Länderrisikoklassifizierung variieren. Gleichzeitig bergen unklare Verantwortlichkeiten sowie fehlende Transparenz in Teillieferketten zusätzliche Risiken für die Compliance und EUDR-Konformität.

Je mehr Rohstoffe ein Produkt kombiniert, desto komplexer die EUDR-Prüfpflichten und desto wichtiger eine systematische, lückenlose Nachweisführung bis zur Ursprungsparzelle.

EUDR-Was-sind-zusammengesetzte-Produkte
Was sind zusammengesetzte Produkte in der EUDR?

Grundlagen: Zusammengesetzte Produkte

Was sind zusammengesetzte Produkte?

Unter dem Begriff "zusammengesetzte Produkte" versteht man Endprodukte, die mehrere Einzelmaterialien miteinander verbinden. Der Begriff ‚zusammengesetzte Produkte‘ ist dabei ein Praxisbegriff; die EUDR spricht von relevanten Produkten, die relevante Rohstoffe oder Erzeugnisse enthalten oder mit ihnen hergestellt wurden. Diese Kombinationsartikel bestehen aus unterschiedlichen Rohstoffen, die in variierenden Verhältnissen zu einem neuen Produkt verarbeitet werden. Typischerweise entsteht durch diese Kombination ein Produkt mit anderen Eigenschaften als die Summe seiner Einzelteile.

Eine präzise Abgrenzung ist im EUDR- und Zollkontext essenziell: Einfache Homogenprodukte wie reine Holzbretter oder Kakaopulver sind klar abgrenzbar. Besteht ein Schrank jedoch aus Holz, Metall und Glas, oder enthält eine Verpackung eine kaschierte Schicht Palmöl, spricht man von einem zusammengesetzten Produkt.

Typische Beispiele aus der Praxis

Besonders anschaulich wird die Komplexität am Beispiel von Möbeln. Ein Sitzmöbel besteht häufig aus einer Stahlstruktur, Holzpaneelen, Kunststoffpolstern und Textilbezug. Ob das Möbelstück selbst ein EUDR-relevantes Produkt ist, entscheidet die KN-Einreihung nach Anhang I (inkl. ‚ex‘-Abgrenzungen). Ist das Möbelstück relevant, müssen die relevanten Rohstoffe, die es enthält oder mit denen es hergestellt wurde, vollständig abgedeckt werden, inklusive Geolokalisierung aller Ursprungsparzellen.

Bei Getränkekartons zeigt sich das Thema in der Praxis noch deutlicher: Hier werden Papier (aus Holz gewonnen), Plastik (meist aus Erdöl) und Aluminium zu einem mengenmäßig kaum mehr voneinander trennbaren Verbund verarbeitet. Auch Gummiprodukte mit anteilig Naturkautschuk und synthetischen Komponenten geben Anlass zur differenzierten Prüfung, da nur Naturkautschuk (Hevea brasiliensis; i. d. R. KN/HS 4001 bzw. bei Folgeprodukten teils ‚ex‘) unter die EUDR fällt. Wichtig: Verpackungen sind nur dann EUDR-relevant, wenn sie als eigenständiges Produkt in Verkehr gebracht werden. Reine Transport- oder Schutzverpackung eines anderen Produkts ist grundsätzlich nicht mehr erfasst.

In der Lebensmittelbranche sieht man die Herausforderung zum Beispiel bei Schokoladenprodukten, in denen Kakaopulver, Kakaobutter, Milchpulver und verschiedene Fraktionen von Palmöl miteinander verarbeitet werden. Üblicherweise macht der Kakaogehalt eines Schokoriegels zwar nur einen Bruchteil an der Gesamtmasse aus, für die EUDR spielt jedoch der Rohstoffursprung des enthaltenen Kakaos eine Hauptrolle. Diese sogenannten zusammengesetzten Produkte haben oft komplexe Lieferketten. Je nachdem, welche Rohstoffe enthalten sind, können unterschiedliche Pflichten nach der EUDR gelten. Voraussetzung ist, dass das Endprodukt unter eine relevante KN-Position (Anhang I) fällt. Dann ist auch bei stark verarbeiteten Rezepturen die Herkunft oder Geolokalisierung der verwendeten relevanten Rohstoffe zu belegen.

