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CBAM - Wie Unternehmen mit dem CO₂-Grenzausgleichssystem die Weichen für eine grünere Welt stellen

ESG & Nachhaltigkeit - Lesezeit: 15 Min

CBAM_CO2-Grenzausgleich

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein wichtiger Schritt in der EU-Klimapolitik. Er hat das Ziel, den CO₂-Ausstoß bei importierten Waren zu regulieren. Als Teil des EU Green Deals entwickelt, bekämpft die CO₂-Grenzabgabe das Problem des Carbon-Leakage. Das bedeutet, Unternehmen in Europa sollen fair konkurrieren können. Für Führungskräfte und Menschen, die sich für die Umwelt interessieren, bringt CBAM sowohl Chancen als auch Herausforderungen in unserer globalen Wirtschaft. In diesem Artikel schauen wir uns an, wie der Mechanismus funktioniert, welche Effekte es auf verschiedene Industrien hat und warum es für eine nachhaltige Zukunft wichtig ist.

Die wichtigsten Fakten zu CBAM

Ein EU-Mechanismus, der CO₂-Kosten für importierte Waren aus Drittstaaten angleicht, um Wettbewerbsverzerrungen und Carbon Leakage zu vermeiden.

  • Letzte Pflicht aus der Übergangsphase: der CBAM-Quartalsbericht für Q4/2025 war bis 31.01.2026 abzugeben
  • 01.01.2026 Start Regelphase (Autorisierung und Erfassung)
  • ab 01.02.2027 Verkauf von Zertifikaten
  • bis 30.09.2027 erste Jahreserklärung und Abgabe für Importjahr 2026
  • Zement
  • Eisen & Stahl
  • Aluminium
  • Düngemittel
  • Wasserstoff
  • Elektrizität

Importeure von betroffenen Produkten in die EU.

  • Berechnung der Emissionen bei der Herstellung
  • Erwerb und Abgabe von CBAM-Zertifikaten entsprechend der Emissionsmenge
  • Vermeidung von Carbon Leakage
  • Förderung klimafreundlicher Produktion weltweit
  • Unterstützung der EU-Klimaziele

Updates & Neuerungen zum CBAM (Stand: Februar 2026)

Mit der Änderung der CBAM-Verordnung, die am 17. Oktober 2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht wurde und am 20. Oktober 2025 in Kraft getreten ist, hat die EU den Mechanismus an mehreren Stellen vereinheitlicht, vereinfacht und praxistauglicher gemacht. Das ist relevant, weil CBAM nach der Übergangsphase (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) nun in den Regelbetrieb übergeht: Ab dem 1. Januar 2026 wird aus der reinen Berichtspflicht ein echtes Compliance-Thema: mit Zulassung, jährlicher Erklärung, Zertifikatslogik und klareren Sanktionsregeln.

Die Novelle setzt dabei an genau den Punkten an, die Unternehmen in der Übergangsphase besonders beschäftigt haben:

  • Wer ist überhaupt betroffen?
  • Welche Fristen gelten?
  • Wie groß ist der Aufwand bei Emissionsdaten und Nachweisen?
  • Und wie geht man mit der Lücke um, dass der Regelbetrieb 2026 startet, Zertifikate aber erst später tatsächlich gekauft werden können?

Die größte Entlastung: 50-Tonnen-Schwelle

Die wichtigste Neuerung ist eine De-minimis-Ausnahmeregel. Wer im Kalenderjahr weniger als 50 Tonnen CBAM-Waren einführt, wird von den CBAM-Pflichten befreit. Diese Schwelle gilt kumulativ für Aluminium, Zement, Düngemittel sowie Eisen & Stahl, also nicht pro Produkt, sondern zusammengerechnet über diese Warengruppen. Strom und Wasserstoff sind hiervon ausdrücklich ausgenommen; für sie greift diese Erleichterung nicht.

Wichtig für die Praxis: Sobald die Schwelle überschritten wird, zählt nicht nur der Teil darüber, sondern die Emissionen des gesamten Jahres werden relevant. Die EU-Kommission soll zudem jährlich überprüfen, ob die Systemlogik weiterhin funktioniert, mit dem Ziel, dass 99 % der erfassten Emissionen weiterhin im CBAM-System bleiben. Für viele Unternehmen heißt das: Zuerst kommt die saubere Mengen- und Warengruppenprüfung und erst danach die Frage nach Datenprozessen, Emissionswerten und Zertifikatsstrategie.

Fristen, Jahreslogik und der neue Takt im Regelbetrieb

Mit Beginn des Regelbetriebs ab 1. Januar 2026 ändert sich der Takt: CBAM wird stärker als jährlicher Compliance-Zyklus organisiert. Besonders sichtbar ist das an den Fristen. Die Jahreserklärung wird nicht mehr bis Ende Mai fällig, sondern erst bis zum 30. September des Folgejahres. Auch nachgelagerte Schritte im Zertifikatsprozess werden verschoben: Der Rückkauf von Zertifikaten ist bis 31. Oktober möglich, die Löschung startet ab 1. November. Das schafft mehr Zeit und nimmt Druck aus dem ersten vollen Anwendungsjahr.

Für die Einordnung ist eine Zeitachse hilfreich: Importjahr 2026 ist das erste Jahr im Regelbetrieb; die erste Jahreserklärung und Abgabe für dieses Jahr wird dann bis 30. September 2027 fällig.

Weniger Vorfinanzierungsdruck: Quartalsanforderung sinkt von 80 % auf 50 %

Ein weiterer spürbarer Hebel ist die Absenkung der unterjährigen Deckungslogik. Statt bisher 80 % müssen Unternehmen künftig nur noch 50 % der erforderlichen Zertifikatsmenge quartalsweise hinterlegen bzw. abdecken. Auch die Berechnung wird praktikabler: Sie kann auf Standardwerten ohne Aufschlag oder auf Vorjahreswerten beruhen. Und: Wenn ein Unternehmen die 50-Tonnen-Schwelle überschreitet, greift diese Quartalsverpflichtung erst ab dem Folgequartal. Das ist in der Realität wichtig, um Prozesse sauber aufzusetzen, statt mitten im laufenden Quartal reagieren zu müssen.

CO₂-Preisabzug wird einfacher aber mit klarer Logik je Datenqualität

Bei der Anrechnung von CO₂-Kosten aus Drittstaaten (CO₂-Preisabzug) führt die Novelle eine Vereinfachung ein: Die Kommission kann jährliche Standard-CO₂-Preise für Drittstaaten festlegen. Gleichzeitig wird deutlicher zwischen Standard und tatsächlich unterschieden. Wer Emissionen mit Standardwerten meldet, kann auch beim Abzug nur mit Standard-CO₂-Preisen arbeiten. Wer dagegen tatsächliche Emissionen ansetzt, bleibt bei der vollen Nachweispflicht, kann dafür aber im Ergebnis die eigene Datenlage präziser abbilden.

Prüfung/Verifizierung: nur noch dort, wo echte Emissionswerte genutzt werden

Auch bei der Verifizierung wird der Aufwand zielgerichteter. Die Novelle begrenzt die Prüfpflicht auf Fälle, in denen Unternehmen tatsächliche Emissionen melden. Wer mit Standardwerten arbeitet, benötigt hierfür keine Prüfung. Neu ist außerdem ein formaler Qualitätsanker: Prüfer müssen sich im CBAM-Register registrieren. Das schafft auf der einen Seite mehr Klarheit, auf der anderen Seite wird die Entscheidung Standardwerte vs. tatsächliche Werte damit noch relevanter, weil sie unmittelbar auf Prozess- und Kostenaufwand einzahlt.

Indirekte Zollvertreter: mehr Verantwortung, mehr Haftung

Ein Punkt, der in der Praxis leicht unterschätzt wird, betrifft indirekte Zollvertreter. Die Novelle stellt klar: Indirekte Zollvertreter müssen immer als zugelassene CBAM-Anmelder auftreten. Zudem haften sie für die Verpflichtungen der von ihnen vertretenen Einführer und können bei Verstößen sanktioniert werden. Wer also mit Dienstleistern im Zollprozess arbeitet, sollte die Rollenverteilung und vertraglichen Verantwortlichkeiten spätestens jetzt sauber nachziehen.

Gebühren, Plattformlogik und differenziertere Sanktionen

Mit dem Regelbetrieb wird CBAM auch infrastrukturell stärker produktiver: Die zentrale Plattform soll künftig über Gebühren der zugelassenen CBAM-Anmelder finanziert werden, wobei es für die Anfangsphase Übergangslogiken gibt. Parallel dazu werden Sanktionen differenzierter ausgestaltet. Es gibt Möglichkeiten zur Minderung, wenn falsche Angaben nachweislich von Dritten verursacht wurden. Gleichzeitig kommt eine neue Sanktionsebene bei Schwellenwertüberschreitung hinzu, bei der unter bestimmten Voraussetzungen eine Minderung möglich ist, etwa bei einer Überschreitung um maximal 10 % oder in Übergangskonstellationen. In bestimmten Fällen kann eine Zahlung zudem dazu führen, dass Unternehmen von CBAM-Erklärungs- und Abgabepflichten befreit werden.

Übergangsregelung 2026: Start sichern und Preislogik vereinfachen

Für den operativen Start ab 2026 ist eine Übergangsregel besonders wichtig: Wer den Antrag auf Zulassung bis 31. März 2026 stellt, kann vorläufig weiter importieren, bis über den Antrag entschieden ist. Damit soll verhindert werden, dass Lieferketten durch administrative Bearbeitungszeiten unterbrochen werden. Zusätzlich enthält die Novelle eine Sonderregel zur Preisermittlung im ersten Jahr: Für 2026 soll der relevante Zertifikatspreis auf vierteljährlichen statt wöchentlichen Durchschnittswerten beruhen.

Konsultationsverfahren und weitere Klarstellungen

Auch Verfahren werden entschlackt: Das Konsultationsverfahren ist nun fakultativ und die Frist wird auf 15 Kalendertage umgestellt. Darüber hinaus gibt es weitere Klarstellungen mit Umsetzungseffekt: Betreiberangaben können Muttergesellschaften einschließen, Dritte können mit der Abgabe der CBAM-Erklärung beauftragt werden, und bestimmte Konstellationen bei Offshore-Strom und Offshore-Wasserstoff werden aus dem Anwendungsbereich herausgenommen.

Einordnung: Was gilt ab wann?

Der 20. Oktober 2025 ist das formale Inkrafttreten der Novelle. 1. Januar 2026 ist der operative Startpunkt des Regelbetriebs (inkl. Zulassung, Schwelle, neue Quartalslogik und neue Sanktionen). Der Zulassungs-Sicherungsanker liegt bei 31. März 2026. Der Verkauf von CBAM-Zertifikaten startet ab 1. Februar 2027, und die erste Jahreserklärung samt Abgabe für das Importjahr 2026 ist bis 30. September 2027 fällig.

