Ab 30. Dezember 2026 gilt die EUDR auch für Hersteller und Händler im nachgelagerten Teil der Lieferkette. Die gute Nachricht: Seit der Änderung Ende 2025 sind Ihre Pflichten deutlich schlanker als oft befürchtet. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Schritt für Schritt, was Sie wirklich tun müssen: Geschäftspartnerdaten dokumentieren, Referenznummern aufbewahren und substantiierte Hinweise melden.
Mit durchgehendem Praxisbeispiel.

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Inhalte des Leitfadens
Kompakt, praxisnah und direkt umsetzbar.
Klären Sie Ihre Rolle: Downstream Operator, Trader, erster oder nachfolgender Akteur, inklusive Doppelrolle und der Frage, wer gar nicht betroffen ist. Mit Entscheidungshilfe zur schnellen Einordnung.
Die Pflichten-Matrix für KMU und Nicht-KMU, alle Fristen im Überblick und was seit der Änderung der EUDR für Sie komplett entfällt.
Stand: Oktober 2026Was Sie sammeln müssen, warum Referenznummern eine passive Pflicht sind, wann Gutgläubigkeit genügt und wie Sie fünf Jahre lang prüfsicher aufbewahren.
Die Meldepflicht für alle, die zusätzliche Prüfpflicht für Nicht-KMU und der Ablauf in fünf Schritten, vom Eingang eines Hinweises bis zur Dokumentation.
Lagerware vor dem Stichtag, Export mit TARIC-Zertifikatscode, Re-Import, Konzernstrukturen und der neue Anhang I. Dazu konkrete Checklisten für KMU und Nicht-KMU.
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Für wen?
Neuer Anhang I gilt
Seit 18. September 2026 gilt die geänderte Produktliste, z. B. ist Rindsleder gestrichen.
Pflicht für große & mittlere Unternehmen
Ab 30. Dezember 2026 gelten die Pflichten für Downstream Operators und Trader.
Pflicht für Kleinst- & Kleinunternehmen
Verlängerte Übergangsfrist bis 30. Juni 2027.
Neu aufgenommene Produkte
Für neu erfasste Produkte (z. B. löslicher Kaffee) gelten die Pflichten ab 30. Dezember 2027.
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