Ob Möbel, Getränkekarton oder Schokoriegel, entscheidend ist nicht der Rohstoffanteil, sondern ob das Endprodukt unter eine relevante KN-Position fällt: Dann muss die Herkunft jedes enthaltenen EUDR-Rohstoffs bis zur Ursprungsparzelle nachgewiesen werden.

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Beispiele für zusammengesetzte Produkte

Rohstofflogik der EUDR: Wann beginnt die Relevanz?

Die EUDR knüpft an ausgewählte Rohstoffe und die in Anhang I gelisteten Erzeugnisse an. Entscheidend ist dabei nicht eine „Wesentlichkeit“ oder ein bestimmter Mindestanteil, sondern die rechtliche Einordnung über die Zolltarifnummer (KN) und die Warenbeschreibung in Anhang I. Fällt ein (auch zusammengesetztes) Endprodukt unter eine gelistete KN-Position, greifen die EUDR-Pflichten. Anschließend sind die relevanten Rohstoffe oder Erzeugnisse, die das Produkt enthält oder mit denen es hergestellt wurde, für die betroffenen Mengen in DDS, Risikoanalyse und Nachweisen abzubilden (deforestation-free und legal).

Wann ist ein Produkt EUDR-relevant?

EUDR-Anwendungsbereich: Anhang I und KN-Positionen

Ob ein Produkt der EUDR-Compliance unterliegt, entscheidet sich primär durch einen Blick in den Anhang I der Verordnung. Dieser Anhang listet alle betroffenen Rohstoffe und zugehörige Erzeugnisse auf Basis der sogenannten Kombinierten Nomenklatur (KN-Positionen). Zu beachten ist: Nur Produkte, die unter eine gelistete KN-Position fallen, sind überhaupt betroffen und auskunftspflichtig. Dies grenzt die Prüfpflicht ein und verhindert, dass sämtliche komplexen Waren pauschal geprüft werden müssen. Bei mit ‚ex‘ gekennzeichneten Positionen ist zusätzlich zu prüfen, welcher Teilbereich der KN-Position tatsächlich erfasst ist, häufig über TARIC oder Unterteilungen.

Nur Produkte, die unter eine in Anhang I gelistete KN-Position fallen, unterliegen der EUDR, bei „ex"-Kennzeichnungen ist zusätzlich über TARIC zu prüfen, welcher Teilbereich konkret erfasst ist.

Relevanzkriterien für zusammengesetzte Produkte

Für Unternehmen, die mit zusammengesetzten Artikeln handeln oder solche importieren, ergeben sich in der Praxis drei zentrale Kriterien, um die Relevanz einzuschätzen.

  1. Erstens ist entscheidend, ob in der tariflichen Warenbezeichnung des Produkts ein EUDR-Rohstoff explizit genannt ist – etwa bei „Holzmöbeln“, „Kakaoerzeugnissen“ oder „Kautschukartikeln“.
  2. Zweitens ist der sogenannte „ex“-Zusatz im Anhang I besonders wichtig. Dieses Kürzel bedeutet, dass nur ein Ausschnitt der Produktgruppe unter die Vorschrift fällt, nicht jedoch die vollständige KN-Position.
  3. Drittens muss geprüft werden, ob eine chemische Umwandlung stattgefunden hat. Die EUDR kennt keine generelle Ausnahme allein wegen chemischer Umwandlung. Maßgeblich bleibt vor allem die KN-Listung in Anhang I (inkl. ‚ex‘-Abgrenzung) und die Nutzung relevanter Rohstoffe/Erzeugnisse. Die EUDR gilt auch für verarbeitete Produkte, unabhängig davon, ob der ursprüngliche Rohstoff noch direkt erkennbar ist, sofern der KN-Code gelistet ist und der Rohstoff verwendet wurde. Eine Mindestmenge gibt es dabei nicht als generellen Auslöser: Auslösend ist die Listung des Endprodukts in Anhang I (KN, ggf. ‚ex‘/TARIC). Die Menge oder Volumina sind anschließend Folgeangaben im DDS- und Nachweisprozess.

Beispiele für typische Einstufungsfälle

Ein klassisches Beispiel für die praktische Einstufung ist der Export oder Import von Fertigmöbeln mit einem sichtbaren oder auch unsichtbaren Holzanteil, wie etwa ein mit Furnier versehenes Regal. Da Möbel mit Holzanteil in der KN detailliert abgebildet werden, ist der Bezug zur EUDR oft eindeutig herstellbar, vorausgesetzt, das Möbelstück fällt unter eine im Anhang I genannte Warennummer. Dann sind bei zusammengesetzten Holzelementen regelmäßig alle Ursprungsparzellen der relevanten Holzbestandteile zu geolokalisieren.