Kurzfassung: CBAM im Überblick

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein zentrales Instrument der EU-Klimapolitik, das darauf abzielt, den CO₂-Ausstoß von importierten Waren zu regulieren und somit das Phänomen des Carbon Leakage zu verhindern. Dieser Mechanismus soll sicherstellen, dass europäische Unternehmen durch ihre Klimaschutzmaßnahmen nicht benachteiligt werden, während Importe aus Ländern mit geringeren Umweltstandards denselben CO₂-Kosten unterliegen. Neben der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen verfolgt der CBAM auch das Ziel, globale Klimaschutzmaßnahmen zu fördern, indem Handelspartner dazu motiviert werden, eigene CO₂-Bepreisungssysteme einzuführen. Die Einnahmen aus dem Mechanismus fließen in nachhaltige Projekte, die den Klimaschutz weiter vorantreiben.

Der CBAM funktioniert durch den Erwerb von CO₂-Zertifikaten, die Importeure für die Emissionen der eingeführten Produkte kaufen müssen. Diese Kosten orientieren sich am EU-Emissionshandelssystem. Unternehmen sind verpflichtet, den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte zu berechnen und zu melden, wobei Länder mit vergleichbaren Klimaschutzmaßnahmen von den Zahlungen befreit werden können. Besonders betroffen sind emissionsintensive Industrien wie Stahl, Zement, Aluminium, Düngemittel und Elektrizität, die durch den Mechanismus Anreize für nachhaltige Produktionsmethoden erhalten.

Der Mechanismus bietet Unternehmen vielfältige Chancen. Er treibt Innovationen voran, fördert die Einführung emissionsarmer Technologien und stärkt regionale Wertschöpfungsketten. Zudem schafft CBAM Planungssicherheit durch einheitliche CO₂-Preismodelle. Gleichzeitig bringt der Mechanismus Herausforderungen mit sich, darunter Kostensteigerungen für Importeure, erhöhte administrative Anforderungen und potenzielle Handelskonflikte. Entwicklungsländer könnten ebenfalls benachteiligt werden, da ihre Exporte durch die neuen Regelungen verteuert werden.

Um sich an den CBAM anzupassen, sollten Unternehmen ihre Lieferketten analysieren, in nachhaltige Technologien investieren und Prozesse automatisieren, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Transparente Berichterstattung und die Zusammenarbeit innerhalb der Branche sind ebenfalls essenziell, um Emissionen zu reduzieren und Wettbewerbsvorteile zu sichern.

CBAM ist nicht nur ein bedeutender Schritt hin zu einer klimaneutralen Wirtschaft in der EU, sondern könnte auch als Modell für andere Regionen dienen und globale Klimaschutzmaßnahmen vorantreiben. Unternehmen, die frühzeitig auf Nachhaltigkeit setzen, haben die Chance, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und eine Vorreiterrolle in der Transformation zu einer nachhaltigeren Wirtschaft einzunehmen. Der Mechanismus bietet Herausforderungen, aber auch immense Potenziale, um den Weg in eine umweltfreundlichere Zukunft zu ebnen. Erfahren Sie in diesem Artikel "CBAM CO2 Grenzausgleichssystem einfach erklärt" alles rund um CBAM.

Was ist der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)?

Definition und Grundlagen des CBAM

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM), zu Deutsch CO₂-Grenzausgleichsmechanismus, ist ein Instrument der Europäischen Union. Es zielt darauf ab, Importe aus Ländern mit geringeren Klimaschutzstandards an den europäischen CO₂-Preis anzupassen. Er ist ein zentraler Bestandteil des EU Green Deals und des Fit-for-55-Pakets der europäischen Kommission, die darauf abzielen, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um 55 % im Vergleich zu 1990 zu senken.

Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu sichern und gleichzeitig die Umweltziele zu erreichen, verlangt der CBAM, dass Importeure für bestimmte Produkte CO₂-Zertifikate erwerben. Diese Zertifikate spiegeln die CO₂-Kosten wider, die europäische Hersteller bereits im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) tragen müssen.

Der Mechanismus konzentriert sich dabei insbesondere auf emissionsintensive Branchen wie Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und Elektrizität. Dieser Fokus liegt auf Industrien, die besonders anfällig für Carbon Leakage sind.

Wer hat den Mechanismus entwickelt?

Der CBAM (Verordnung (EU) 2023/956) wurde eingeführt, um Carbon Leakage zu verhindern, also die Verlagerung CO₂-intensiver Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzvorgaben. Ziel ist, dass importierte Waren vergleichbaren CO₂-Kosten unterliegen wie Produkte aus der EU. Gleichzeitig setzt der Mechanismus ein Signal an Handelspartner, eigene Klimaschutz- und CO₂-Preissysteme auszubauen.

Seit dem 1. Oktober 2023 lief CBAM zunächst in einer Übergangsphase mit reinen Berichtspflichten (ohne Zertifikatskauf). Diese Phase endete am 31. Dezember 2025. Mit dem 1. Januar 2026 ist CBAM in den Regelbetrieb gestartet, allerdings mit Vereinfachungen aus der Novelle von Oktober 2025: Für viele Unternehmen greift jetzt eine 50-Tonnen-Schwelle (kumulativ u. a. für Aluminium, Zement, Düngemittel sowie Eisen & Stahl). Nur wer darüber liegt, fällt in den vollen CBAM-Prozess und benötigt den Status als zugelassener CBAM-Anmelder. Die finanziellen Pflichten werden dabei praktisch gestaffelt umgesetzt: Der Verkauf von CBAM-Zertifikaten startet ab 1. Februar 2027, und die erste Jahreserklärung samt Abgabe für das Importjahr 2026 ist bis 30. September 2027 fällig.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt ist die in Deutschland zuständige Behörde für die Umsetzung des CO₂-Grenzausgleichssystems. Zu den Hauptaufgaben der DEHSt zählen:

  • Registrierung von Importeuren: Die DEHSt verwaltet die Registrierung von Unternehmen, die CBAM-pflichtige Waren in die EU importieren. Dies erfolgt über das CBAM-Übergangsregister, das als elektronisches Portal für die Einreichung von Berichten dient.
  • Überwachung der Berichtspflichten: Während der Übergangsphase (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) waren Importeure verpflichtet, vierteljährlich Berichte über die in die EU eingeführten Waren und deren eingebettete Emissionen vorzulegen. Die DEHSt ist für die Entgegennahme, Prüfung und Verwaltung dieser Berichte verantwortlich.
  • Kommunikation mit der Europäischen Kommission: Die DEHSt fungiert als Schnittstelle zwischen den deutschen Importeuren und der Europäischen Kommission, um sicherzustellen, dass die Vorschriften einheitlich angewendet werden.
  • Durchführung von Korrektur- und Sanktionsverfahren: Bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen gegen die CBAM-Vorschriften leitet die DEHSt entsprechende Verfahren ein, um die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen.

Für Unternehmen, die CBAM-pflichtige Waren importieren, ist es daher essenziell, sich bei der DEHSt zu registrieren und die erforderlichen Berichte fristgerecht einzureichen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Wie unterscheidet sich CBAM von anderen Klimaschutzinstrumenten?

CBAM unterscheidet sich von vielen anderen Klimaschutzinstrumenten vor allem dadurch, wo es ansetzt: nicht in der Produktion innerhalb der EU, sondern an der Grenze. Während CO₂-Steuern, Emissionshandel oder nationale Klimagesetze in erster Linie darauf zielen, Emissionen im Inland zu bepreisen oder zu begrenzen, sorgt CBAM dafür, dass auch importierte Waren mit einem vergleichbaren CO₂-Kostenrahmen in den EU-Markt kommen. Genau damit adressiert der Mechanismus das zentrale Problem des Carbon Leakage, also die Verlagerung emissionsintensiver Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaschutzregeln und stabilisiert gleichzeitig faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die in der EU bereits CO₂-Kosten tragen.

Im Vergleich zum EU-Emissionshandel (EU-ETS) ist CBAM dabei kein eigenes System, das eine Gesamtmenge an Emissionen deckelt. Stattdessen funktioniert er wie ein Spiegelmechanismus: Für ausgewählte, besonders emissionsintensive Waren wird der CO₂-Preis mitgedacht, indem die CO₂-Kosten für Importe an den ETS-Preis angelehnt werden. Der Unterschied ist wichtig: Das ETS steuert über einen Marktmechanismus die Emissionen innerhalb der EU, CBAM gleicht vor allem Kostenunterschiede bei Importen aus und setzt so Anreize, auch außerhalb der EU Emissionen zu reduzieren oder CO₂-Preissysteme aufzubauen.

Warum wurde der CBAM eingeführt?

Der CBAM wurde eingeführt, weil die EU ihre Klimaziele nur dann glaubwürdig erreichen kann, wenn CO₂-Emissionen nicht einfach verlagert statt reduziert werden. Ohne einen Grenzausgleich besteht das Risiko, dass emissionsintensive Produktion in Länder mit weniger strengen Klimaregeln abwandert und Importe dann preislich im Vorteil sind, obwohl sie mehr CO₂ verursachen. CBAM setzt genau hier an: Er sorgt dafür, dass CO₂-Kosten im EU-Markt vergleichbar werden, unabhängig davon, ob ein Produkt in der EU hergestellt oder importiert wurde.

Kurz gesagt: CBAM soll…

  • Carbon Leakage verhindern: Emissionen sollen sinken, nicht ins Ausland wandern.
  • Fairen Wettbewerb sichern: EU-Unternehmen sollen durch CO₂-Kosten nicht strukturell benachteiligt werden.
  • Klimaschutz global anstoßen: Handelspartner erhalten einen Anreiz, eigene CO₂-Preise und Klimastandards auszubauen.
  • Transparenz schaffen: Der CO₂-Fußabdruck importierter Waren wird mess- und vergleichbar, das stärkt die Steuerbarkeit in Lieferketten.

Ziele des CBAM

Ein zentrales Ziel ist die Verhinderung von Carbon Leakage, also der Verlagerung von CO₂-intensiven Produktionen in Länder außerhalb der EU, in denen geringere oder keine CO₂-Kosten anfallen. Ohne einen solchen Mechanismus könnten Unternehmen ihre Produktion ins Ausland verlagern, um den CO₂-Preis in der EU zu umgehen. Dies würde die Klimaschutzbemühungen der EU untergraben und möglicherweise sogar zu einem Anstieg der globalen Emissionen führen. Der CBAM sorgt dafür, dass Klimaschutzmaßnahmen innerhalb der EU nicht durch Schlupflöcher auf dem Weltmarkt ausgehöhlt werden.

