Hinweisgeberschutzgesetz einfach umsetzen

Das Hinweisgeberschutzgesetz(HinSchG) gilt seit dem 6. Dezember 2023 für alle Unternehmen die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen. Unternehmen sind nun dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Tun sie dies nicht, können Bußgelder und Strafen verhängt werden. Erfahren Sie in unserem Praxisleitfaden zum HinSchG, wie Sie das Gesetz rechtskonform mit unsere Hintbox umsetzen können.

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Was Sie im Leitfaden erwartet

Durch die EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/237) sollen hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, in Unternehmen besser geschützt werden und einfacher Hinweise über Missstände geben können. Durch das HinSchG ist diese Richtlinie Mitte 2023 umgesetzt worden. Seit Dezember 2023 sind alle Unternehmen davon betroffen, die mindestens 50 Mitarbeitende beschäftigen.

  • Erhalten Sie eine umfassende Übersicht über alle wesentlichen Aspekte des Hinweisgeberschutzgesetzes.
  • Erfahren Sie, wie Sie eine gesetzeskonforme Meldestelle in Ihrem Unternehmen integrieren können und wie ein Meldeverfahren konkret abläuft.
  • Erfahren Sie, wie Sie mit Hilfe der Hintbox alle gesetzlichen Vorgaben entsprechend umsetzen können.

Nutzen Sie unseren praktischen Leitfaden und lernen Sie alle wichtigen Schritte zum Hinweisgeberschutzgesetz kennen. Entdecken Sie, wie die Hintbox der lawcode Suite Ihnen dabei helfen kann.