In der Süßwarenbranche ist maßgeblich, ob das Endprodukt unter eine in Anhang I gelistete KN-Position fällt. Eine generelle Mindestmenge gibt es nicht. Das Kürzel „ex“ zeigt dabei, dass nur ein Teilbereich der jeweiligen KN-Position erfasst ist.

Bei Verpackungen ist zu unterscheiden: Wird die Verpackung als eigenständiges Produkt in Verkehr gebracht, kann sie – je nach KN/Anhang-I-Listung – EUDR-relevant sein. Dient sie ausschließlich dazu, ein anderes Produkt zu stützen, zu schützen oder zu tragen, ist sie grundsätzlich nicht von der EUDR erfasst. Solche Tarifierungs- und Abgrenzungsfragen werden in der Praxis häufig mit Zoll, Fachabteilungen und ggf. zuständigen Behörden geklärt.

Die kombinierte Nomenklatur (KN) verstehen und richtig nutzen

Was ist die kombinierte Nomenklatur?

Die kombinierte Nomenklatur (KN) ist das zentrale System zur Warenklassifizierung im EU-Zolltarif. Aufbauend auf dem weltweit gültigen “Harmonisierten System“(HS) bietet die KN eine feinere, auf EU-Bedürfnisse zugeschnittene Untergliederung und verschlüsselt Waren nach achtstelligen Codes. Die KN wird jährlich fortgeschrieben (z. B. gültige Version ab 1. Januar 2026), daher sollten KN-Zuordnungen regelmäßig gegen die aktuelle Fassung geprüft werden. Diese dienen sowohl der zolltechnischen Einreihung als auch als Referenz für zahlreiche Außenhandelsvorschriften und sind das Herzstück bei der Prüfung der EUDR-Relevanz. Für die operative Abgrenzung (z. B. bei ‚ex‘-Positionen) wird häufig zusätzlich mit dem TARIC gearbeitet, der die KN um weitere EU-Unterteilungen ergänzt.

Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist das zentrale Klassifizierungssystem für die EUDR-Prüfung. Da sie jährlich aktualisiert wird, sollten KN-Zuordnungen regelmäßig gegen die aktuelle Fassung geprüft werden.

Unterschied zur HS-Code-Systematik

Zwar bildet die HS-Systematik die erste Grundlage für die zolltarifliche Einreihung, doch ist sie international gehalten und bietet daher häufig eine weniger granulare Unterscheidung als die KN der EU. Letztere greift mit zusätzlichen numerischen Stufen tiefer und ist für die zolltarifliche Einreihung im EU-Zolltarif maßgeblich. Gerade im Kontext der EUDR ist diese zusätzliche Detailtiefe entscheidend: Viele aus Rohstoffmischungen bestehende Produkte lassen sich nur eindeutig anhand ihrer KN-Nummer der Verordnung zuordnen.

HS-Code im Detail
HS-Code im Detail

Bedeutung von „ex“-Positionen in der EUDR

Der Begriff „ex“ kennzeichnet in Anhang I der EUDR, dass lediglich ein Teil einer KN-Position betroffen ist – etwa nur Produkte aus Holz, nicht aber solche aus anderem Material. Dies kann bedeuten, dass nicht die gesamte KN-Position, sondern nur der im Anhang beschriebene Teilbereich erfasst ist. Die Abgrenzung erfolgt je nach Fall über die Warenbeschreibung und ggf. über TARIC-Unterteilungen. Unternehmen dürfen an dieser Stelle nicht die gesamte KN-Position als EUDR-relevant einstufen, sondern müssen genau prüfen, welche Unterkategorien betroffen und wie diese in der eigenen Produktpalette abgebildet sind.

Für die Praxis ist der Blick ins Detail daher unverzichtbar. Die TARIC-Datenbank der EU erweitert die Kombinierte Nomenklatur um nationale Besonderheiten und spezifische außenhandelsrechtliche Vorschriften – auch diese können für die EUDR-Compliance relevant werden.