Das CO₂-Ausgleichssystem soll nicht nur innerhalb der EU wirken, sondern auch globale Auswirkungen auf den Klimaschutz haben. Indem Importe aus Ländern mit niedrigeren Klimaschutzstandards einer CO₂-Bepreisung unterliegen, werden diese Länder dazu motiviert, eigene CO₂-Bepreisungssysteme einzuführen und ihre Emissionen zu senken. So unterstützt der CBAM die weltweite Erreichung der Klimaziele des Pariser Abkommens und trägt dazu bei, die globale Erderwärmung zu begrenzen.

Ein weiteres Ziel ist die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs zwischen europäischen Unternehmen und ihren internationalen Mitbewerbern. Da europäische Produzenten bereits im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS) für ihre CO₂-Emissionen zahlen, sorgt der CBAM dafür, dass Importe nicht allein aufgrund niedrigerer Umweltstandards günstiger sind. Gleiche Wettbewerbsbedingungen stärken die heimische Industrie und stellen sicher, dass Unternehmen nicht aufgrund von Klimaschutzmaßnahmen benachteiligt werden.

Die Einnahmen aus dem Verkauf von CBAM-Zertifikaten sollen in nachhaltige Projekte fließen, die den Klimaschutz innerhalb der EU weiter fördern. Diese Mittel könnten genutzt werden, um Innovationen zu finanzieren, den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft zu beschleunigen oder Unternehmen und Haushalte bei der Dekarbonisierung zu unterstützen.

Der Zoll zielt darauf ab, langfristig eine weltweit harmonisierte Bepreisung von CO₂-Emissionen zu etablieren. Durch die Implementierung eines solchen Mechanismus könnten globale Märkte einheitlich auf Klimaschutz ausgerichtet werden, was entscheidend zur Verringerung der globalen CO₂-Emissionen beitragen würde. Dieses Ziel unterstreicht die Rolle der Europäischen Union als wegweisenden Akteur im Klimaschutz und weist den Pfad zu einer international koordinierten und effektiven Klimapolitik.

Wer ist von der CBAM-Verordnung betroffen?

Welche Unternehmen müssen den CBAM beachten?

CBAM ist produktorientiert. Entscheidend ist also nicht die Unternehmensgröße, sondern ob Sie bestimmte CBAM-Waren aus Nicht-EU-Ländern in den zollrechtlich freien Verkehr überführen. Seit der Novelle (in Kraft seit 20. Oktober 2025) gilt dabei eine wichtige Entlastung: Für Aluminium, Zement, Düngemittel sowie Eisen & Stahl greift eine De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen Netto-Masse pro Kalenderjahr (kumuliert über diese Warengruppen). Wer darunter bleibt, fällt grundsätzlich nicht in die CBAM-Pflichten. Für Strom und Wasserstoff gilt diese Schwelle ausdrücklich nicht.

Seit dem 1. Januar 2026 (Regelbetrieb) müssen betroffene Einführer zudem in der Regel als zugelassene CBAM-Anmelder auftreten, sonst können die betroffenen Waren nicht regulär eingeführt werden. Das gilt auch, wenn ein Unternehmen nicht in einem Mitgliedstaat ansässig ist: Dann läuft die Einfuhr typischerweise über einen indirekten Zollvertreter, der ebenfalls den Status als zugelassener CBAM-Anmelder benötigt.

Bedeutung für Importeure innerhalb der EU

Für Importeure ist CBAM ab 2026 vor allem ein operatives Compliance-Thema: Betroffenheit prüfen, Zulassung sicherstellen, Datenströme für Emissionswerte aufsetzen und intern klären, wer die Verantwortung trägt (Einkauf, Zoll, Nachhaltigkeit, ESG, Finance). In Deutschland ist dabei die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) die zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um Zulassung und Umsetzung. Sie begleitet die Prozesse und ist auch Schnittstelle zur Europäische Kommission, über deren Register die Zulassung und Verwaltung läuft.

Wichtig im Übergang: Wer den Zulassungsantrag bis 31. März 2026 gestellt hat, durfte nach der Novelle vorläufig weiter importieren, bis die Behörde entschieden hat – das war der „Sicherungsanker“, um Lieferketten nicht durch Bearbeitungszeiten zu unterbrechen.

Welche Länder und Regionen sind indirekt betroffen?

Indirekt betroffen sind vor allem Exportländer und Regionen, aus denen emissionsintensive Waren in die EU geliefert werden, denn CBAM verändert Preislogik, Nachweisanforderungen und damit die Wettbewerbsposition von Lieferanten. Besonders relevant ist das für Länder, in denen CO₂-Bepreisung weniger ausgeprägt ist: Hier steigt der Druck, Emissionsdaten belastbar bereitzustellen und perspektivisch die eigene Produktionsweise zu dekarbonisieren, um im EU-Markt wettbewerbsfähig zu bleiben.

Gleichzeitig gibt es Ausnahmen, die für die Einordnung wichtig sind: Importe aus Ländern, deren Emissionshandel mit dem EU-ETS verknüpft ist bzw. die daran teilnehmen (u. a. Norwegen, Island, Liechtenstein, Schweiz), sind im CBAM-Kontext grundsätzlich ausgenommen. Damit verschieben sich Handelsströme und Vergleichsmaßstäbe innerhalb einzelner Branchen.

Praktisch heißt das: CBAM betrifft nicht nur den Importeur in der EU, sondern setzt entlang der Lieferkette ein Signal, vom Produzenten im Drittland über Händler bis zu Verarbeiter-Industrien in Europa, die stark von Stahl, Aluminium, Düngemitteln oder Zement abhängig sind.

CBAM-Produkte: Welche Waren unterliegen dem Mechanismus?

CBAM setzt bewusst dort an, wo die Klimahebel am größten sind: bei besonders emissionsintensiven Grundstoffen, die in vielen Lieferketten am Anfang stehen. Der Mechanismus zielt darauf ab, den CO₂-Ausstoß in diesen Industrien zu reduzieren und zwar nicht nur durch direkte Emissionen aus der Produktion, sondern (je nach Warenkategorie und Methodik) auch mit Blick auf sogenannte graue Emissionen. Gerade hier entsteht in der Praxis oft der größte Daten- und Nachweisbedarf.

Liste der betroffenen Produktgruppen

Aktuell umfasst CBAM sechs Produktgruppen bzw. Sektoren. Dazu gehören:

  • Eisen und Stahl
  • Zement
  • Düngemittel
  • Aluminium
  • Wasserstoff
  • Elektrizität (Strom)

Welche konkreten Waren darunterfallen, ist in der CBAM-Verordnung über KN-Codes (Zolltarifnummern) detailliert festgelegt (Anhang I). Für die Praxis heißt das: Ob ein Produkt CBAM-relevant ist, entscheidet am Ende nicht die allgemeine Bezeichnung (Stahl, Aluminium), sondern die tarifliche Einreihung.

Sektoren mit besonderer Relevanz (z. B. Stahl, Aluminium)

Der Fokus auf diese Branchen ist kein Zufall: Sie haben aufgrund hoher Energie- und Ressourcennutzung einen erheblichen Anteil an globalen Emissionen und sie sind gleichzeitig besonders anfällig für Carbon Leakage.

Die Stahlproduktion zählt weltweit zu den größten CO₂-Verursachern, vor allem dort, wo Hochöfen mit Kohle betrieben werden. Entsprechend erfasst CBAM zentrale Erzeugnisse wie Rohstahl, Walzstahl oder Stahlrohre. Der Druck zur Transformation ist dabei klar: Emissionsärmere Verfahren, etwa Wasserstoff-basierte Prozesse oder elektrische Lichtbogenöfen, werden in Zukunft zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor.

Zement ist ein Schlüsselmaterial der Bauwirtschaft und gleichzeitig emissionsintensiv, nicht nur wegen des Energieeinsatzes, sondern auch durch prozessbedingte Emissionen bei der Klinkerherstellung. CBAM setzt hier Anreize, in emissionsärmere Produktionsmethoden und alternative Bindemittel zu investieren, um die CO₂-Intensität dauerhaft zu senken.

Aluminium ist in vielen Industrien unverzichtbar (Automotive, Verpackung, Maschinenbau), aber die Primärproduktion ist extrem energieintensiv. CBAM erfasst u. a. Primäraluminium sowie verschiedene Halbzeuge (z. B. Bleche, Profile). Besonders relevant wird damit der Hebel Recycling: Sekundäraluminium hat in der Regel einen deutlich niedrigeren Emissionsfußabdruck und wird damit strategisch wichtiger.

Bei Düngemitteln, insbesondere ammoniakbasierten Produkten, entstehen hohe Emissionen (CO₂ und weitere klimawirksame Gase). CBAM soll hier Effizienzsteigerungen und den Umstieg auf emissionsärmere Produktionspfade (z. B. grüner Wasserstoff/Ammoniak) beschleunigen.

Stromimporte aus fossiler Erzeugung (Kohle/Gas) können ebenfalls CBAM-relevant sein. Ziel ist es, die Wettbewerbsverzerrung gegenüber sauberer Erzeugung zu reduzieren und langfristig den Umstieg auf erneuerbare Energien zu unterstützen.

Wasserstoff ist als Energieträger und Industrieinput zentral für die Dekarbonisierung, zugleich hängt sein Emissionsprofil stark von der Herstellungsart ab. Die Einbeziehung in CBAM soll Transparenz schaffen und Anreize setzen, CO₂-armen Wasserstoff entlang der Lieferketten zu stärken.

Zukünftige Erweiterungen der Produktlisten

Der CBAM-Scope ist nicht statisch, und genau das sollten Unternehmen im Blick behalten. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 vorgeschlagen, den Anwendungsbereich ab 1. Januar 2028 auf ausgewählte stahl- und aluminiumintensive Downstream-Produkte auszuweiten, also Waren, die weiter hinten“in der Wertschöpfungskette liegen (z. B. bestimmte weiterverarbeitete Erzeugnisse). Das ist aktuell ein Vorschlag und damit noch nicht endgültig beschlossen, aber er zeigt klar die Richtung: CBAM soll perspektivisch dort schließen, wo sich Carbon-Leakage-Risiken vom Grundstoff in veredelte Produkte verlagern können.

Registrierung und Meldepflichten

Wer vom CBAM betroffen ist, merkt spätestens hier: Ab 2026 ist das Thema nicht mehr nur Reporting, sondern ein klarer Compliance-Prozess: mit Zulassung, Datenanforderungen und festen Fristen. Dreh- und Angelpunkt ist dabei das CBAM-Register der Europäischen Kommission, über das Unternehmen ihre Pflichten abwickeln und mit Behörden kommunizieren.

