Ab 30. Dezember 2026 tragen Operators die Hauptverantwortung unter der EUDR. Unser kostenloser Leitfaden führt Importeure und EU-Erzeuger Schritt für Schritt durch Sorgfaltspflicht, Sorgfaltserklärung (DDS) und Zoll.
Mit durchgehendem Praxisbeispiel: Anhand einer fiktiven Kaffeerösterei wird jede EUDR-Pflicht konkret, von der Rollenklärung über die DDS bis zum Zoll.

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Inhalte des Leitfadens
Klären Sie Ihre Rolle: Sind Sie Operator, Downstream Operator oder Trader, inklusive Doppelrolle, Konzernfällen und Re-Import? Mit Entscheidungshilfe zum schnellen Abgleich.
Fristen im Überblick, Produktcheck nach dem neuen Anhang I und Registrierung im EU-Informationssystem.
Stand: Oktober 2026Informationssammlung, Geodaten im GeoJSON-Format, Risikobewertung und Risikominderung, inklusive Sonderfall Niedrigrisikoländer.
Die DDS in fünf Schritten, die Neuerungen 2026, die richtige Angabe in der Zollanmeldung (TARIC C716) und die Weitergabe der Referenznummern.
Konkrete To-dos für sofort, bis November, bis Dezember und ab 2027, damit Sie zum Stichtag nachweisbar lieferfähig sind.
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Für wen?
Inkrafttreten der EUDR
Verordnung (EU) 2023/1115 tritt in Kraft. Vorbereitungsphase beginnt.
Pflicht für große & mittlere Unternehmen
Ab 30. Dezember 2026 gilt die volle EUDR-Sorgfaltspflicht für Operators.
Pflicht für Kleinst- & Kleinunternehmen
Verlängerte Übergangsfrist bis 30. Juni 2027 mit vereinfachten Pflichten.
Neu aufgenommene Produkte
Für durch VO (EU) 2026/2102 neu erfasste Produkte (z. B. löslicher Kaffee) ab 30. Dezember 2027.