Nutzung in der Praxis

Die TARIC-Datenbank ist der integrierte Zolltarif der EU und verknüpft die KN mit EU-weit geltenden Maßnahmen aus Zoll-, Handels- und Agrarrecht, um eine einheitliche Anwendung in allen Mitgliedstaaten zu ermöglichen. Die Ermittlung der zutreffenden KN-Position erfolgt in der Praxis über TARIC – ergänzt um tarifliche Erläuterungen/Anmerkungen und bei Unsicherheit ggf. eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA/BTI). Da die KN jährlich fortgeschrieben wird, sollten KN-Mappings regelmäßig gegen die aktuelle Fassung geprüft werden.

Entscheidend ist, dass die Produktbeschreibung in den eigenen Systemen eindeutig und technisch korrekt abgelegt wird. Dies bildet die Grundlage für die rechtsichere Tarifierung und spätere Dokumentation. Im Rahmen der EUDR-Compliance muss außerdem sichergestellt werden, dass alle relevanten Warengruppen laufend überprüft werden, insbesondere wenn sich Lieferantenstrukturen, Materialzusammensetzungen oder Produktportfolios verändern. Die technische Dokumentation sollte daher nicht nur das finale Produkt, sondern auch die enthaltenen Rohstofffraktionen genau abbilden.

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Zusammengesetzte Produkte: Alle Infos auf einem Blick

Praktische Prüfschritte und Umsetzung für Unternehmen

Systematische Prüfung der EUDR-Betroffenheit

Die erforderliche Prüfung, ob ein zusammengesetztes Produkt der EUDR unterliegt, erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst steht die Identifikation des Produkts und aller relevanten Rohstoffanteile entlang der Lieferkette. Im zweiten Schritt erfolgt die Tarifierung anhand der KN- und TARIC-Daten. Anschließend folgt der Abgleich mit den gelisteten Positionen in Anhang I der EUDR. Ist das Endprodukt erfasst, greifen die EUDR-Pflichten (u. a. Geolokalisierung/Legalität/Risikoanalyse) und vor dem Inverkehrbringen bzw. Export ist eine Sorgfaltserklärung (DDS) im EU-Informationssystem zu hinterlegen. Dies dient jedoch zur Vorbereitung, denn erst wenn all diese Prüfschritte eine Übereinstimmung ergeben, entsteht die Verpflichtung zur weiteren Sorgfaltspflicht, insbesondere Dokumentations-, Melde- und Rückverfolgungspflichten.

Praxisnahe Tools und Checklisten können diesen Prozess effizient unterstützen. Unternehmen, die regelmäßig mit Materialmischungen arbeiten, sollten eine Datenbank zur standardisierten Zuordnung ihrer Sortimente anlegen und automatisierte Abgleichprozesse mit KN- und TARIC-Codes integrieren. Zusätzlich sollten Unternehmen die Prozesse auf das EU-Informationssystem (DDS-Register) ausrichten (Rollen/Workflows, Referenznummern, Schnittstellen). Durch die Änderungen von Dezember 2024 und Dezember 2025 wurden zudem Vereinfachungen eingeführt, die insbesondere den administrativen Aufwand für bestimmte nachgelagerte Akteure reduzieren können – die Daten- und Mitwirkungspflichten in der Lieferkette bleiben dennoch zentral.

Zusammenarbeit im Unternehmen organisieren

Gerade bei zusammengesetzten Produkte ist ein isoliertes Vorgehen einzelner Abteilungen selten zielführend. Stattdessen sollte eine interdisziplinäre Zusammenarbeit hergestellt werden. Aus dem Einkauf kommen die Informationen zum Vorprodukt und den Lieferanten, das Produktmanagement kennt die Zusammensetzung und kann Änderungen dokumentieren. Die Zollabteilung ist Experte für die richtige Tarifierung und kann Risiken im Rahmen der EUDR identifizieren. Die Rechts- oder Compliance-Abteilung prüft abschließend die Einhaltung der Sorgfaltspflichten und gibt Hinweise zur angemessenen Dokumentation und Kommunikation gegenüber Behörden. Optimal ist der Aufbau eines internen Prüfprozesses, in dem die Zuständigkeiten und Prüffristen klar geregelt sind – etwa durch ein internes Compliance-Board oder ein regelmäßiges Abstimmungsmeeting bei neuen Produkten oder Sortimentsänderungen.

