Hinweisgeberschutzgesetz einfach umsetzen

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) gilt seit dem 6. Dezember 2023 für alle Unternehmen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen. Unternehmen sind nun dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Tun sie dies nicht, können Bußgelder und Strafen verhängt werden.

Erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden zum HinSchG, wie Sie das Gesetz rechtskonform mit unsere Hintbox umsetzen können.

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Was Sie im Leitfaden erwartet

  • Überblick über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Pflichten und Ziele des Gesetzes
  • Wer ist betroffen? – Regelungen für Unternehmen ab 50 Beschäftigten
  • Anforderungen an die Meldestelle
  • So setzen Unternehmen das HinSchG um
  • Sanktionen bei Verstößen – Bußgelder und Strafen bei Nichteinhaltung
  • Vorteile digitaler Hinweisgebersysteme – DSGVO-konform, anonym, sicher und international einsetzbar
  • Strategischer Nutzen – Frühzeitige Erkennung von Verstößen und Stärkung der Unternehmenskultur