Was ist das CBAM-Register?

Das CBAM-Register ist eine standardisierte, sichere Online-Plattform der Europäischen Kommission, über die Unternehmen ihre CBAM-Pflichten steuern. In der Übergangsphase (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) diente es vor allem dazu, vierteljährliche CBAM-Berichte einzureichen und die Kommunikation zwischen Unternehmen, nationalen Behörden und der Kommission zu ermöglichen.

Seit dem 1. Januar 2026 ist CBAM in den Regelbetrieb übergegangen – und damit hat das Register eine deutlich breitere Funktion: Es ist nicht mehr nur Reporting-Tool, sondern auch das zentrale System für Zulassung und Verwaltung. Über das Register beantragen Importeure und indirekte Zollvertreter den Status als zugelassener CBAM-Anmelder, der für Einfuhren ab 2026 entscheidend ist.

Für Unternehmen in Deutschland läuft der Zugang, wie schon in der Übergangsphase, weiterhin über das Zoll-Portal bzw. das CBAM-Portal für Unternehmer; dort wird der Zugang technisch verwaltet und der Einstieg in das EU-System unterstützt. Zuständige Behörde ist die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt. Sie begleitet den Prozess, prüft Angaben, koordiniert mit der Kommission und kann bei Unstimmigkeiten Korrekturen oder Verfahren anstoßen.

Wer muss sich registrieren?

Registrieren bzw. zulassen lassen müssen grundsätzlich diejenigen, die CBAM-Waren aus Nicht-EU-Ländern in den zollrechtlich freien Verkehr der EU überführen, also in der Regel Importeure. Seit dem Regelbetrieb ab 2026 gilt: Betroffene Einfuhren sollen nur noch über zugelassene CBAM-Anmelder erfolgen. In der Praxis heißt das: Wer regelmäßig CBAM-Waren importiert und dabei über den relevanten Schwellenwert fällt, braucht eine funktionierende Zulassung und die passenden Rollen im Unternehmen.

Wichtig ist auch die Rolle von indirekten Zollvertretern. Sobald ein Dienstleister im Zollprozess „indirekt“ handelt, wird er nicht nur technischer Abwickler, er muss selbst als zugelassener CBAM-Anmelder auftreten und übernimmt damit auch Verantwortung im CBAM-Prozess. Genau deshalb lohnt es sich, frühzeitig zu klären, wer welche Aufgaben übernimmt: Einkauf, Zoll, Nachhaltigkeit/ESG, Finance und ggf. externe Partner.

Welche Daten müssen gemeldet werden?

CBAM ist im Kern ein Daten- und Nachweisprozess. Entscheidend sind nicht nur Mengen und Warenarten, sondern vor allem die eingebetteten Emissionen (also der CO₂-Fußabdruck der importierten Ware). Dafür müssen Unternehmen ihre Lieferkette so aufsetzen, dass die relevanten Informationen zuverlässig verfügbar sind, idealerweise direkt vom Hersteller.

Typischerweise brauchen Unternehmen dafür drei Datenblöcke:

  1. Waren- und Mengendaten
    Welche CBAM-Waren wurden importiert, in welcher Menge, unter welchen Zolltarifnummern (KN-Codes) und in welchem Zeitraum?
  2. Emissionsdaten („embedded emissions“)
    Die eingebetteten Emissionen je Warengruppe, entweder auf Basis tatsächlicher Emissionswerte oder, wo zulässig bzw. sinnvoll, auf Basis von Standardwerten. Gerade hier entscheidet sich in der Praxis, wie hoch der Aufwand wird: Echte Werte sind präziser, erfordern aber mehr Lieferanten-Einbindung und ggf. Verifizierungsprozesse; Standardwerte reduzieren Aufwand, können aber bei Anrechnung und Steuerung weniger vorteilhaft sein.
  3. CO₂-Preis im Ursprungsland
    Wurde im Herkunftsland bereits ein CO₂-Preis gezahlt, kann das für die spätere Abrechnung relevant werden, allerdings nur, wenn er sauber nachgewiesen werden kann bzw. im Rahmen der vorgesehenen Logik anrechenbar ist.

Fristen und Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Die Fristen unterscheiden sich danach, ob man noch über die Übergangslogik spricht oder bereits im Regelbetrieb ist. Die Übergangsphase ist zwar Ende 2025 ausgelaufen, in der Praxis ist aber wichtig: Der letzte Quartalsbericht (Q4/2025) muss noch fristgerecht eingereicht werden. Ab dem Regelbetrieb verschiebt sich der Fokus auf die jährliche Erklärung und die spätere Abgabe der Zertifikate.

Im Regelbetrieb gilt: Unternehmen müssen die jährliche CBAM-Erklärung fristgerecht einreichen und die erforderlichen Prozesse so organisieren, dass Emissionsdaten vollständig, plausibel und prüffähig sind. Wer hier zu spät kommt oder falsche Angaben macht, riskiert Korrekturverfahren und, je nach Verstoß, Sanktionen. Auch indirekte Zollvertreter können betroffen sein, wenn sie Pflichten übernehmen und diese nicht ordnungsgemäß erfüllen. Unterm Strich ist CBAM damit ein Thema, das nicht nebenbei im Zollprozess mitläuft, sondern klare Verantwortlichkeiten und saubere Datenketten braucht.

Wie funktioniert der CBAM?

CBAM funktioniert im Kern wie ein CO₂-Kostenabgleich für bestimmte Importwaren: Wer CBAM-Waren in die EU einführt, muss die eingebetteten Emissionen dieser Waren ermitteln und später, im Rahmen der jährlichen Erklärung, CBAM-Zertifikate in entsprechender Menge abgeben. Wichtig ist dabei die zeitliche Logik: 2026 ist das erste Importjahr im Regelbetrieb, der Kauf der Zertifikate startet aber erst ab 1. Februar 2027.

Die Rolle der CBAM-Zertifikate

CBAM-Zertifikate sind das zentrale Verrechnungselement im System: Sie bilden den CO₂-Kostenanteil ab, den ein EU-Hersteller über den Emissionshandel bereits trägt und übertragen diese Logik auf Importe. Praktisch heißt das: Je höher die Emissionen, desto mehr Zertifikate werden benötigt; je niedriger der Fußabdruck, desto geringer fällt die Belastung aus. Die Zertifikatsmenge orientiert sich an den verifizierten eingebetteten Emissionen der importierten Waren, abzüglich anrechenbarer CO₂-Kosten im Ursprungsland (sofern nachweisbar und regelkonform).

Wie wird der Preis der Zertifikate festgelegt?

Der Preis der CBAM-Zertifikate ist an den EU-ETS-Preis gekoppelt. Konkret wird er aus den Auktionspreisen von EU-ETS-Zertifikaten abgeleitet. Für Importe im Jahr 2026 als quartalsweiser Durchschnitt, ab 2027 grundsätzlich als wöchentlicher Durchschnitt. Das ist ein wichtiger Detailpunkt, weil 2026 zwar schon zählt, die Zertifikate aber erst 2027 gekauft werden können.

Prozess zum Erwerb von CBAM-Zertifikaten

Der Erwerb läuft über eine zentrale Plattform („Common Central Platform“). Mitgliedstaaten dürfen CBAM-Zertifikate erst ab dem 1. Februar 2027 verkaufen. Für Unternehmen bedeutet das: Sie bereiten 2026 Daten, Prozesse und Mengenlogik vor und beschaffen die Zertifikate dann ab 2027, um die Verpflichtungen für das Importjahr 2026 zu erfüllen.

Ergänzend wirkt im System eine unterjährige Sicherungslogik: Importeure müssen ab dem Regelbetrieb in der Regel sicherstellen, dass mindestens 50 % der erforderlichen Zertifikatsmenge abgedeckt ist (reduziert von früher 80 %). Das senkt den Vorfinanzierungsdruck und macht die Einführung in der Praxis deutlich handhabbarer.

Unterschiede zwischen CBAM- und ETS-Zertifikaten

Auch wenn die Preislogik am EU-ETS hängt, sind CBAM-Zertifikate nicht dasselbe wie EU-ETS-Zertifikate:

  • EU-ETS-Zertifikate sind Emissionsberechtigungen für Anlagen/Unternehmen, die im ETS reguliert sind; sie können gehandelt werden und sind Teil eines Cap-and-Trade-Systems.
  • CBAM-Zertifikate sind dagegen ein spezifisches Instrument für Importe: Sie dienen der Abgabe im Rahmen der CBAM-Jahreserklärung und bilden die CO₂-Kosten für eingebettete Emissionen ab, gekoppelt an ETS-Preise, aber funktional ein eigener Compliance-Mechanismus.

Ablauf des Zertifikatekaufs und der Abrechnung

Im Regelbetrieb lässt sich der Ablauf gut als jährlicher Compliance-Zyklus beschreiben:

  1. Importe erfassen (laufend über das Jahr): Mengen, Warenklassifizierung (KN-Codes) und eingebettete Emissionen dokumentieren.
  2. Zertifikate beschaffen (ab 1. Februar 2027): Erwerb über die zentrale Plattform, für das erste Importjahr 2026 also nachgelagert.
  3. Jahreserklärung & Abgabe: Die jährliche CBAM-Erklärung ist bis zum 30. September des Folgejahres einzureichen; bis dahin müssen auch die erforderlichen Zertifikate abgegeben werden (erstmals 30. September 2027 für das Importjahr 2026).

CBAM Timeline

Ab wann und wie lange gilt der CBAM?

CBAM ist kein Stichtagsprojekt, sondern ein Mechanismus, der schrittweise eingeführt wurde und dauerhaft Teil der EU-Klimapolitik bleibt. Der entscheidende Punkt für die Praxis ist dabei der Wechsel der Logik: von reiner Berichtspflicht hin zu einem jährlichen Compliance-Zyklus mit Zulassung, Erklärung und Zertifikatsabgabe.

Zeitplan der Einführung (Übergangs- und Vollphase)

Der Einstieg erfolgte über eine Übergangsphase: Seit dem 1. Oktober 2023 mussten betroffene Unternehmen quartalsweise berichten, ohne finanzielle Verpflichtung. Diese Übergangsphase endete am 31. Dezember 2025.

Seit dem 1. Januar 2026 ist CBAM in den Regelbetrieb übergegangen. Ab diesem Zeitpunkt ist die Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder zentral, weil CBAM-Waren grundsätzlich nur noch über zugelassene Anmelder (bzw. indirekte Zollvertreter mit entsprechender Zulassung) eingeführt werden können.

