Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt seit dem 6. Dezember 2023 für alle Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen. Unternehmen sind nun dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Tun sie dies nicht, können Bußgelder und Strafen verhängt werden.
Erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden zum HinSchG, wie Sie das Gesetz rechtskonform mit unsere Hintbox umsetzen können.