Verfahrensordnung für das digitale Beschwerdesystem nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz der lawcode GmbH

1. Wer ist für Beschwerden im Zusammenhang mit der Lieferkette (Menschenrechte und Umweltstandards) zuständig?

Zuständig für dieses Beschwerdeverfahrens ist („Beschwerdestelle“):

lawcode GmbH

Universitätsstraße 3

56070 Koblenz

Diese Stelle nimmt die Beschwerden über die Hintbox entgegen und bearbeitet diese.

2. Wer kann Beschwerden im Zusammenhang mit der Lieferkette (Menschenrechte und Umwelt) abgeben?

Alle Mitarbeitenden von unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferern sowie alle weiteren Personen können Beschwerden bzw. Hinweise bezogen auf Verstöße und Unregelmäßigkeiten in der Lieferkette abgeben.

Sie können anonyme und personalisierte Beschwerden einreichen.

Gemeldete Verstöße in der Lieferkette entsprechend den gesetzlichen Vorgaben geprüft und verfolgt. Wesentlicher Prüfungsmaßstab sind insbesondere Menschenrechtsverletzungen und Verletzungen gegen Umweltstandards.

3. Wie werden Beschwerden bearbeitet?

Hinweisgeber können Beschwerden über das digitale Beschwerdesystem Hintbox abgeben.

4. Wie ist die Verfahrenssprache?

Die Verfahrenssprache ist deutsch und englisch. Sie können Beschwerden selbstverständlich in weiteren Sprachen einreichen.

5. Fallen Kosten für die Beschwerde an?

Bei Eingang einer wahrheitsgemäßen Beschwerde entstehen Ihnen selbstverständlich keine Kosten.