EUDR-Umsetzung auf der Zielgeraden, aber nicht für alle gleich.
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) sorgt weiter für Gesprächsstoff: Wenn es nach der EU-Kommission geht, sollen große und mittlere Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten wie geplant bis zum 30. Dezember 2025 umsetzen müssen. Kleinere und Kleinst-Unternehmen sollen einen Aufschub bis Ende 2026 erhalten. Daneben sieht der Vorschlag der Kommission weitere Vereinfachungen vor. Doch was bedeutet das konkret und wie würde sich dies auf die Lieferkettenstrategie auswirken?
In unserem Webcast zeigen unsere Experten, welche aktuellen Entwicklungen Sie jetzt kennen müssen und wie Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig und praxisnah auf die EUDR-Anforderungen vorbereiten.
✔️ Überblick über die jüngsten EUDR-Entwicklungen sowie Vereinfachungsvorschläge
✔️ Auswirkungen auf bestehende Compliance- und Beschaffungsprozesse
✔️ Praxisnahe Tipps zur Vorbereitung für kleine, mittlere und große Unternehmen
✔️ Einblick in unsere digitale Lösung, um entwaldungsfreie Lieferketten sicherzustellen
Am Termin keine Zeit? Melden Sie sich trotzdem an, wir senden Ihnen nach dem Webcast die Aufzeichnung inkl. Präsentation zu!
Kurze Begrüßung und thematische Einführung
Updates und Neuerungen zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Sie erhalten einen umfassenden Überblick über möglichen Änderungen der EUDR. Wir gehen darauf ein, was Sie bei der Umsetzung der Regelung beachten sollten und welche Pflichten es zu erfüllen gilt.
Zusammenfassung und Q&A-Session: Sie haben genügend Zeit, um unseren Referenten Ihre Fragen zur EUDR zu stellen. Außerdem gehen wir kurz auf unser EUDR-Modul ein, mit dem Sie Ihre Rohstoffe und Produkte u.a. auf entwaldungsfreie Lieferketten überprüfen können.

CEO, lawcode GmbH

Associate, Taylor Wessing
Füllen Sie das Formular aus und erhalten Sie sofort Zugang zur Webcast-Aufzeichnung.
09.12.2026 · 15:00 Uhr
LiveDie EUDR gilt – und zwar auch für Ihre internationalen Lieferketten. Ab dem 30. Dezember 2026 dürfen relevante Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl oder Soja nur noch in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn sie nachweislich aus entwaldungsfreien Lieferketten stammen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2027. Die Anforderungen enden dabei nicht an der EU-Grenze: Auch Lieferanten aus Drittstaaten müssen die Daten und Nachweise liefern, die ihre Kunden in der EU für die Sorgfaltspflicht benötigen. Doch welche Pflichten gelten konkret für welche Rolle in der Lieferkette? Was müssen Marktteilnehmer und Händler zum Stichtag vorweisen können? Und worauf sollten sich Lieferanten außerhalb der EU einstellen? In unserem englischsprachigen Webcast gehen wir mit Ihnen gemeinsam mit Graf von Westphalen eine rechtliche Checkliste durch, mit der Sie prüfen können, ob Ihr Unternehmen rechtssicher in den Anwendungsbeginn startet. Das erwartet Sie: ✔ Der finale Rechtsstand der EUDR nach Revisionsverordnung und Vereinfachungsüberprüfung ✔ Die Pflichten von Marktteilnehmern, Händlern und Lieferanten aus Drittstaaten im Überblick ✔ Eine rechtliche Checkliste für Sorgfaltserklärung, Risikobewertung und Dokumentation ✔ Was bei Kontrollen durch die Behörden zählt und welche Sanktionen drohen ✔ Inklusive Q&A: Stellen Sie Ihre EUDR-Fragen – wir beantworten sie Hinweis: Der Webcast findet auf Englisch statt und eignet sich damit auch für Ihre internationalen Kolleg:innen und Geschäftspartner. Am Termin keine Zeit? Melden Sie sich trotzdem an, wir senden Ihnen nach dem Webcast die Aufzeichnung inkl. Präsentation zu!
04.11.2026 · 12:00 Uhr
AufzeichnungDie EUDR kommt und diesmal ohne Fragezeichen. Nach Revisionsverordnung, Vereinfachungsüberprüfung und neuen Leitlinien der EU-Kommission steht fest: Ab dem 30. Dezember 2026 dürfen relevante Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl oder Soja nur noch in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn sie aus entwaldungsfreien Lieferketten stammen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2027. Zusätzlich hat die Kommission den Anhang I überarbeitet: Einige Produkte fallen aus dem Anwendungsbereich heraus, andere kommen neu hinzu. Doch was gilt nach all den Änderungen nun konkret für Ihr Unternehmen? Und welche Aufgaben sollten Sie in den letzten Wochen vor dem Stichtag unbedingt noch angehen? In unserem Webcast geben wir Ihnen einen kompakten Überblick über den finalen Rechtsstand und zeigen, wie Sie Ihr Unternehmen rechtssicher und rechtzeitig auf den Anwendungsbeginn vorbereiten. Am Termin keine Zeit? Melden Sie sich trotzdem an, wir senden Ihnen nach dem Webcast die Aufzeichnung inkl. Präsentation zu!
23.06.2026 · 15:00 Uhr
AufzeichnungEUDR 2026: Sind Sie bereit für den 30. Dezember? Ab dem 30. Dezember 2026 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verbindlich für Rohstoffe wie Holz, Kakao, Kaffee und Soja. Die Überarbeitungsverordnung vom Dezember 2025 und die jüngste Vereinfachungsüberprüfung der EU-Kommission haben die Spielregeln nochmals verändert. Wer jetzt nicht handelt, riskiert, den Anwendungszeitpunkt unvorbereitet zu erreichen. In unserem kostenlosen Webcast erfahren Sie konkret: Was die verabschiedete Überarbeitungsverordnung für Ihre Prozesse bedeutet Welche neuen Klarstellungen die FAQ Version 5 der EU-Kommission (Mai 2026) bringt und was der Entwurf des Delegierten Rechtsakts zu Anhang I für Ihren Produktscope ändert Welche drei Prioritäten Sie noch vor Jahresende umsetzen müssen, um audit-ready zu sein Wie Sie Datenflüsse, Lieferantenkommunikation und Ihre TRACES-Registrierung jetzt effizient aufsetzen Für wen ist dieser Webcast? Supply-Chain-, Compliance- und Nachhaltigkeitsverantwortliche in Unternehmen, die von der EUDR betroffen sind, unabhängig von Branche und Unternehmensgröße. 👉 Jetzt die Aufzeichnung anschauen und mit klarem Fahrplan in die heiße Umsetzungsphase starten. Oder erfahren Sie direkt, wie unsere EUDR-Lösung Sie bei der praktischen Umsetzung unterstützt. Der Webcast findet auf Englisch statt.
