Ab dem 30. Dezember 2025 gilt die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für mittlere und große Unternehmen verbindlich.
Die Hoffnung auf einen allgemeinen Aufschub hat sich zerschlagen, denn nur Kleinst- und Kleinunternehmen profitieren von einer verlängerten Frist. Wer jetzt handelt, sichert sich Rechtssicherheit, Planungssicherheit und operative Effizienz.
Am 21. Oktober 2025 hat die Europäische Kommission neue Maßnahmen zur Umsetzung der EUDR vorgestellt. Hier sind die wichtigsten Punkte im Überblick:
Diese Vorschläge müssen noch formell durch das Europäische Parlament und den Rat angenommen werden - doch für die meisten Unternehmen bleibt die EUDR bereits Ende 2025 Realität.
Offizielle Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 21.10.2025.
Viele Unternehmen haben ihre EUDR-Projekte gestoppt, weil sie auf einen Aufschub gehofft hatten. Jetzt ist klar: Für mittlere und große Unternehmen bleibt die Pflicht bestehen. Wer jetzt handelt, spart Zeit, vermeidet Bußgelder und sichert die Wettbewerbsfähigkeit.
Vermeiden Sie Engpässe bei der Datenbeschaffung, Lieferantenprüfung und Dokumentation. Eine frühzeitige Vorbereitung verhindert operative Risiken.
Planung schafft Rechtssicherheit und Vertrauen bei Geschäftspartnern, Investoren und Behörden. Nutzen Sie den Zeitvorsprung, bevor die Pflichten verbindlich werden.
Wer zu spät reagiert, riskiert Bußgelder, Prüfungen und Reputationsschäden. Handeln Sie jetzt und vermeiden Sie unnötige Compliance-Kosten.
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