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EUDR Kommender Webcast 09. Dezember 2026 · 15:00 Uhr

EUDR-Compliance ab dem 30. Dezember 2026: Die rechtliche Checkliste für Marktteilnehmer, Händler und Lieferanten aus Drittstaaten

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Über diese Veranstaltung

Die EUDR gilt – und zwar auch für Ihre internationalen Lieferketten.

Ab dem 30. Dezember 2026 dürfen relevante Produkte wie Holz, Kakao, Kaffee, Palmöl oder Soja nur noch in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden, wenn sie nachweislich aus entwaldungsfreien Lieferketten stammen. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt eine Frist bis zum 30. Juni 2027. Die Anforderungen enden dabei nicht an der EU-Grenze: Auch Lieferanten aus Drittstaaten müssen die Daten und Nachweise liefern, die ihre Kunden in der EU für die Sorgfaltspflicht benötigen.

Doch welche Pflichten gelten konkret für welche Rolle in der Lieferkette? Was müssen Marktteilnehmer und Händler zum Stichtag vorweisen können? Und worauf sollten sich Lieferanten außerhalb der EU einstellen?

In unserem englischsprachigen Webcast gehen wir mit Ihnen gemeinsam mit Graf von Westphalen eine rechtliche Checkliste durch, mit der Sie prüfen können, ob Ihr Unternehmen rechtssicher in den Anwendungsbeginn startet.

Das erwartet Sie:
✔ Der finale Rechtsstand der EUDR nach Revisionsverordnung und Vereinfachungsüberprüfung
✔ Die Pflichten von Marktteilnehmern, Händlern und Lieferanten aus Drittstaaten im Überblick
✔ Eine rechtliche Checkliste für Sorgfaltserklärung, Risikobewertung und Dokumentation
✔ Was bei Kontrollen durch die Behörden zählt und welche Sanktionen drohen
✔ Inklusive Q&A: Stellen Sie Ihre EUDR-Fragen – wir beantworten sie

Hinweis: Der Webcast findet auf Englisch statt und eignet sich damit auch für Ihre internationalen Kolleg:innen und Geschäftspartner.

Am Termin keine Zeit? Melden Sie sich trotzdem an, wir senden Ihnen nach dem Webcast die Aufzeichnung inkl. Präsentation zu!

Agenda

15:00

Kurze Begrüßung und thematische Einführung

15:10

EUDR-Compliance ab dem 30. Dezember 2026: Sie erhalten einen kompakten Überblick über den finalen Rechtsstand der EU-Entwaldungsverordnung. Wir zeigen, welche Pflichten für Marktteilnehmer, Händler und Lieferanten aus Drittstaaten gelten, und gehen Schritt für Schritt eine rechtliche Checkliste durch – von der Informationssammlung über die Risikobewertung bis zur Sorgfaltserklärung im EU-Informationssystem (TRACES).

15:45

Zusammenfassung und Q&A-Session: Sie haben genügend Zeit, um unserer Referentin Ihre Fragen zur EUDR zu stellen. Außerdem gehen wir kurz auf unser EUDR-Modul ein, mit dem Sie Ihre Rohstoffe und Produkte u. a. auf entwaldungsfreie Lieferketten überprüfen können.

Referenten & Moderatoren

Eva Ritte

Eva Ritte

Rechtsanwältin | Graf von Westphalen

Dr. Ubbo Aßmus

Dr. Ubbo Aßmus

CEO | lawcode GmbH

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