Wichtig ist die zeitliche Staffelung beim Geldfluss: Der Verkauf von CBAM-Zertifikaten startet erst ab 1. Februar 2027, die erste Jahreserklärung inklusive Abgabe für das Importjahr 2026 ist dann bis 30. September 2027 fällig.

Was ändert sich in der Übergangsphase?

In der Übergangsphase ging es vor allem darum, die Datengrundlage aufzubauen: Unternehmen mussten quartalsweise melden, welche CBAM-Waren importiert wurden und welche eingebetteten Emissionen damit verbunden sind. Finanzielle Pflichten bestanden in dieser Phase ausdrücklich noch nicht, der Fokus lag auf Lernen, Datenqualität und Prozessaufbau in der Lieferkette.

Der Effekt: Wer die Übergangsphase ernst genommen hat, hat heute (im Regelbetrieb) einen echten Vorteil, weil CBAM ab 2026 weniger Formulararbeit ist, sondern in vielen Unternehmen direkt in Zollprozesse, Einkauf, Lieferantenmanagement und ESG-Datenflüsse hineinwirkt.

Welche langfristigen Auswirkungen sind zu erwarten?

Langfristig wird CBAM drei Dinge verändern:

  1. Lieferketten werden CO₂-sensitiver. Emissionsdaten werden zu einem Einkaufs- und Wettbewerbsfaktor, nicht nur „nice to have“, sondern zunehmend Voraussetzung, um in der EU planbar liefern zu können.
  2. Dekarbonisierung wird ökonomischer. Je niedriger der CO₂-Fußabdruck, desto geringer die Zertifikatslast, das schafft Anreize für Investitionen in emissionsärmere Produktion (auch außerhalb der EU).
  3. Der Scope kann wachsen. Die Europäische Kommission hat im Dezember 2025 vorgeschlagen, CBAM ab 1. Januar 2028 auf ausgewählte stahl- und aluminiumintensive „Downstream“-Produkte auszuweiten. Das ist noch ein Vorschlag, zeigt aber klar die Richtung: CBAM soll entlang der Wertschöpfungskette dort schließen, wo sich Carbon-Leakage-Risiken verlagern können.

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Chancen für Unternehmen durch CBAM

Der Kohlenstoffgrenzausgleich bietet Unternehmen eine Vielzahl von Chancen, insbesondere für diejenigen, die frühzeitig auf nachhaltige Strategien setzen. Durch den Fokus auf Klimaschutz und fairen Wettbewerb entstehen neue Möglichkeiten für Innovation, Marktpositionierung und langfristige Planung.

Anreiz zur Nachhaltigkeit: Der CBAM ermutigt europäische Unternehmen, ihre Produktionsprozesse nachhaltiger zu gestalten. Dies betrifft sowohl die Einführung energieeffizienter Technologien als auch den Einsatz von emissionsarmen Rohstoffen.

  • Beispiel: Die Entwicklung von grünem Stahl durch die Nutzung von Wasserstoff anstelle von Kohle in der Stahlproduktion.
  • Ziel: Kosten für CO₂-Zertifikate reduzieren und gleichzeitig Marktanteile durch innovative Produkte sichern.

Förderung von Schlüsseltechnologien: Unternehmen, die Technologien mit niedrigem CO₂-Ausstoß entwickeln und einsetzen, können sich Wettbewerbsvorteile verschaffen. Diese Technologien machen Unternehmen nicht nur wettbewerbsfähiger, sondern tragen auch dazu bei, neue Standards für die gesamte Branche zu setzen.

  • Beispiele: Emissionsarme Zementproduktion durch alternative Bindemittel oder Recyclingprozesse in der Aluminiumindustrie.

Nachhaltigkeit als verkauft sich: Der CBAM stärkt die Nachfrage nach nachhaltig produzierten Waren. Unternehmen, die umweltfreundliche Produktionsprozesse nachweisen können, haben einen Wettbewerbsvorteil – sowohl innerhalb der EU als auch auf internationalen Märkten. Nachhaltigkeit entwickelt sich immer mehr zu einem zentralen Faktor für Konsumenten und Geschäftspartner, wovon Unternehmen jetzt profitieren.

Vorreiterrolle bei klimafreundlicher Produktion: Unternehmen, die frühzeitig auf klimafreundliche Produktion umstellen, können sich als Pioniere der Nachhaltigkeit positionieren. Dies stärkt nicht nur ihr Image, sondern auch ihre Verhandlungsposition in internationalen Märkten.

Klarheit über CO₂-Kosten: Der Kohlenstroffgrenzausgleich etabliert ein einheitliches System, das Unternehmen dabei unterstützt, die Ausgaben für CO₂-Emissionen im globalen Handel präziser einzuschätzen. Diese Klarheit fördert die langfristige Planung und ermöglicht es den Unternehmen, gezielte strategische Investitionen vorzunehmen.

Investitionen in klimafreundliche Technologien: Ein deutlich definierter Rahmen für die CO₂-Bepreisung ermöglicht es Unternehmen, mit mehr Zuversicht in innovative Lösungen und Technologien zu investieren, wodurch sie auf lange Sicht sowohl Kosten reduzieren als auch Wettbewerbsvorteile erlangen.

  • Beispiele hierfür sind die Umstellung auf erneuerbare Energiequellen oder die Aktualisierung von Produktionsanlagen.

Fairer Wettbewerb: Das Grenzausgleichsystem sorgt dafür, dass europäische Produktionsstandorte vor unfairen Wettbewerbsbedingungen durch Importe aus Ländern mit niedrigeren Umweltstandards geschützt werden. Dies soll die einheimische Wirtschaft stärken und Anreize schaffen, die Produktionskapazitäten innerhalb der EU zu erweitern.

Förderung regionaler Lieferketten: Angesichts steigender Importkosten gewinnen lokale und regionale Lieferketten zunehmend an Bedeutung. Dies könnte zu einer erhöhten Wertschöpfung innerhalb Europas beitragen und die Abhängigkeit von externen Ländern verringern.

Risiken und Herausforderungen im Zusammenhang mit der CO₂-Grenzabgabe

Trotz seiner Vorteile birgt der Mechanismus auch Risiken und Herausforderungen für Unternehmen, internationale Handelsbeziehungen und Entwicklungsländer. Um erfolgreich mit dem Mechanismus umzugehen, müssen sich Unternehmen frühzeitig auf die Veränderungen einstellen. Im Folgenden fassen wir die zentralen Risiken und Beispiele zusammen:

Komplexität der Datenerfassung: Unternehmen müssen detaillierte Berichte über die CO₂-Emissionen ihrer importierten Produkte erstellen und vorlegen.

  • Beispiel: Ein Unternehmen, das Stahl aus einem Nicht-EU-Land importiert, muss den gesamten Produktionsprozess analysieren, um die genauen Emissionswerte zu berechnen.
  • Herausforderung: Wenn Lieferanten unvollständige oder fehlerhafte Daten liefern, drohen zusätzliche Kosten durch die Anwendung von Standardwerten.

Neue Berichtspflichten: Die Einführung des CBAM erfordert zusätzliche Ressourcen für die Einhaltung von Berichtspflichten und den Aufbau entsprechender Systeme.

  • Beispiel: Kleine und mittelständische Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die Kosten für zusätzliche Compliance-Abteilungen zu tragen.

Finanzielle Belastung für Importeure: Der Kauf von CBAM-Zertifikaten erhöht die Importkosten für Produkte, die aus Ländern mit geringeren Klimaschutzauflagen stammen.

  • Beispiel: Ein Bauunternehmen, das Zement aus einem Drittland bezieht, muss die zusätzlichen CO₂-Kosten einkalkulieren, was sich auf die Gesamtkosten von Bauprojekten auswirkt.
  • Herausforderung: Diese Kosten könnten an Endkunden weitergegeben werden, wodurch die Nachfrage nach solchen Produkten sinkt.

Investitionsbedarf für Umstellungen: Unternehmen müssen möglicherweise in neue Technologien investieren, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

  • Beispiel: Aluminiumhersteller könnten auf energieintensive Recyclingprozesse verzichten und stattdessen emissionsärmere Verfahren einführen, was jedoch hohe Investitionen erfordert.

Widerstand von Handelspartnern: Länder ohne vergleichbare CO₂-Bepreisungssysteme könnten den Grenzausgleich als protektionistische Maßnahme betrachten und Gegenmaßnahmen einleiten.

  • Beispiel: Die USA und China haben bereits Bedenken geäußert und könnten Zölle auf europäische Exporte erheben.
  • Herausforderung: Dies könnte Handelskonflikte verschärfen und die Beziehungen zu wichtigen Handelspartnern belasten.

Regulatorische Unsicherheiten: Internationale Organisationen wie die WTO prüfen, ob der CBAM mit den Regeln des freien Welthandels vereinbar ist.

  • Beispiel: Ein WTO-Streitfall könnte die Umsetzung verzögern und Unsicherheiten für Unternehmen schaffen.

Benachteiligung von Exportländern: Entwicklungsländer, deren Industrien sich stark auf Exporte in die EU stützen, könnten durch die zusätzlichen Kosten erheblich belastet werden.

  • Beispiel: Ein Land, das Aluminium oder Düngemittel exportiert, könnte Marktanteile an emissionsärmere Wettbewerber verlieren.
  • Herausforderung: Diese Länder verfügen oft nicht über die finanziellen Mittel oder Technologien, um ihre Produktion schnell umzustellen.

Gefahr wirtschaftlicher Ungleichheiten: Die zusätzlichen Ausgaben könnten den Austausch zwischen der EU und den Entwicklungsländern einschränken, was deren wirtschaftlichen Fortschritt behindert.

Unklare Auswirkungen: Während der Testphase von 2023 bis 2026 bleibt es unklar, inwieweit der CBAM tatsächlich Auswirkungen auf Unternehmen und Handelsakteure haben wird.

  • Beispiel: Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, die langfristigen Kosten in ihre strategische Planung einzubeziehen.
  • Herausforderung: Die Unsicherheit könnte Investitionen verzögern und strategische Entscheidungen erschweren.

Erweiterung auf weitere Branchen: Die Perspektive, den Kohlenstoffgrenzausgleich künftig auf weitere Sektoren auszudehnen, könnte eine mögliche Herausforderung darstellen.

  • Beispiel: Die chemische Industrie oder der Lebensmittelsektor könnten von zukünftigen Regelungen betroffen sein, ohne dass klare Vorgaben existieren.

