Das HinSchG gilt seit dem 2. Juli 2023 für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Sie sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, andernfalls drohen Bußgelder. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Anforderungen rechtssicher und effizient umsetzen.
Inklusive: Anforderungen an Hinweisgebersysteme und DSGVO-konforme Umsetzung
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Inhalte des Leitfadens
Von der Pflicht zur Meldestelle bis zum strategischen Mehrwert für Ihr Unternehmen.
Das HinSchG gilt für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Sie erfahren, welche Branchen besondere Regelungen haben, was eine interne Meldestelle leisten muss und welche Hinweisgeber unter den Schutz des Gesetzes fallen.
HinSchG einfach umsetzenDie Meldestelle muss Hinweise vertraulich, unabhängig und unparteiisch bearbeiten. Der Leitfaden erklärt, welche Meldekanäle zulässig sind, wie Eingangsbestätigungen und Rückmeldungen zu erfolgen haben und welche Dokumentationspflichten gelten.
Hinweisgebersysteme müssen die Identität von Hinweisgebern schützen und anonyme Meldungen ermöglichen. Sie erfahren, welche technischen und organisatorischen Anforderungen an ein rechtssicheres System gestellt werden und wie Sie diese erfüllen.
Wer keine Meldestelle einrichtet, riskiert Bußgelder. Unternehmen, die Hinweisgeber benachteiligen oder die Vertraulichkeit verletzen, können mit bis zu 100.000 € bestraft werden. Der Leitfaden zeigt, welche Fehler die häufigsten Bußgeldverfahren auslösen.
Ein gut aufgesetztes Hinweisgebersystem ist mehr als Pflichterfüllung: Es erkennt Verstöße frühzeitig, schützt Reputation und stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden und Geschäftspartnern. Der Leitfaden zeigt, wie Sie das HinSchG als Chance für Ihre Unternehmenskultur nutzen.
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Für wen?
Inkrafttreten für Unternehmen
Seit dem 2. Juli 2023 gilt das HinSchG für alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten. Ab dem 17. Dezember 2023 sind auch Unternehmen ab 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer Meldestelle verpflichtet.
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