Typische Fehler vermeiden

Ein häufiger Fehler in der Praxis ist die grundsätzliche Annahme, jeder Rohstoffanteil in einem Produkt mache das gesamte Endprodukt EUDR-relevant. Tatsächlich müssen aber KN-Position und Anhang-I-Abgleich stets gemeinsam betrachtet werden, bevor eine Meldepflicht angenommen wird. Pauschale Bewertungen, etwa auf Basis von Stücklisten oder groben Materialbeschreibungen, sind daher zu vermeiden. Unterschätzt wird oft auch die Relevanz von „versteckten“ Rohstoffkomponenten: In vielen Fällen sind EUDR-Rohstoffe nur indirekt präsent, etwa als Klebstoffbestandteil, Beschichtung oder in Hilfsstoffe.

Hier ist besondere Sorgfalt geboten: Auslöser ist die Anhang-I/KN-Relevanz des Endprodukts, nicht die ‚Sichtbarkeit‘ einzelner Komponenten. Ist das Produkt erfasst, müssen auch indirekte Rohstoffanteile, soweit sie unter die EUDR-Logik fallen, im Daten- und Nachweisprozess abgebildet werden.

Fazit

Die EUDR-Prüfung bei zusammengesetzten Produkten steht und fällt mit der korrekten KN-Einreihung nach Anhang I, inklusive „ex"-Abgrenzungen über TARIC. Da die KN jährlich aktualisiert wird, ist ein regelmäßiges Mapping gegen die aktuelle Fassung unerlässlich.

Unternehmen sollten frühzeitig eine strukturierte Portfolioanalyse durchführen, EUDR-relevante Warengruppen priorisieren und bei Sortiments- oder Lieferantenänderungen eine Neubewertung vornehmen. Sorgfaltserklärungen müssen konsistent im EU-Informationssystem hinterlegt und intern nachvollziehbar referenziert sein.

Eine vollständige Dokumentation aller Tarifierungsentscheidungen und Risikoabwägungen ist dabei nicht nur Pflicht, sondern wirksamer Schutz bei Kontrollen durch Zoll- und Marktaufsichtsbehörden.

Häufige Fragen

Die EUDR-Pflicht besteht nur, wenn das Produkt unter eine der in Anhang I gelisteten KN-Positionen fällt, die einen der sieben relevanten Rohstoffe betrifft. Für zusammengesetzte Produkte ist maßgeblich die KN-Einreihung nach Anhang I (inkl. ‚ex‘-Abgrenzung). Ob der Rohstoff im Beschreibungstext genannt ist, kann ein Hinweis sein, ist aber nicht zwingend.

Der HS-Code bietet die internationale Basisklassifikation von Waren, die KN-Codes hingegen sind die darauf aufbauende, EU-spezifische Systematik mit erhöhter Detailtiefe. Für die EUDR ist die Einreihung nach KN/Anhang I entscheidend. In der Praxis wird zur Präzisierung häufig auch der TARIC herangezogen (insb. bei ‚ex‘-Positionen).

Unternehmen müssen mindestens bis auf die Position der gelisteten KN-Nummer und die konkrete Produktspezifikation prüfen. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Abstimmung mit der Zollbehörde oder die Einholung einer verbindlichen Zolltarifauskunft. Wichtig ist, die Tarifierungsentscheidung und die zugrunde liegende Produktbeschreibung so zu dokumentieren, dass sie später für DDS/Behördenprüfungen konsistent nachweisbar ist.

Gerade in komplexen Lieferketten mit mehreren Produktionsschritten, Herstellungsstufen und Materialmischungen ist es entscheidend, umfassende Informationen aus der gesamten Kette einzuholen. Wer als Importeur auftritt, bleibt für die vollständige Dokumentation aller relevanten Rohstoffanteile verantwortlich. Wer als Marktteilnehmer ein relevantes Produkt erstmals in der EU in Verkehr bringt oder exportiert, bleibt für die vollständige Sorgfaltserklärung und die zugrunde liegenden Informationen verantwortlich, auch wenn Daten von Sub-Lieferanten stammen.

Matthias Klein

Matthias Klein

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ESG-Compliance Experte · lawcode GmbH

Matthias Klein berät Unternehmen bei der Umsetzung von Supply Chain Gesetzen wie der CSDDD und begleitet die Implementierung digitaler Lösungen für rechtssichere Lieferketten. Seine Fachbeiträge auf dem lawcode Blog verbinden regulatorische Tiefe mit praxisnahen Handlungsempfehlungen.

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