Auswirkungen des Carbon Border Adjustment Mechanism auf verschiedene Branchen

Das CO₂-Grenzausgleichssystem wird diverse Bereiche innerhalb der EU sowie international stark beeinflussen. Besonders im Fokus stehen emissionsreiche Industrien, die sowohl von den Ausgaben für CO₂-Zertifikate als auch von neuen Regelungen betroffen sind. Während einige Sektoren mit erheblichen Schwierigkeiten konfrontiert sind, haben andere die Chance, durch Innovation und nachhaltige Ansätze langfristige Vorteile zu erzielen.

Die Stahlindustrie zählt zu den Branchen mit den höchsten CO₂-Emissionen, insbesondere durch den Einsatz von Kohle in Hochöfen.

Herausforderungen:

  • Hohe Kosten durch CBAM-Zertifikate für importierten Stahl, insbesondere aus Ländern wie China, Indien oder der Türkei.
  • Wettbewerbsdruck durch europäische Stahlproduzenten, die zunehmend auf emissionsarme Technologien wie grünen Wasserstoff setzen.

Potenziale: Förderung von Innovationen, wie der Einsatz von elektrischen Lichtbogenöfen, die den CO₂-Ausstoß erheblich reduzieren können.

Die Zementherstellung verursacht hohe CO₂-Emissionen, sowohl durch den Energieverbrauch als auch durch chemische Prozesse.

Schwierigkeit:

  • Kostensteigerungen für importierten Zement aus Drittstaaten mit niedrigeren Umweltstandards.
  • Schwierigkeit, emissionsarme Alternativen in einer energieintensiven Branche zu entwickeln.

Möglichkeiten: Anreize für die Entwicklung emissionsarmer Produktionsverfahren und alternativer Bindemittel wie Carbon-Capture-Technologien. Carbon-Capture-Technologien (CCS – Carbon Capture and Storage) sind Verfahren, mit denen CO₂ aus industriellen Prozessen oder direkt aus der Luft abgeschieden, transportiert und langfristig gespeichert wird. Sie zielen darauf ab, Emissionen in Bereichen, die schwer zu dekarbonisieren sind, zu reduzieren. Darunter zählen etwa Branchen die Stahl, Zement oder Energien herstellen. Das abgeschiedene CO₂ wird in geologischen Formationen wie erschöpften Erdgasfeldern oder Salzwasseraquiferen gelagert. Obwohl diese Technologien eine wichtige Rolle bei der Erreichung von Klimazielen spielen können, stehen sie aufgrund hoher Kosten, hohem Energieaufwand und der Sicherstellung der Langzeitspeicherung vor Herausforderungen.

Die Aluminiumproduktion ist durch ihren hohen Energieverbrauch besonders klimaschädlich, was Importe aus Ländern ohne CO₂-Bepreisung stark verteuert.

Hürden:

  • Importabhängigkeit von energieintensivem Primäraluminium aus Ländern wie Russland oder Kanada.
  • Hohe Zertifikatskosten könnten die Lieferketten erheblich verteuern.

Perspektiven: Förderung des Aluminiumrecyclings innerhalb der EU, das deutlich weniger CO₂-intensiv ist als die Herstellung von Primäraluminium.

Die Produktion von Düngemitteln ist durch den Einsatz von fossilen Brennstoffen und chemischen Prozessen ein großer CO₂-Emittent.

Probleme:

  • Steigende Kosten für Importe, insbesondere aus Ländern, die keine strengen Klimaschutzmaßnahmen umsetzen.
  • Wettbewerbsnachteile für europäische Landwirte, die auf emissionsarme Düngemittel umsteigen müssen.

Chancen: Anreize zur Entwicklung umweltfreundlicher Alternativen, etwa durch den Einsatz von grünem Ammoniak. Grünes Ammoniak bezeichnet Ammoniak (NH₃), das auf klimaneutrale Weise durch die Verknüpfung von grünem Wasserstoff und Stickstoff produziert wird, wobei hierfür erneuerbare Energiequellen zum Einsatz kommen. Es fungiert als emissionsfreier Ausgangsstoff für die Herstellung von Düngemitteln, als Energieträger sowie als Speicher für Wasserstoff. Grünes Ammoniak birgt beträchtliches Potenzial für den Übergang zu nachhaltigen Energien, stellt jedoch aufgrund des hohen Energiebedarfs und der gegenwärtigen Kosten eine Herausforderung dar. Als flexibler und transportabler Energieträger könnte es fossile Brennstoffe in der Industrie und der Energieversorgung ersetzen.

Die Elektrizitätserzeugung ist besonders betroffen, wenn sie auf fossilen Brennstoffen basiert. Importe von Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken fallen direkt unter den CBAM.

Prüfungen:

  • Stromimporte aus Nicht-EU-Ländern könnten deshalb deutlich teurer werden.
  • Energieunternehmen müssen ihre Lieferketten anpassen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden.

Möglichkeit: Förderung von Investitionen in erneuerbare Energien und grenzüberschreitende Kooperationen im Bereich sauberer Energie.

Zukünftige Entwicklungen

Mit der potenziellen Erweiterung des Kohlenstoffzoll auf zusätzliche Sektoren wie die Chemieindustrie, die Papierherstellung oder den Lebensmittelsektor wird der Einfluss dieses Mechanismus in den kommenden Jahren weiter wachsen. Unternehmen, die frühzeitig in nachhaltige Praktiken und emissionsarme Technologien investieren, können diese Herausforderung als Möglichkeit betrachten, sich langfristig als Pioniere im Bereich Klimaschutz zu etablieren. Der CBAM zwingt die verschiedenen Branchen dazu, ihre Geschäftsmodelle an die Erfordernisse einer klimaneutralen Wirtschaft anzupassen und dabei gleichzeitig ihre globale Wettbewerbsfähigkeit zu wahren.

CBAM und die internationale Wettbewerbsfähigkeit

Positive Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit

Der Grenzausgleich kann die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf mehrere Weisen stärken. Durch die gezielte Verknüpfung von Klimaschutz und wirtschaftlichen Anreizen fördert der CBAM faire Wettbewerbsbedingungen, Innovationen und eine Vorreiterrolle der EU im globalen Klimaschutz.

Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen

Eines der Hauptziele der CO₂-Grenzabgabe ist es, unfaire Handelspraktiken zu unterbinden, bei denen Importe aus Ländern mit weniger strengen Umweltauflagen zu niedrigeren Preisen angeboten werden.

  • Vermeidung von Dumping: Der Mechanismus stellt sicher, dass Produkte, die unter höheren CO₂-Emissionen hergestellt werden, denselben Kosten unterliegen wie in der EU produzierte Waren. Dies verhindert, dass emissionsintensive Importe europäische Produkte zu Unrecht verdrängen.
  • Schutz europäischer Unternehmen: Der Kohlenstoffgrenzausgleich schützt EU-Unternehmen, die bereits CO₂-Kosten tragen und in nachhaltigere Technologien investieren, vor Wettbewerbsnachteilen gegenüber ausländischen Konkurrenten. Dadurch bleibt der Markt fair und transparent.

Förderung von Innovation

Der Mechanismus setzt einen klaren Anreiz für Unternehmen, in emissionsarme Technologien zu investieren und dadurch Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

  • Langfristige Vorteile durch Technologie: Unternehmen, die frühzeitig auf klimafreundliche Produktionsmethoden umstellen, können ihre Effizienz steigern und Kosten senken, indem sie den Kauf von CO₂-Zertifikaten vermeiden. Beispiele hierfür sind die Nutzung von grünem Wasserstoff in der Stahlproduktion oder die Entwicklung alternativer Bindemittel in der Zementindustrie.
  • Nachhaltigkeit als Verkaufsargument: Auf globalen Märkten wird Nachhaltigkeit immer mehr zu einem zentralen Kriterium für Verbraucher und Geschäftskunden. Produkte, die unter strengen Umweltauflagen hergestellt wurden, sind besonders gefragt und stärken die Marktposition der Hersteller.

Signalwirkung für globale Klimaschutzstandards

Der CBAM hat nicht nur innerhalb der EU Auswirkungen, sondern sendet auch ein starkes Signal an internationale Handelspartner.

  • Anreiz für Klimaschutzmaßnahmen: Handelspartner werden ermutigt, eigene CO₂-Bepreisungssysteme einzuführen, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Dies fördert den Klimaschutz auch außerhalb der EU und schafft globale Anreize für eine nachhaltigere Wirtschaft.
  • Internationale Kooperation: Der Mechanismus zum CO₂-Grenzausgleich kann als Vorbild für andere Regionen dienen und internationale Klimakooperationen stärken. Gemeinsame Standards und Maßnahmen fördern eine Harmonisierung der Wettbewerbsbedingungen und unterstützen die Umsetzung globaler Klimaziele.

Herausforderungen für die Wettbewerbsfähigkeit

Trotz der genannten positiven Aspekte bringt der Kohlenstoffgrenzausgleich auch Herausforderungen mit sich, die sich auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit der EU-Unternehmen auswirken können. Höhere Produktionskosten, potenzielle Handelskonflikte und mögliche Nachteile auf globalen Exportmärkten sind zentrale Themen, die eine strategische Planung und Anpassung erfordern.

Erhöhte Produktionskosten in der EU

Der CBAM und die damit verbundenen Umweltauflagen könnten dazu führen, dass Unternehmen in der EU höhere Produktionskosten tragen müssen als ihre internationalen Mitbewerber.

  • Benachteiligung durch strengere Regeln: Während EU-Unternehmen an strenge Klimaschutzauflagen gebunden sind und für ihre CO₂-Emissionen zahlen müssen, gelten in vielen Drittstaaten keine oder deutlich geringere Umweltstandards. Dies könnte zu einem Wettbewerbsnachteil für europäische Hersteller führen.
  • Gefahr sinkender Wettbewerbsfähigkeit: Die höheren Produktionskosten könnten die Preisattraktivität europäischer Produkte auf internationalen Märkten verringern. Dies betrifft insbesondere preisintensive Sektoren wie Stahl, Zement oder Aluminium, die auf globalen Märkten stark umkämpft sind.

Potenzielle Handelskonflikte

Der Kohlenstroffgrenzausgleich könnte von Nicht-EU-Ländern als schutzorientierte Maßnahme betrachtet werden und sie dazu verleiten, Gegenmaßnahmen einzuleiten.

  • Widerstand gegen den CBAM: Einige Länder, wie die USA, China oder Indien, haben den Mechanismus bereits kritisch kommentiert und äußern Bedenken, dass der Kohlenstoffzoll ihre Exporte in die EU erschwert.
  • Risiko von Vergeltungsmaßnahmen: Seine Einführung könnte zu Gegenmaßnahmen wie Strafzöllen oder anderen Handelshemmnissen führen, die europäische Exporteure treffen könnten. Dies könnte die Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Partnerländern belasten.

