Zentralisieren Sie die Erfassung und Verwaltung wichtiger Lieferantendaten wie E-Mail-Adressen, Sitzland und NACE-Codes, um Compliance sicherzustellen und betriebliche Effizienz zu steigern. Unser Leitfaden zeigt, wie die automatisierte Integration der NACE-Codes in der lawcode Suite die Risikoanalyse nach LkSG und CSDDD erheblich vereinfacht.

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Inhalte des Leitfadens
Kompakt, praxisnah und direkt umsetzbar: von der gesetzlichen Pflicht bis zur automatisierten NACE-Integration in der lawcode Suite.
Das LkSG verpflichtet Unternehmen zur Risikoanalyse der Lieferkette. Sie erfahren, welche Anforderungen konkret gelten, welche Daten erhoben werden müssen und warum NACE-Codes dabei eine Schlüsselrolle für eine rechtssichere Branchenbewertung spielen.
Manuelle Datenpflege ist fehleranfällig und zeitaufwändig. Der Leitfaden zeigt, wie Sie mit automatisierten Tools, NACE-Codes und externen Datenquellen die Erfassung von Lieferantendaten effizient und skalierbar gestalten.
NACE-Codes klassifizieren Wirtschaftsbranchen europaweit einheitlich. Sie erfahren, wie Sie über die Branchenklassifikation risikoreiche Sektoren in Ihrer Lieferkette automatisch identifizieren, priorisieren und überführen.
Erfahren Sie, wie die lawcode Suite die Risikoanalyse digital abbildet – mit automatischer Lieferantenbewertung, revisionssicherer Dokumentation, Wiedervorlagen und Integration in Einkaufssysteme.
Der Leitfaden zeigt, wie die Integration von NACE-Codes den Analyseaufwand reduziert, Daten konsistent hält und Compliance-Risiken proaktiv steuert.
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Für wen?
Inkrafttreten für Großunternehmen
Seit 1. Januar 2023 gilt das LkSG für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten.
Ausweitung auf mittlere Unternehmen
Seit 1. Januar 2024 gilt das LkSG für alle Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
Mögliche Änderungen
Erste Beratung zum Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG.
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Erfahren Sie in dieser Case Study, wie die coeo Group mit der lawcode Suite Compliance & Lieferkettenmanagement erfolgreich umgesetzt hat.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten. Auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein, etwa durch die vertragliche Weitergabe der Pflichten entlang der Lieferkette.

Der VSME-Standard gibt kleinen und mittleren Unternehmen einen klaren Rahmen für freiwillige ESG-Berichterstattung, ganz ohne übermäßigen Aufwand. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie strukturiert und glaubwürdig über Ihre Nachhaltigkeitsleistung berichten und sich damit strategische Wettbewerbsvorteile sichern.