Auswirkungen auf Exportmärkte

Die steigenden Produktionskosten innerhalb der EU könnten sich auch negativ auf die Exportfähigkeit europäischer Produkte auswirken.

  • Weniger preisattraktive Produkte: Höhere Kosten für klimafreundliche Produktionsverfahren und CO₂-Zertifikate könnten dazu führen, dass EU-Produkte teurer werden. Dadurch könnten Kunden in Drittstaaten, insbesondere in Preissensiblen Märkten, auf günstigere Alternativen ausweichen.
  • Gefährdete Handelsbeziehungen: Handelspartner, die sich dadurch benachteiligt fühlen, könnten versuchen, ihre Handelsbeziehungen zu diversifizieren und alternative Lieferanten außerhalb der EU zu finden. Dies könnte langfristig die Exportvolumina der EU verringern und die wirtschaftlichen Beziehungen zu wichtigen Partnern schwächen.

Der Einfluss auf die Lieferketten

Der Carbon Border Adjustment Mechanism wird die Struktur globaler Lieferketten verändern. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, ihre Bezugsquellen neu zu analysieren, um die Kosten zu reduzieren und ihre Marktposition zu wahren. Eine wesentliche Strategie besteht darin, die Beziehungen zu Lieferanten neu auszurichten, indem bevorzugt Partner aus Ländern mit ähnlichen Klimaschutzstandards gewählt werden. Dadurch könnten Rohstoffimporte von emissionsintensiven Herstellern durch umweltfreundlichere Optionen ersetzt werden. Gleichzeitig gewinnt die Diversifizierung von Lieferketten an Bedeutung, um Risiken wie Handelsstreitigkeiten oder unerwartete Ausgaben effektiver abzufedern.

Die Förderung der regionalen Produktion wird ebenfalls unterstützt. Immer mehr Unternehmen setzen auf lokale Wertschöpfungsketten und europäische Zulieferer, um den Kauf von CO₂-Zertifikaten zu umgehen. Zulieferer, die in Technologien mit niedrigen Emissionen investieren, könnten auf lange Sicht bevorzugt werden, da sie einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung der Umweltbelastungen leisten.

Der Druck zur Anpassung auf die Zulieferer nimmt ebenfalls zu. Unternehmen verlangen genauere CO₂-Bilanzen und Nachweise zur Nachhaltigkeit, was die Implementierung von CO₂-Überwachungssystemen entlang der gesamten Lieferkette notwendig macht. Nachhaltigkeit entwickelt sich somit zu einem entscheidenden Kriterium bei der Auswahl, das die Wettbewerbsfähigkeit der Lieferanten beeinflusst.

Auch die Logistik muss sich anpassen. Transportmittel mit niedrigeren Emissionen, wie die Schiene, könnten bevorzugt werden, während kürzere Transportwege den CO₂-Ausstoß zusätzlich verringern. Allerdings könnten gestiegene Kosten in der Logistik durch die CBAM-Anforderungen auf Unternehmen umgelegt werden, was sich auf die Endkosten auswirkt.

Um diesen Veränderungen zu begegnen, ist ein effektives Risiko- und Chancenmanagement unerlässlich. Unternehmen müssen Strategien entwickeln, um Lieferkettenunterbrechungen durch neue Regularien oder Handelskonflikte zu vermeiden. Gleichzeitig bietet die Anpassung an nachhaltige Lieferketten Chancen: Sie können die Marktposition stärken und in einer zunehmend klimaorientierten Wirtschaft als Vorreiter wahrgenommen werden. CBAM beeinflusst damit nicht nur bestehende Strukturen, sondern eröffnet auch neue Wege für eine zukunftsfähige und nachhaltige Lieferkettengestaltung.

Die Rolle der Technologie bei der Umsetzung von CBAM

Datenanalyse und -management

Technologische Lösungen zur Datenerfassung und -analyse sind notwendig, um den ökologischen Fußabdruck effektiv zu messen und zu steuern. Mit Hilfe von Software-Tools können Unternehmen genaue Daten zu ihrem Energieverbrauch, Emissionen und Materialflüssen erfassen und analysieren. Diese Informationen sind wesentlich, um fundierte Entscheidungen zur Reduktion von direkten und indirekten Emissionen zu treffen und die CBAM-Einhaltung zu gewährleisten.

Automatisierung von Prozessen

Durch den Einsatz moderner Automatisierungstechnologien lassen sich Produktions- und Logistikprozesse effizienter gestalten. Durch Automatisierungen kann nicht nur Materialverschwendung gestoppt werden, sondern auch der Energieverbrauch in der Produktion gesenkt werden. So kann beispielsweise die intelligente Steuerung von Maschinen und Anlagen den Betrieb optimieren und gleichzeitig den Energieverbrauch minimieren.

Integration von Künstlicher Intelligenz (KI)

Der Einsatz von KI-Technologie kann Unternehmen dabei unterstützen, vorausschauende Entscheidungen zu treffen, um den CO₂-Ausstoß zu minimieren. KI kann dazu verwendet werden, Wissensdatenbanken zur Optimierung der Materialauswahl und der Produktionsverfahren zu entwickeln. Durch maschinelles Lernen lassen sich Muster erkennen, die auf Optimierungspotenziale in der Lieferkette hinweisen.

Unterstützung bei Compliance-Anforderungen

Technologische Lösungen können Unternehmen auch dabei unterstützen, die CBAM-Vorgaben einzuhalten. Spezielle Softwarelösungen helfen dabei, alle erforderlichen Daten zur Einhaltung der CO₂-Grenzwerte zu erheben und aufzubereiten. Unternehmen sind somit in der Lage, aktuelle Informationen zu emissionsbezogenen Vorschriften und Anforderungen kontinuierlich zu überwachen und anzupassen.

Plattformen für den Austausch von Best Practices

Technologien können auch den Austausch von Best Practices und Erfahrungen zwischen Unternehmen fördern. Durch Online-Plattformen und Netzwerke können Unternehmen Erkenntnisse über emissionsmindernde Praktiken teilen, Schulungen anbieten oder Innovationsprojekte initiieren, die zur Einhaltung des CBAM beitragen.

Die Anpassung an den Carbon Border Adjustment Mechanism erfordert ein strategisches Vorgehen und den Einsatz moderner Technologien. Unternehmen, die proaktiv in die Evaluierung ihrer Lieferketten investieren, nachhaltige Technologien übernehmen und ihre Mitarbeiter schulen, können nicht nur ihrem ökologischen Fußabdruck reduzieren, sondern auch ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Markt stärken. Der Einsatz technologischer Lösungen zur Datenerfassung, Prozessautomatisierung, KI und Compliance-Management spielt eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung dieser Strategien. Durch die Kombination aus innovativen Ansätzen und einer klaren Zielsetzung wird es Unternehmen möglich sein, die Herausforderungen erfolgreich zu meistern und gleichzeitig einen positiven Beitrag zur Nachhaltigkeit zu leisten.

Unternehmensstrategien zur Anpassung an die CO₂-Grenzabgabe

Um sich effektiv an die CO₂-Grenzabgabe anzupassen, sollten Unternehmen eine umfassende Analyse ihrer Lieferkette durchführen. Dabei sollte der CO₂-Fußabdruck der hergestellten Produkte in jeder Phase der Produktion und des Transports ermittelt werden. Ziel ist es, emissionsintensive Prozesse zu identifizieren und gegebenenfalls zu optimieren oder zu ersetzen. Eine solche Analyse ermöglicht es, emittierende Materialien zu ersetzen und alternative, nachhaltigere Rohstoffe in den Produktionsprozess zu integrieren.

Unternehmen sollten aktiv in nachhaltige Technologien investieren. Dazu zählen unter anderem energieeffiziente Geräte und Systeme, die sowohl den Ressourcenverbrauch minimieren als auch die Emissionen verringern. Die Nutzung erneuerbarer Energien, wie etwa durch Solaranlagen oder Windkraft, kann ebenfalls deutlich zur Reduzierung des CO₂-Ausstoßes beitragen. Auf lange Sicht führen solche Investitionen nicht nur zu einer Verringerung der Emissionen, sondern auch zu Einsparungen bei den Kosten durch niedrigere Energiekosten.

Die Weiterbildung und Sensibilisierung der Mitarbeiter in Bezug auf Nachhaltigkeit und die Anpassung an den CBAM sollte nicht ignoriert werden. Schulungsmaßnahmen können dazu beitragen, ein Bewusstsein für umweltfreundliche Vorgehensweisen zu fördern und die Mitarbeiter zu befähigen, aktiv zur Verringerung des CO₂-Fußabdrucks des Unternehmens beizutragen.

Auch die Einführung eines transparenten Systems für die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist wichtig. Unternehmen sind gefordert, regelmäßig über ihre Fortschritte bei der Verringerung von CO₂-Emissionen sowie über die damit verbundenen Maßnahmen zu informieren. Dazu gehört auch die Berichterstattung über Maßnahmen zur Einhaltung des Kohlenstoffgrenzausgleichs. Unternehmen, die zum CBAM berichten, fördern nicht nur die Glaubwürdigkeit, sondern erzielen auch einen Wettbewerbsvorteil, um investitionsbereite Stakeholder anzusprechen.

Eine weitere Strategie besteht in der Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen und Stakeholdern innerhalb der Branche. Durch den Austausch von Best Practices, Erfahrungen und Ressourcen können Unternehmen voneinander lernen und gemeinsame Lösungen entwickeln, die den CO₂-Ausstoß weiter minimieren. Netzwerke zur Förderung der Nachhaltigkeit können hier eine unterstützende Rolle übernehmen.

Ausblick: Die Zukunft von CBAM

Der Carbon Border Adjustment Mechanism stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Klimapolitik dar und bietet Unternehmen sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Durch die Förderung umweltfreundlicher Technologien schafft das CO₂-Grenzausgleichsystem ein faires Wettbewerbsumfeld und ermöglicht es Unternehmen, ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu steigern.

Zukünftig wird die Entwicklung des Kohlenstoffzolls stark von globalen Klimaschutzmaßnahmen abhängen. Die EU wird voraussichtlich bestehende Mechanismen weiter verfeinern und neue Emissionsstandards einführen, was Unternehmen zwingt, ihre Strategien anzupassen. Zudem könnte das Modell als Inspiration für andere Regionen dienen, was zu einer globalen Harmonisierung von CO₂-Preisen führen könnte und somit den internationalen Handel nachhaltig beeinflusst.

Die Auswirkungen erstrecken sich über Europa hinaus; exportierende Unternehmen außerhalb der EU müssen sich auf potenzielle CO₂-Kosten einstellen und ihre eigenen Standards anpassen. Gleichzeitig kann die CO₂-Grenzabgabe internationale Kooperationen fördern und den Wissensaustausch unterstützen, um gemeinsam den Klimawandel zu bekämpfen.

Insgesamt bietet der CBAM nicht nur regulatorische Herausforderungen, sondern auch Chancen für Unternehmen, aktiv eine nachhaltigere Zukunft mitzugestalten. Ein proaktiver Ansatz ermöglicht es nicht nur, die Anforderungen zu erfüllen, sondern auch führend in der globalen Nachhaltigkeitsbewegung zu sein. Der Mechanismus zum CO₂-Grenzausgleich könnte somit einen grundlegenden Wandel in der Unternehmenslandschaft bewirken – geprägt von Innovation, Zusammenarbeit und einem klaren Fokus auf Nachhaltigkeit. In Zukunft könnte das die Weichen für eine grünere Welt stellen, auf die Unternehmen nach und nach hinarbeiten sollen.

FAQ

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist ein Instrument der Europäischen Union, das entwickelt wurde, um einer der drängendsten Herausforderungen im Bereich des Klimaschutzes zu begegnen: dem Risiko des sogenannten „Carbon Leakage“. Dieses Risiko tritt auf, wenn Unternehmen dazu verleitet werden, ihre Produktion in Länder mit geringeren Umweltstandards und niedrigeren oder gar keinen CO2-Preisen zu verlagern, um so ihre Kosten zu senken. Infolgedessen würden nicht nur die Umweltschutzziele in der EU untergraben, sondern auch die Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen, die sich an strenge Klimaauflagen halten, verringert.

Der Mechanismus wurde eingeführt, um die EU-Klimaziele zu unterstützen, indem sichergestellt wird, dass europäische Hersteller, die strengen Umweltvorschriften unterliegen, nicht benachteiligt werden gegenüber importierten Gütern aus Regionen mit weniger strengen CO2-Vorgaben.

Betroffen sind zunächst Sektoren mit hohem CO2-Ausstoß. Darunter fallen folgende Produkte und Sektoren:

  1. Stahl und Eisen: Diese Materialien sind Grundstoffe für zahlreiche Industrien und haben einen hohen CO2-Ausstoß während der Herstellung.
  2. Aluminium: Die Aluminiumproduktion ist energieintensiv und trägt erheblich zu den Treibhausgasemissionen bei.
  3. Zement: Zement ist ein zentrales Baumaterial, dessen Herstellung mit hohen CO2-Emissionen verbunden ist.
  4. Düngemittel: Die Produktion von Stickstoffdüngemitteln führt zu erheblichen Emissionen, insbesondere beim Einsatz fossiler Brennstoffe.
  5. Strom: Importierter Strom, der aus fossilen Brennstoffen erzeugt wird, wird ebenfalls unter CBAM berücksichtigt, um sicherzustellen, dass die Energieimporte den gleichen CO2-Preisen unterliegen wie in der EU erzeugter Strom.
  6. Wasserstoff: Wasserstoff, der aus fossilen Brennstoffen unter hohem CO2-Ausstoß hergestellt wird, fällt ebenfalls unter CBAM, insbesondere wenn er in größerem Umfang importiert werden sollte.
  7. Chemische Industrieprodukte: Weitere chemische Erzeugnisse, die als energieintensiv gelten oder hohe CO2-Emissionen bei ihrer Herstellung verursachen.

Es wird erwartet, dass die Liste der von CBAM erfassten Produkte im Laufe der Zeit ausgeweitet wird, insbesondere wenn weitere Sektoren identifiziert werden, die ebenfalls signifikante CO2-Emissionen verursachen. Die Vorschriften können sich zudem an die Fortschritte in der Klimapolitik und der technologischen Entwicklung anpassen.

Importeure müssen eine Zahlung leisten, die dem CO2-Preis entspricht, den europäische Unternehmen bezahlen. Das Ziel ist, einen fairen Wettbewerb für europäische Produzenten zu gewährleisten.

Die Verpflichtung zum Kauf von CBAM-Zertifikaten richtet sich primär an Importeure von Waren, die in die EU gelangen und die unter die geltenden CBAM-Regelungen fallen.

  1. Importeure: Unternehmen oder Einzelpersonen, die Waren aus Drittstaaten in die EU importieren. Dies gilt für alle betroffenen Produkte, die in die EU eingeführt werden, insbesondere für solche aus den Sektoren, die hohe CO2-Emissionen verursachen, wie Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Strom und Wasserstoff.
  2. Händler und Distributoren: Auch Händler, die diese Produkte im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit importieren, müssen die entsprechenden Zertifikate erwerben und die zugehörigen CO2-Emissionen melden.

Importeure müssen CBAM-Zertifikate kaufen, die den CO2-Emissionen entsprechen, die in der Produktion der importierten Waren anfallen. Der Preis dieser Zertifikate wird an den CO2-Preis in der EU gekoppelt. Außerdem sind sie verpflichtet, regelmäßig Berichte über die Menge der importierten Waren sowie die damit verbundenen CO2-Emissionen einzureichen. Diese Berichterstattung dient der Transparenz und der Überwachung der Einhaltung der CBAM-Vorgaben durch die EU-Behörden. Unternehmen müssen Nachweise und Dokumentationen führen, um die Ursprünge der importierten Waren und deren Produktionsmethoden nachzuweisen. Dies ist entscheidend, um zu belegen, wie hoch die CO2-Emissionen bei der Herstellung waren.

CBAM kann Unternehmen helfen, nachhaltigere Produktionsmethoden zu entwickeln, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Außerdem kann es die Nachfrage nach umweltfreundlichen Produkten erhöhen.

Die Lebenszyklus-Analyse (LCA) ist ein umfassendes Verfahren zur Berechnung von CO₂-Emissionen, das alle Phasen des Produktlebenszyklus berücksichtigt. Dazu zählen die Rohstoffbeschaffung, wo Emissionen aus der Gewinnung der Materialien erfasst werden, die Produktionsphase mit emissionsspezifischen Daten der Fertigungsstandorte und der Transport des Produkts. Diese ganzheitliche Betrachtung ermöglicht es Unternehmen, ihre Umweltbelastungen präzise zu quantifizieren und gezielte Maßnahmen zur Reduzierung zu ergreifen.

Eine weitere Methode, um die Emissionen zu berechnen funktioniert über die Emissionsfaktoren. Diese sind spezifizierte Werte, die die Menge an CO₂ pro Produktionseinheit oder Produkt beschreiben. Diese Faktoren variieren je nach den eingesetzten Produktionstechnologien und den verwendeten Energieträgern, wie Gas, Kohle, Öl oder erneuerbaren Energien. Die EU stellt standardisierte Emissionsfaktoren zur Verfügung, während Importeure auch eigene detaillierte Nachweise vorlegen können.

Um die CO₂-Emissionen akkurat zu berechnen, sind Importeure verpflichtet, umfassende Dokumentationen und Nachweise vorzulegen. Dazu zählen Zertifikate, die die Herkunft von Rohstoffen und deren umwelttechnische Zertifizierungen belegen. Zudem müssen Produktionsdaten des Herstellers, die die während der Herstellung entstandenen CO₂-Emissionen angeben, bereitgestellt werden. Ferner sind Transportnachweise erforderlich, die Aufschluss über die verwendeten Transportmittel und -wege zur Beförderung der Waren in die EU geben.

Der Mechanismus betrifft in erster Linie Länder und Regionen, die exportieren könnten, insbesondere in Sektoren, die hohe CO₂-Emissionen erzeugen. Die Einführung dieses Mechanismus hat insbesondere Auswirkungen auf Länder, deren Umweltstandards und CO₂-Preise hinter denen der EU zurückbleiben.

Viele Schwellen- und Entwicklungsländer, wie China und Indien, stehen vor Herausforderungen durch den Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM). Diese Länder haben häufig weniger strenge Umweltvorschriften und nutzen kostengünstigere Produktionsmethoden, was ihre Produktexporte in die EU, insbesondere von Gütern wie Stahl, Zement oder Düngemitteln, erschweren könnte.

Einige Industrienationen, die in bestimmten Bereichen niedrigere CO₂-Preise oder weniger strenge Umweltvorschriften haben, könnten ebenfalls betroffen sein. Hierzu zählen etwa Russland und die Vereinigten Staaten.

Einige Regionen, die stark von fossilen Brennstoffen abhängig sind oder deren industrielle Aktivitäten hohe Emissionen verursachen, werden ebenfalls von CBAM betroffen sein, wie etwa Mittel- und Osteuropa und Südostasien.

Ja, Unternehmen, die betroffene Güter importieren, müssen sich auf CBAM einstellen und eventuell ihre Lieferketten und Produktionsmethoden anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Die Überwachung erfolgt durch die EU-Behörden, die sicherstellen, dass die importierten Waren den CBAM-Vorgaben entsprechen. Die konkrete Umsetzung wird durch Berichtspflichten und Transparenzmechanismen unterstützt.

Wenn Unternehmen die Vorgaben nicht erfüllen, können sie mit verschiedenen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Die genauen Sanktionen und Maßnahmen hängen von der Schwere der Verstöße sowie den spezifischen Vorschriften und Regelungen ab, die von der EU und den zuständigen nationalen Behörden festgelegt wurden. Dabei kann es zu finanziellen Straßen wie Bußgelder, administrative Strafen wie erweiterte Überpfüungen oder Zulassungsverluste sowie Reputationsschäden kommen.

CBAM könnte global zu einer verstärkten Diskussion über CO2-Preise und Umweltstandards führen. Länder könnten gezwungen sein, ihre eigenen Klimaschutzmaßnahmen zu überdenken, um im internationalen Handel konkurrenzfähig zu bleiben.

Unternehmen sollten eine umfassende Analyse ihrer Lieferketten durchführen, um potenzielle Risiken und Chancen im Zusammenhang mit CBAM zu identifizieren und ihre Strategien entsprechend anzupassen.

Die Vorschriften für den CBAM traten am 1. Oktober 2023 in Kraft. In dieser Phase beginnt die EU mit der schrittweisen Einführung des Mechanismus. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die betroffene Waren importieren, sich auf die bevorstehenden Anforderungen vorbereiten und die gesetzlich geforderten Berichtspflichten umsetzen müssen. Ab dem Jahr 2026 müssen Unternehmen die vollständige Compliance erreichen. Das bedeutet, dass sie verpflichtet sind, CBAM-Zertifikate für die importierten Produkte zu kaufen und die entsprechenden CO₂-Emissionen zu melden.

Die Vorschriften werden möglicherweise schrittweise auf weitere Produkte und Sektoren ausgeweitet.

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